geändert am 18.01.2007 - Version Nr.: 1. 830

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Preisübersicht

Link zur aktuellen Preisliste.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 0 Begriffe

  1. Zur Website http://www.buergerstimmen.de/ gehört jede Datei, die mit einem Browser über einen Link erreichbar ist, der mit http://www.buergerstimmen.de/ in der Adresszeile beginnt.
  2. Der Begriff Internet-Zeitung steht für die gesamte Homepage http://www.buergerstimmen.de/.
  3. Unter Übersichten oder Meldungsübersichten werden Seiten verstanden, auf welchen das Schlagwort, die Schlagzeilen und meist auch die Meldungszusammenfassungen von verschiedenen Artikeln zu bestimmten Themen zusammengefasst werden.
  4. Wenn eine oder mehrere Dateien mit einem Browser sich darstellen lassen, so wird dies hier als Seite der Webseite bezeichnet. Die Gesamtheit der Internet-Zeitung wird hier als Website oder als Homepage bezeichnet.
  5. Der Auftraggeber von Werbung oder der Initiator von Pressemeldungen wird allgemein als Anbieter bezeichnet.

§ 1 Laufzeiten
Soweit nicht anders in der Auftragsbestätigung oder im Kostenvoranschlag vereinbart, wird ein Werbeplatz für den Zeitraum eines Monats gemietet.
Der Mietvertrag für die Werbeform verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn keine Kündigung erfolgt.
Die Kündigung hat vierzehn Tage vor Ablauf der jeweiligen Monatsfrist zu erfolgen.

§2 Werbeformen und Pressemeldungen
Anbieter können zwischen vier verschiedenen Informationsformen wählen.
- Pressemeldungen
- Sponsormeldungen
- Bannerwerbung
- Werbebereichten
Für die Werbeformen gelten werbeform-spezifische Regeln.
Grundsätzlich gilt, dass der Anbieter der Internet-Zeitung alle notwendigen Informationen, Dateien, Text und Bilder zu Verfügung zu stellen hat, die für die Bearbeitung des Auftrags notwendig sind. Weiterhin sind spezielle auch die Bedingungen aus §6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beachten.
Texte sollen keine sexistischen, keine rassisitischen und auch keine sowie herabsetzenden oder diffamierenden Passagen enthalten. Die werbenden Texte (Sponsortext, Werbebericht) sollten möglicht keine vergleichenden Elemente enthalten, wie zum Beispiel "Firma XY ist besser als Firma YZ".Ä,hnliches gilt, bis auch Testberichte und Vergleichsberichte, für Pressemeldungen.

§ 2.1. Pressemeldungen
§ 2.1.1. Freistellung der Redaktion von Kosten und weitere Rahmenbedingungen
Bei einer Pressemeldung hat der Anbieter, also der Pressemelder, keinen Anspruch auf eine Veröffentlichung. Die Entscheidung trifft die Redaktion.
Wenn Pressemeldungen veröffentlicht werden, so werden sie im Volltext zitiert. Der Anbieter akzeptiert, dass der Volltext seiner Pressemeldung mit Hinweis auf den Anbieter zitiert wird. In vielen Fällen wird auch die Website des Pressemelders mit dem Zitat verlinkt.
Die Redaktion nimmt sich die Freiheit, Inline-Kommentare oder Kommentare zur Meldung zu schreiben. Weiterhin nimmt die Redaktion die Einordnung in die verschiedenen Sparten vor. Der Anbieter akzeptiert, dass andere Pressemeldungen von anderen Anbietern auf der gleichen Webseite erscheinen können.
Der Anbieter hat die Internet-Zeitung von Lizenzgebühren und anderen Kosten, die aus der Veröffentlichung der Pressemeldung entstehen könnten, freizuhalten. Insbesondere betrifft dies zum Beispiel auch die Schutzrechte von Marken die Schutzrechte aus dem Urheberrecht.
Pressemeldungen sollen mindestens zwei Jahren online verfügbar sein.
Der Anbieter wird über die Veröffentlichung seiner Meldungen informiert. Der Anbieter hat das Recht auch kostenfreie Einstellung von Gegendarstellungen/Gegenmeinungen zu Kommentare und Inline-Kommentaren. Als liberale Zeitung legt die Internet-Zeitung nur Wert auf eine einigermaßen angemessene Kürze der Gegendarstellung. Die Redaktion hat ihrerseits das recht zur abschließenden Gegen-Gegendarstellung, die sich auf Faktenrichtigstellungen beschränken sollte.
Die Redaktion nimmt sich das Recht, wichtige Meldungen als Dauermeldungen über einen längeren Zeitraum parallel zu den gewerblichen Meldungen in den oberen Positionen der Übersichten zu halten.

§ 2.1.2. Leserbriefe zu Pressemeldungen
Die Anbieter von Pressemeldungen, also die Pressemelder, akzeptieren, dass anonyme Leserbriefschreiber ihre Bemerkungen zu bestimmten Texten formulieren können. Dem Anbieter ist bewusst, dass die Redaktion den Stil, Inhalt und Glaubwürdigkeit der Leserbriefe erst auf Nachfrage prüfen kann. Auf Nachfrage entscheidet die Redaktion, ob sie die Leserkommentare löscht, kürzt oder sich zu eigen. Solange eine entsprechende Kennzeichnung in dem Leserbrief nicht erfolgt ist, hat sich die Redaktion den Inhalt nicht zu eigen gemacht.
Auf Leserbriefe kann die Redaktion für den Anbieter eine kostenfreie Gegendarstellung zulassen. In jedem Fall ist für den Anbieter eine kostenfreie Gegendarstellung per Leserbrief möglich.

§ 2.2. "Call For Paper Meldung"
Die "Kein Kommentar Meldung" ist bezahlte Meldung ist vorgesehen für nicht-kommerzielle Meldungen. Hierzu zählen zum Beispiel Nachrufe auf Verstorbene, Ehrungen, Meinungsäußerungen von Vereinen, Parteien und anderen Initiativen, sofern diese nicht kommerziell sind. Weiterhin gehören dazu aber zum Beispiel auch Meldungen, bei denen die Redaktion zum Zwecke einer Meinungs-Bildungs-Schau um die Zusendung von ausführlichen Meldungen und Statements gebeten hat.
Die "Kein Kommentar Meldungen" werden wie Sponsormeldungen behandelt.
Der Anbieter von "Kein Kommentar Meldungen" hat die Internet-Zeitung von Lizenzgebühren und anderen Kosten, die aus der Veröffentlichung entstehen könnten, freizuhalten. Insbesondere betrifft zum Beispiel die Schutzrechte bei Marken oder die Urheberrecht.
Bei einer "Kein Kommentar Meldungen" wird im Gegensatz zur Pressemeldung ohne Kommentare und ohne die Möglichkeit zu Leserkommentaren veröffentlicht.
Eine "Kein Kommentar Meldungen" wird in den Übersichtslisten und auch bei der eigentlichen Meldung als "Kein Kommentar Meldungen" kenntlich gemacht, indem dem Schlagwort der Meldung das "[€]" beigefügt wird.
Eine "Kein Kommentar Meldungen" enthält nie die Texte von weiteren Pressemeldern oder Anbietern.
"Kein Kommentar Meldungen" sind mindestens zwei Jahre online verfügbar sein.

§ 2.3. Sponsormeldung
Die Sponsormeldung sind bezahlte Meldungen von Unternehmen. Die jeweiligen Preise sind der Preisliste zu entnehmen. Der Anbieter kann das Schlagwort, die Schlagzeile und die Kurzzusammenfassung zur Meldung bestimmen.
Der Anbieter hat die Internet-Zeitung von Lizenzgebühren und anderen Kosten, die aus der Veröffentlichung der Sponsormeldung entstehen könnten, freizuhalten. Insbesondere betrifft zum Beispiel die Schutzrechte bei Marken oder die Urheberrecht.
Bei einer Sponsormeldung wird im Gegensatz zur Pressemeldung ohne Kommentare und ohne die Möglichkeit zu Leserkommentaren veröffentlicht.
Eine Sponsormeldung wird in den Übersichtslisten und auch bei der eigentlichen Meldung als Sponsormeldung kenntlich gemacht, indem dem Schlagwort der Meldung das "[€]" beigefügt wird. Es können weitere Elemente existieren, um die gewerbliche Meldung als
Eine Sponsormeldung enthält nie die Texte von weiteren Pressemeldern oder Anbietern.
Sponsormeldungen sind mindestens zwei Jahre online verfügbar sein.

§ 2.4. Werbebericht
Der Werbebereicht ist eine bezahlte Meldung von einem Anbieter. Die jeweiligen Preise sind der Preisliste zu entnehmen.
Der Anbieter des Werbeberichts hat die Internet-Zeitung von Lizenzgebühren und anderen Kosten, die aus der Veröffentlichung der Werbberichts entstehen könnten, freizuhalten. Insbesondere betrifft zum Beispiel die Schutzrechte bei Marken oder die Urheberrecht.
Ein Werbebereicht wird im Gegensatz zur Pressemeldung ohne Kommentare und ohne die Möglichkeit zu Leserkommentaren veröffentlicht.
Ein Werbebericht wird in verschiedenen Übersichten an den oberen Positionen gehalten.
Eine Werbebericht wird in den Übersichtslisten und auch bei der eigentlichen Meldung als Werbebericht kenntlich gemacht, indem dem Schlagwort der Meldung das "[€]" beigefügt wird. Es können weitere Elemente existieren, um den Werbebericht als solchen für den Leser kenntlich zu machen.
Ein Werbebericht enthält nie Texte von weiteren Pressemeldern oder Anbietern.
Die Hauptmeldung des Werbeberichts ist für mindestens zwei Jahre online verfügbar.

$2.5. Banner
Der Anbieter hat die Bannergraphik im jpg-Format oder gif-Format kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Nach jeweils einem Monat hat der Anbieter das Recht auf einen kostenfreien Wechsel der Bannergrapfik, sofern eine Grafik zu Verfügung gestellt wird.
Der Anbieter hat die Internet-Zeitung von Lizenzgebühren und anderen Kosten, die aus der Veröffentlichung der Banner entstehen könnten, freizuhalten. Insbesondere betrifft zum Beispiel die Schutzrechte bei Marken oder die Urheberrecht.
Der Anbieter mietet grundsätzlich exklusiv einen Bannerplatz. Auf dem Bannerplatz können mehrere Banner platziert werden, so dass bei jedem Seitenaufruf nach zufälliger Auswahl einer der Banner angezeigt wird.
Der Banner kann mit einer Website nach Wahl der Anbieter verlinkt werden. Der Anbieter hat dafür sorge zu tragen, dass die verlinkte Website erreichbar ist.
Die Preise und Bannerflächen für die finden sich in der jeweils aktuellen Preisliste. Dort finden sie auch die garantierten Impressionszahlen.

§ 3 Textänderungen, Korrekturen, Änderungen
Die Möglichkeit der Richtigstellung hat grundsätzlich Vorrang vor der Änderung oder Löschung von Textern. Der Anbieter hat dann einen entsprechenden text zur Verfügung zu stellen.
Nachträgliche Änderungen von Rechtschreibfehlern werden nur in Ausnahmefällen vorgenommen. Bei größeren Änderungen wird gemäß des Wikipedia-Prinzips die ursprüngliche Datei in einen für Suchmaschinen verbotenen Ordner gesichert. Und die korrigierte Datei tritt an Stelle der bisherigen Datei. Die neue Datei enthält einen Link zur alten Datei.
Zu den Preisen für Änderungen sei auf die Preisliste verwiesen. Falls dort keine Preise angegeben sind, ist ein Angebot einzuholen.
Eine Löschung der Daten findet nur statt, wenn die Behauptungen Leib und Leben von Menschen bedrohen oder in anderen besonders wichtigen Situationen.

§ 4 Rechnungen und Preise
Für die verschiedenen käuflichen Werbe- und Meldungsplätze gelten grundsätzlich die Preise der aktuellen Preisliste.
Abweichende Preisabsprachen und spezielle Vereinbarungen bedürfen der Textform.
Der Versand der Rechnungen erfolgt grundsätzlich elektronisch.

§ 5 Gewährleistung und Haftung
Die Internet-Zeitung haftet nicht für die Ereignisse, welche außerhalb ihres Einflussbereiches anzusiedeln sind. Hierzu zählen zum Beispiel insbesondere die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen, die Gefahr von Stromausfällen oder Epidemien von Computerviren.
Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Die Höhe der Haftung beschränkt sich auf die Höhe der Vertragssumme.
Die Haftungsbeschränkung gilt auch für den Fall, dass ein Erfüllungsgehilfe der Internet-Zeitung den Schaden verschuldete.

§ 6 Pflichten und Obliegenheiten
Der Anbieter sichert der Internet-Zeitung zu, dass das verwendete Material frei von Rechten Dritter - insbesondere Urheberrechte und andere gewerbliche Schutzrechte - ist und auch nicht rechtsverletzend ist. Die Internet-Zeitung ist nicht zur rechtlichen Prüfung der Texte verpflichtet. Für die Rechtliche Unbedenklichkeit ist der Anbieter zuständig. So weit nicht anders vereinbart, muss die Veröffentlichung frei von Lizenzkosten sein.
Sollte der Kunde nachträglich feststellen, dass das zur Verfügung gestellte Material das geltendes Recht und/oder die Rechte Dritter verletzt, so wird der Anbieter die Internet-Zeitung unverzüglich unterrichten.
Soweit eine Rechtverletzung von dritter Seite geltend gemacht wird, kann die Internet-Zeitung nach eigenem Ermessen darüber befinden, wie sie damit umgeht. Im Falle einer Löschung bleibt der Auftraggeber zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet.
Das Material ist rechtzeitig anzuliefern.

§ 7. Pflicht zur Aufbewahrung
Die Pflicht zur Sicherung der Dateien endet drei Monate nach letztmaligen Erscheinen der Dateien im Internet.

§ 8 Schlussbestimmungen
Auf den Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Göttingen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten.
Nebenabsprachen und Abweichungen von den aktuellen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform.

Früheres

Bis 15. April 2009 gültige Preisliste
Bis 15. April 2009 gültige AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
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