geändert am 18.10.2007 - Version Nr.: 1. 22

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Kreis

~ Dr. Dieter Porth - Göttinger Land

Der Landrat Reinhard Schermann hat juristische Bedenken zur Frage der Einleitung von Salzlaugenabwasser in die Werra. Danach sollen auch die alten Wasserrechte nur eine kurzzeitige Einleitung bei Engpässen genehmigen.. Weiter soll die systematische Vergiftung der Werra durch die Genehmigungen nicht abgesichert sein..

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Pressemitteilung Kontaktlink zu Landkreis Göttingen [ Homepage ] (PresseSprecher D. Hübsch)

[Göttinger Land - 26.01.07] [Internet-Zitat: Website]

Schermann äußert rechtliche Bedenken zur geplanten Einleitung von Salzabwasser in die Werra
Landrat empfiehlt Einbeziehung in Planfeststellungsverfahren für die Transportleitung zur Werra - Schreiben an Umweltminister Sander und Regierungspräsident Klein
Die vorgesehene Einleitung von Salzabwasser aus dem Werk Neuhof-Ellers in die Werra auf der Grundlage der bestehenden Wasserrechte hält Landrat Reinhard Schermann für rechtlich bedenklich. Dies ist das Ergebnis einer Überprüfung der von der Bezirksregierung Kassel auszugsweise bereitgestellten Unterlagen durch die Kreisverwaltung.
Seine Rechtsauffassung hat Schermann jetzt in Schreiben an den Niedersächsischen Umweltminister Hans-Heinrich Sander und den Kasseler Regierungspräsidenten Lutz Klein erläutert.
In seiner Begründung verweist der Göttinger Landrat darauf, dass für die ständige Einleitung von Salzabwasser aus dem Werk Neuhof-Ellers die bestehende Erlaubnis des Regierungspräsidenten Kassel aus dem Jahre 2003 bzw. die alten Wasserrechte nicht ausreichen.
Die 2003 erteilte Genehmigung des Regierungspräsidiums Kassel decke lediglich eine vorübergehende Einleitung von Salzabwasser aus dem Werk Neuhof-Ellers in die Werra bei Entsorgungsengpässen auf dem Haldengelände.
Im Rahmen des für den Bau der Transportleitung vorgeschriebenen bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens müsse infolgedessen auch die Erlaubnis für die ständige Einleitung des Salzabwassers in die Werra mitgeprüft werden. Denn die beabsichtigte Gewässerbenutzung sei als Bestandteil des Baus der Transportleitung untrennbar mit dieser Maßnahme verbunden.
Schermann hat daher den Niedersächsischen Umweltminister im Falle der Übereinstimmung der Rechtsauffassung gebeten, diese Position in den angekündigten Gesprächen mit dem Land Hessen nachdrücklich zu vertreten.
Auch in seinem Schreiben an Regierungspräsident Klein (Kassel) empfiehlt Schermann die oben dargestellte Verfahrensweise. Darüber hinaus sei im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die Transportleitung über die geplante dauerhafte Einleitung von Salzabwasser in die Werra unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu entscheiden, um alle privaten und öffentlichen Belange berücksichtigen und abwägen zu können. Dies sei der einzig sinnvolle und rechtmäßige Weg.
Angesichts der geplanten Millioneninvestitionen sollte auch die K + S Kali GmbH Interesse an einer sicheren Rechtslage haben.
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