Meldung gesetzt von ~ Dr. Dieter Porth
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⇐ Wie viele niedersächsische Beamte bekommen Hartz IV als Aufstocker? 21.10.2009 In einer offenen Anfrage wendet sich der Redakteur an den Finanzminister, den Innenminister und den Ministerpräsidenten von Niedersachsen und fragt nach, wie viele niedersächsische Beamte wegen niedriger Gehälter wohl als Aufstocker Hartz IV bekommen. Als Beispiel wurde der denkbare Fall einer zweiköpfigen Familie berechnet, bei welchem nur ein Elternteil als Beamter allein das Familieneinkommen verdient. In dem offenen Brief wird natürlich auch auf die Gefahr von Korruption hingewiesen, die aus solchen Aufstockergehältern für Beamte resultieren könnte. [Nachtrag - 30.11.2009Antwort: kein niedersächsischer Landesbeamter bekommt Hartz-IV als Aufstocker - Abstand zu Hartz IV bleibt gewahrt.]
Reporterbericht: Kontaktlink zu Redaktion buergerstimmen.de [ Homepage ] (Dr. Dieter Porth)
Die Internet-Zeitung www.buergerstimmen.de fragt nach – beim niedersächsischen Finanzministerium und den niedersächsischen Ministerpräsidenten
Offene Anfrage an den niedersächsischen Finanzminister vom 21.10.2009
Sehr geehrter Herr Finanzminister Möllring,
sehr geehrter Herr Innenminister Schünemann,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident Wulf,
vor kurzem bin ich auf die schwache Dotierung von Beamten aufmerksam gemacht worden. In der unten beigefügten Aufrechnung zeigt, dass in einigen Fällen Landesbeamte ihr Einkommen mit Hartz IV um einige Euro aufstocken müssten - wenn die Aufrechnung korrekt durchgeführt wurde.
Meine Frage an Sie bzw. an Ihr Ministerium ist ganz einfach. Wie viele niedersächsische Beamte im mittleren Dienst müssen ihr Einkommen aufstocken? Wenn kein niedersächsischer Beamter aufstocken sollte, dann bitte ich um eine kurze Mitteilung, wie dies herausgefunden wurde. Eine Befragung der Untergebenen durch den Chef bei potentiellen Beamten würde ich nicht für sehr glaubwürdig halten; denn Armut versteckt sich.
Über eine Antwort werde ich mich freuen. Bitte haben sie Verständnis dafür, dass diese Anfrage im Laufe des heutigen Tages in der Internet-Zeitung www.buergerstimmen.de veröffentlicht werden wird .Ich finde es schon peinlich, dass überhaupt die Möglichkeit bestehen könnte, dass ein Beamter Hartz IV beziehen müsste. Angesichts solcher Zahlen muss man sich wundern, dass die Korruption und Bestechlichkeit von Beamten eher wenig verbreitet ist und dass korruptionsverdächtige Fälle wie das Göttinger Märchen aus Korruptistan (http://www.buergerstimmen.de/sonst/selfalltag_470.htm) immer noch zu den Ausnahmen gehören. (Gleichzeitig fördern Fälle wie der aus Korruptistan natürlich das Korruptionspotential, weil eine mangelhafte Aufklärungsbereitschaft natürlich die politisch falschen Signale an Korruptionsanfällige sendet.)
Insbesondere würde mich interessieren, ob es zum Beispiel auch beim Göttinger Finanzamt im mittleren Dienst vielleicht den einen oder anderen Fall von Aufstockerbeamten gibt? Gerade in diesem Bereich besteht eine große Gefahr, was die Korruption angeht. Aber auch in anderen Bereichen könnten sich Beamte nach zusätzlichen Einnahmequellen umsehen wollen, da der Staat schlecht bezahlt.
Mit besten Grüßen
Ihr
Dr. Dieter Porth
P.S. Im Internet wird die Recherche zum Teil der Berichterstattung. Selbstverständlich wird ihre spätere Antwort mit dieser offenen Anfrage per Link verknüpft.
Internet-Zeitung www.buergerstimmen.de
- Herausgeber Dr. Dieter Porth
Reinhäuser Landstraße 72
37083 Göttingen
Tel.: +49 (0) 551 / 820 51 62
Fax: +49 (0) 551 / 820 91 40
Email: [- Emailadresse wegen Spamgefahr gelöscht -]
Arme Beamtenfamilie mit zwei Kindern
Wert |
Was |
1593,- |
A2 Stufe 3 Grundgehalt |
67, - |
Stellenzulage |
|
Kinderzuschlag |
104,- |
Kind 1 |
93,- |
Kind 2 |
|
Kinderweihnachtsgeld |
10,- |
Kind 1 (120,-/12) |
10,- |
Kind 2 (120,-/12) |
1803,- |
gesamt Einnahmen: |
- 120,- |
Abzug der Kosten für die Private Krankenversicherung für Beamten und seine Familie |
1754,- |
Einkommen |
Quellen
Schätzung der Krankenversicherungskosten: http://www.krankenversicherung.org/krankenversicherung-beamter.php (25 Jahre, geringste VersicherungsStufe)
Besoldungstabelle http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C33905230_L20.pdf
Sonderzahlungen http://www.nlbv.niedersachsen.de/master/C9204108_N7000704_L20_D0_I4387607
HARTZ-IV-ler Familie mit zwei Kindern ohne Einkommen
Wert |
Was |
|
Leistungen Regelleistungen/Sozialgeld |
323.10 € |
Antragsteller (Niedersachsen): |
323.10 € |
Ehepartner/in, Partner/in, Lebenspartner/in: |
502.60 € |
Kinder 6 bis 13 Jahre: (zwei Kinder) |
1148.80 € |
Summe der Leistungen: |
|
Kosten für die Unterkunft |
550.00 € |
Kaltmiete: |
70.00 € |
Heizkosten : |
600.00 € |
Summe der Unterkunftskosten: |
0.00 € |
Einkommen Summe der Einkünfte: |
|
Berechnung des Anspruchs |
1148.80 € |
Summe der Leistungen |
600.00 € |
+ Summe der Unterkunftskosten: |
0.00 € |
- Summe der Einkünfte |
0.00 € |
+ befristeter Zuschlag durch Arbeitslosengeld: |
1768.80 € |
= Ihr vermutlicher Anspruch |
Quelle
- Die Berechnung wurde hier durchgeführt: http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html
– Die Kosten für die Krankenversicherung sind nicht mit aufgeführt, weil diese Kosten bei Hartz IV als durchlaufender Posten mit bezahlt werden
- Die Kosten der Unterkunft wurde gemäß http://www.soziales-zentrum-goettingen.de/antihartz/Mietflyer.htm.pdf und http://www.landkreis-goettingen.de/pics/medien/1_1203332518/10_22_Unterkunft.pdf geschätzt
Nachtrag: Änderungen, Ergänzungen und/oder Gegendarstellungen
Antwort: kein niedersächsischer Landesbeamter bekommt Hartz-IV als Aufstocker - Abstand zu Hartz IV bleibt gewahrt.30.11.2009 Antwort vom niedersächsischen Finanzministerium - Offener Brief der Bürgerstimmen-Redaktion betr. - "Wie viele niedersächsische Beamte sind Hartz IV-Aufstocker?" - Ihre E-Mail vom 21.10.2009
Anlage(n): 3♠ 1
Sehr geehrter Herr Dr. Porth,
ich nehme Bezug auf die Ihnen übersandte Abgabenachricht der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 28.10.2009 sowie Ihre direkt an Herrn Minister Möllring gerichtete o. g. E-Mail. Herr Minister hat Ihre Anfrage gelesen und mich gebeten, Ihnen zu antworten. Zu den von Ihnen gestellten Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
1. Wie viele niedersächsische Beamte im mittleren Dienst müssen ihr Einkommen aufstocken?
Lt. Auskunft des für den SGB II-Bezug zuständigen Fachministeriums werden keine Statistiken geführt, aus denen erkennbar wäre, ob es in Niedersachsen Beamte im statusrechtlichen Sinne gibt, die gleichzeitig ergänzende SGB II Leistungen beziehen.
Soweit Sie sich in Ihrer Frage auf den "mittleren Dienst" beziehen, bedarf es folgender Erläuterungen: Der vormals so genannte einfache und mittlere Dienst ist seit dem 01.04.2009 in eine so genannte Laufbahngruppe 1 mit erstem bzw. zweitem Einstiegs¬amt überführt worden (§§ 13, 14 NBG).
Ihr angeführtes Berechnungsbeispiel zur Besoldungsgruppe A 2 (z. B. Oberamtsgehilfe) wäre dem früheren einfachen Dienst zuzuordnen. In dieser niedrigen Besoldungsgruppe sind aber nach einer mir vorliegenden Auswertung für den Bereich der unmittelbaren Landesverwaltung keine Beamten-Zahlfälle mehr vorhanden. Ferner sind die von Ihnen aufgelisteten Bezügebestandteile teilweise unrichtig wiedergegeben, und auch die hierbei verwendete Besoldungstabelle (Stand: 01.01.2008) ist nicht mehr aktuell. Die von Ihnen konkret angesprochene Personengruppe von Finanzbeamten des früheren mittleren Dienstes werden als Steuersekretär/in nach BesGr. A 6, als Steuerobersekretär/in nach BesGr. A 7, als Steuerhauptsekretär/in nach BesGr. A 8 sowie als Steueramtsinspektor/in nach BesGr. A 9 besoldet.
Beispielhaft habe ich daher zu Ihrer Information als Anlagen Brutto/Netto-Bezügeberechnungen nach den aktuellen Besoldungstabellen (Stand: 01.03.2009) für die vorgenannte BesGr. A 6 in Anlehnung an die von Ihnen verwendeten Eckwerte (25 Jahre = Stufe 3, verheiratet – Ehegatte nicht berufstätig, 2 Kinder) für die Monate November 2009 (= lfd. Bezüge) und Dezember 2009 (= lfd. Bezüge + Sonderzahlungen, sog. "Weihnachtsgeld") beigefügt; die Kosten der privaten Krankenversicherung sind hierin nicht enthalten.
Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die Nettoeinkünfte der Beamtenfamilie über dem von Ihnen recherchierten Anspruch der Hartz IV-Familie liegen. (Das Kindergeld ist in den Vergleich mit einzubeziehen, weil die sozialhilferechtlichen Regelleistungen der Kinder anrechenbares Kindergeld (164 Euro je Kind) beinhalten.)
Ergänzend möchte ich an dieser Stelle noch anmerken, dass das Nds. Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2009/2010 eine Anhebung der Dienstbezüge der Beamtinnen und Beamten ab 01.03.2010 um 1,2 % regelt.
Ferner möchte ich im Zusammenhang mit der von Ihnen angestellten vergleichenden Betrachtung darauf hinweisen, dass die besoldungsrechtliche "Alimentation" von Beamten(familien) und der sozialhilferechtliche Begriff der "Bedarfsgemeinschaft" nicht miteinander vergleichbar sind. Denn sie knüpfen an ganz unterschiedliche zu betrachtende Personengruppen an: Während für die Frage nach der amtsangemessenen Alimentation ausschließlich Ehegatten und Kinder berücksichtigungsfähig sind, knüpft die Prüfung der Bezugsberechtigung nach § 7 SGB II viel weitreichender an die Frage an, ob jemand mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Hierzu können neben Ehegatten und Kindern auch im Haushalt lebende (nichteheliche) Partner, Eltern und (nichteheliche) Partner eines Elternteils zählen, was deutlich über die im Rahmen der Frage nach einer amtsangemessen Alimentation mit einzubeziehenden Ehegatten und Kinder hinaus geht.
2. Gibt es beim Göttinger Finanzamt im mittleren Dienst Fälle von Aufstockerbeamten?
Die Nachfrage durch das zuständige Fachressort beim Landkreis Göttingen als SGB II Leistungsträger hat ergeben, dass dort aus der praktischen Arbeit keine Einzelfälle von verbeamteten Leistungsbeziehern bekannt sind.
Mit freundlichen Grüßen
[… zuständiger Beamter aus dem niedersächsischen Finanzministerium …]
Beispiel- Rechnung
Name: BesGr. A 6, 25 Jahre, verheiratet - Eheg. unbesch.,2 Kinder
Geb.Dat.: 02.01.1984
Bundesland: |
Jahr / Monat: |
Besoldungsordnung: |
gültig ab: |
Niedersachsen |
2009/November |
BesOrdn A Landesbeamter |
aktiv 3.2009 |
Brutto-Verdienst: |
Monat |
2.158,72 Euro |
Auszahl-Betrag: |
|
2.395,92 Euro |
regelm. Arbeitszeit: |
40,00 |
|
(Teil)-Arbeitszeit: |
40,00 Std |
|
BDA 1.2005 |
|
|
BDA-Stufe 1.2009 St. 3 |
|
|
nächste Steigerung: 1.2011 |
|
|
Brutto-Bestandteile: |
|
|
Grundgehalt: |
A 6 mD Stufe 3 |
1.843,92 |
Fam.Zuschlag St. 1: |
St.1 vh |
106,36 |
Kinder-Fam.- Zuschlag |
2 Kd r. |
191,06 |
Allgemeine Zulage |
ja |
17,38 |
Zulagen u.a.: |
|
0,00 |
Verm. Leistung: |
ohne |
0,00 |
Kindergeld: |
2 Kinder |
328,00 |
Abzüge (gesetzliche): |
|
|
Lohnsteuer: |
B III/ 2 |
90,50 |
Solidaritätszuschlag: |
|
0,00 |
Kirchensteuer: |
ja 9 %MiSt |
0,30 |
Abzüge (sonstige): |
|
0,00 |
=========== |
|
======== |
Steuerpflichtig
|
|
2.158,72
|
Bemerkungen:
ST = Steuerpflichtig, Zw =für Sonderzahlung, TZ = Teilzeitkürzung, MK=Teil-Monatskürzung, AT =für Altersteilzeit Copyright bei R.v.Decker Verlag, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, Heidelberg
[Anmerklung der Redaktion: Die zweite Berechnung befasste sich mit dem Lohn für Dezemeber 2009. Danach bekommt der Beamte eine Zulage von insgesamt 660 € (= 420 Einmalzahlung + 240 € Einmalzahlung für die Kinder Dr. Dieter Porth)
Liste der redaktionellen Inline-Kommentare♠ 1) Die Anlagen umfassten die unten mit texterkennenden Scan zitierten Beispielsrechnung. eine weitere beispielsrechnung für Dezember 2009 sowie eine Zusammenstellung mit aktueller Besoldungstabelle aus dem Jahre 2009 und Hinweisen auf das Niedersächsischen Besoldungsgesetz. (NBesG vom 7.11.2008)
Dr. Dieter Porthu
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