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Resolution
Grüne wollen Meinungsbeschluss zur Arbeitsmarktpolitik des Bundes

04.12.2008 Die Ratsfraktion der Grünen möchte eine Resolution veröffentlichen lassen. In der Resolution wird der Zentralismus in der aktuellen Arbeitsmarktpolitik kritisiert. In der Resolution wird unter anderem der Wegfall von §1 Abs.2 Nr.5 SGB III kritisiert, der für Langzeitarbeitslose regionale Eingliederungskonzepte ermöglichte.

 
Emailnachricht: Kontaktlink zu Ratsfraktion der Grünen [ Homepage ] (- Jürgen Bartz)
 

Göttinger Ratsfraktion der Grünen: - Resolution zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente


Gemeinsam mit anderen Ratsfraktionen wird die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN morgen im Göttinger Stadtrat eine Resolution zu einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente einbringen (Entwurf s. Anhang), der morgen im Bundestag beschlossen werden soll. Die Göttinger Bundestags- und Landtagsabgeordneten werden aufgefordert, sich morgen im Bundestag und bis zur endgültigen Beschlussfassung im Bundesrat für Nachbesserungen am derzeitigen Entwurf einzusetzen.
"Das vorliegende Gesetz strotzt vor Zentralismus und nimmt der örtlichen Beschäftigungsförderung jede Möglichkeit, flexible und regional angepasste Instrumente einzusetzen", befürchtet die stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Dagmar Sakowsky . "Die Zeit bis zur endgültigen Beschlussfassung im Bundesrat sollten wir nutzen, um im Sinne der Betroffenen dringend notwendige Änderungen herbeizuführen, wie sie auch vom DGB, von der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände und von anderen Optionskommunen massiv eingefordert werden."

Dringlichkeitsantrag - Dringlichkeitsantrag für die Sitzung des Göttinger Stadtrates am 5.12.2008 (Entwurf) - Resolution zum Gesetzesentwurf des Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente


Der Rat der Stadt Göttingen fordert die Göttinger Bundestags- und Landtagsabgeordneten sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf, sich dafür einzusetzen, dass der Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente inhaltlich korrigiert und die u.a. von den kommunalen Verbänden vorgebrachten Bedenken berücksichtigt werden.

Begründung:
Heute wurde vom Bundestag trotz massiver Proteste der Kommunalverbände und der Gewerkschaften ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzesentwurf zur Neuausrichtung seiner arbeitsmarktpolitischen Instrumente verabschiedet. Eine Intervention der Göttinger Mandatsträger im Bundestag und Landtag ist bis zur endgültigen Entscheidung im Bundesrat aus Sicht der Fraktionen des Stadtrates dringend geboten, weil die Vorschläge der Kommunen bislang weitgehend unberücksichtigt blieben. Es ist absehbar, dass mit dieser Gesetzesinitiative das Ziel, langzeitarbeitslose Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, nicht erreicht wird. Im Gegenteil: Die geplanten neuen Regelungen werden die Spielräume für die regionale bzw. kommunale Ausgestaltung von Arbeitsmarktpolitik und Integrationsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose weiter einschränken.
Die Region Göttingen mit ihrer von kleinen und mittelständigen Unternehmen geprägten Wirtschaft und ihrem vergleichsweise hohen Anteil Langzeitarbeitsloser wird von dieser Gesetzesänderung besonders nachteilig betroffen sein. Gerade in einer so kleinteilig strukturierten regionale Wirtschaft können die schwerfälligen Instrumente einer zentralisierten Arbeitsmarktpolitik dem Bedarf an Qualifizierungs- und Integrationsangeboten nicht gerecht werden. Es muss für die örtliche Beschäftigungsförderung weiterhin die Möglichkeit bestehen, mit flexiblen Angeboten individuell auf die Situation der Langzeitarbeitslosen eingehen zu können. Ebenso wäre es eine grundlegende Fehlentwicklung, wenn die Instrumente vornehmlich auf die Integration auf den ersten Arbeitsmarkt zielen und eine Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen bei Verbänden im Umwelt-, Kultur- und Sozialbereich nur noch im absoluten Ausnahmefall möglich ist. Dies beeinträchtigt nicht nur die gesellschaftlich notwendige Arbeit der Verbände sondern nimmt insbesondere denjenigen Langzeitarbeitslosen, die keine Chance auf eine kurzfristige Integration in den ersten Arbeitsmarkt haben, jegliche Perspektive.
Zu kritisieren sind daher im vorliegenden Gesetzesentwurf insbesondere:

  1. Das Nachrangprinzip des SGB II gegenüber den Leistungen des SGB III: Das SGB III ist wenig geeignet für Menschen, die lange arbeitslos sind und weitere Vermittlungshemmnisse haben.
  2. Die Beschränkung der Eingliederungsmittel für Modellversuche auf einen Anteil von 2 Prozent. Eine Erhöhung auf mindestens 20 Prozent wäre notwendig.
  3. Das Verbot andere Förderleistungen sinnvoll aufzustocken muss außer Kraft gesetzt werden.
  4. Die Weiterentwicklung der regionalen Beschäftigungs- und Infrastruktur als im Arbeitsförderungsgesetz verankertes Ziel darf durch den Wegfall des §1 Abs.2 Nr.5 SGB III nicht aufgegeben werden.
Die Stadt Göttingen und andere Kommunen haben sich mit ihren Beschäftigungsförderungen auf dem Gebiet der Qualifizierung und Vermittlung von jungen und langzeitarbeitslosen Menschen viele Jahre bemüht, mit wenigen Paragraphen aus dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) individuelle und an die örtlichen Gegebenheiten angepasste Hilfestellungen, Qualifizierungen- und Vermittlungsstrategien zu entwickeln und durchzuführen. Dieser Ansatz war weitgehend erfolgreich. ♠ 1Was die Beschäftigungsförderungen brauchen, ist keine Gesetzesinitiative zur Zentralisierung der Steuerung und Kontrolle, sondern die Bewahrung und Optimierung ihrer dezentralen Handlungsspielräume, die kreatives und flexibles an den Bedürfnissen der Langzeitarbeitslosen ausgerichtetes Handeln in vielen Fällen erst ermöglichen.
Notwendig ist eine konsequente Zusammenführung der Arbeitsmarktinstrumente und der kommunalen sozialintegrativen Maßnahmen!



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Dr. Dieter Porth

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