Meldung gesetzt von ~ Dr. Dieter Porth
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⇐ 16.8. - Demo in Bad Harzburg 08.08.2008 Hans Dietrich M. aus Bad Harzburg wurde vor einem italienischen Gericht für Kriegsverbrechen angeklagt und für schuldig befunden. In der Mailingliste Schöner Leben Göttingen wird zur Demonstration in Bad Harzburg am 16. August aufgerufen. [Was haben Kriegsverbrechen mit den Verbrechen der Nazis zu tun? Dr. Dieter Porth.]
Kommentar,Gedanken, Anmerkungen, ...Redaktion buergerstimmen.de - Dr. Dieter Porth, Göttingen:
Mich erschreckt der gedankenlose Gebrauch des Begriffs NS-Kriegsverbrechens.
Die Tat des Hans Dietrich M. fällt in die gleiche Kategorie wie die Greultaten in Jugoslavien, die Massaker im Irak, manche Kämpfe in Afghanistan. Diese Verbrechen sind zu verurteilen und auch nach Jahrzehnten nicht zu entschuldigen - Aber ich würde mich weigern von US-Kriegsverbrechen oder von Serbischen Kriegsverbrechen zu sprechen. Es ist der Krieg, der so manchen Menschen in den partiellen Wahnsinn treibt. Damit kann man nur von kriegsverbrechen sprechen.
An den Kriegsverbrechen nimmt die Propaganda gehörig Anteil, indem sie Feindbilder hochstilisiert. Die Folgen solcher Propaganda sind der Verfall von Moral und Menschlichkeit, wobei die Menschen unterschiedlich stark aufgeputscht werden. In Deiderode ( www.buergerstimmen.de/politik/ngo_154.htm) wurden beispielsweise während des zweiten Krieges von den Dorfbewohnern zwei britische Fliegersoldaten zu Tode geprügelt, denn hier lynchte der Volksmob offensichtlich Wehrlose.
Nach meiner Ansicht sollte man deutlich trennen zwischen Naziverbrechen und Kriegsverbrechen. Gerade aber der Begriff NS-.Kriegsverbrechen verwischt diese Trennung. Gleichzeitig wird der Kriegsverbrecher zum Feinbild hochstilisiert, wenn von Mörder-Kameraden die Rede ist.
Man muss sich über die Konsequenzen von solchen Forderungen im Klaren sein. Wer Gerechtigkeit für die italienischen Opfer fordert, darf den Vertriebenverbänden nicht das Recht auf Gerechtigkeit und Entschädigung absprechen. Aber dies wird den Deutschen nicht zugebilligt.
Die Bewegung argumentiert mit zweierlei Maß. Für mich bleibt bei der Verwendung des Begriffs ein schaler Beigeschmack zurück -wegen folgenden Gedanken: "Da die Feindbilder für Naziverbrechen alle verbraucht sind, braucht man neue Feindbilder, um die antifaschistische Bewegung als schlagkräftige Gruppe zusammenzuhalten.
Für mich hat sich die Ideologie des Antifaschismus überlebt. Heute sind andere Fragen wichtiger.
Dr. Dieter
Emailnachricht: Kontaktlink zu Schöner Leben Göttingen [ Homepage ] (---)
Meldungen/Ankündigungen von "Schöner Leben Göttingen" - Keine Ruhe für NS-Täter! Entschädigung der Opfer! Aufruf zur Kundgebung in Bad Harzburg am 16.8.2008
[Originalzitat siehe http://www.keine-ruhe.org/node/76 ]
Der ehemalige Offizier der Wehrmacht, Hans Dietrich M. ♠ 1aus Bad Harzburg, befahl 1944 die Erschießung von vier italienischen Bauern in dem Dorf Grotta di Maona. 64 Jahre nach der Tat - im Februar diesen Jahres - wurde er dafür von einem italienischen Militärgericht verurteilt. Dennoch lebt M. unbehelligt als "netter Opa von Nebenan" in Bad Harzburg - ein Verfahren in Deutschland gegen ihn gibt es nicht.
In Italien verurteilt...
In Italien wurde vier Jahre gegen M. ermittelt. Er war angeklagt, am 18. August 1944 im Range eines Wehrmachtoffiziers die Erschießung von vier Bauern aus dem Dorf Grotta di Maona bei Pistoia befohlen zu haben. Begründung für die Erschießung: Die Bauern hätten Lichtsignale an die Partisanen gegeben. Der 18-jährige Antonio Bonisegni und Italo Laserdi, 29 Jahre, wurden zunächst gefoltert. Der 70-jährige Fausto Franceschi musste vor der Erschießung sein eigenes Grab ausheben. Sie wurden dann zusammen mit dem 34 Jahre alten Marino Agostini erschossen. M. gab den Befehl dazu - dafür wurde er zu lebenslanger Haft und Entschädigungszahlungen an die Hinterbliebenden verurteilt.
Der 93-jährige M. machte bisher allerdings keinen Versuch, sich dieser Verantwortung zu stellen. Bis heute haben die Angehörigen der Opfer keine Entschuldigung erhalten - von Entschädigung ganz zu schweigen. Nein, der rüstige Rentner streitet ab, die Verbrechen begangen zu haben und verhöhnt die Forderungen der Nebenklage: "Wundervoll! Das kann man doch nicht ernst nehmen so was." (Zitat aus der Tageszeitung "Junge Welt", 31.7.08)
Wie kam es zu den Verfahren in Italien? 1994 entdeckte der römische Staatsanwalt Antonino Intelisano durch Zufall bei seinen Ermittlungen gegen den SS-Offizier Erich Priebke einen alten Schrank mit Akten. Dieser sogenannte Schrank der Schande enthielt hunderte von Akten, die Kriegsverbrechen von Wehrmachtssoldaten und SS-Angehörigen im 2. Weltkrieg dokumentieren. Die seit 30 Jahren ‚vergessenen' Akten wurden zu Ermittlungen an Militärgerichte weitergegeben. Seitdem wurde bei dem Militärgericht in La Spezia unter Hochdruck an der justiziellen Aufarbeitung dieser Massaker gearbeitet. 20 deutsche Kriegsverbrecher sind seitdem in La Spezia verurteilt worden. Fast alle zu lebenslanger Haft. Darunter die Verantwortlichen für die größten Massaker aus der Zeit der deutschen Besatzung in Italien. Im Juni 2005 fiel das Urteil für die Mörder von Sant Anna di Stazzema: Zehn ehemalige Soldaten der 16. SS-Panzergrenadierdivision erhielten lebenslange Haftstrafen, da sie sich an der Ermordung von 560 Zivilisten beteiligt hatten. Das Massaker von Marzabotto im Jahr 1944, bei dem 770 Menschen getötet wurden, verübten Angehörige der gleichen Militäreinheit. Zehn von ihnen wurden zu lebenslanger Haft und zur Zahlung von zehn Millionen Euro an die Hinterbliebenen der Opfer verurteilt.
In der BRD verschleppt...
In der Bundesrepublik wurden und werden die Verurteilungen kaum beachtet. Den Verurteilten drohen erst einmal auch keine Konsequenzen, da die Bundesrepublik Deutschland nicht ausliefert und die hiesige Justiz sich mit eigenen Ermittlungen schwer tut. Bisher ist nur eine Anklageerhebung in der BRD geplant. Am 15. September steht in München der Gebirgsjäger Josef Scheungraber wegen des Mordes an 14 italienischen Zivilisten vor Gericht. Im Falle M. sieht der Stand des Verfahrens anders aus: Die zuständige Staatsanwaltschaft weiß von der Verurteilung, hat aber kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die "Zentrale Stelle zur Aufarbeitung der NS-Verbrechen" in Ludwigsburg hat eben erst begonnen eine Akte zum Fall M. anzulegen. Wenn alles seinen bürokratischen Gang geht, kann der Kriegsverbrecher sich sicher wähnen, ungeschoren davon zu kommen - wie seine verurteilten und die unzähligen nicht-verurteilten Mörder-Kameraden.
Diese juristische und gesellschaftliche Nicht-Aufarbeitung hat Tradition in der BRD. Mit einem Schlussstrich soll der "historische Ballast" abgeworfen werden.
Auch nach 63 Jahren kann es keinen Schlussstrich geben!
Wir wollen mit der Kundgebung in Bad Harzburg die Forderungen der Angehörigen nach Entschädigung und Gerechtigkeit unterstützten!
Liste der redaktionellen Inline-Kommentare♠ 1) In der Originalmeldung wurde der vollständige Name genannt. In dem Verfahren geht es um ein Kriegsverbrechen. Im Krieg herrschen besondere emotionale Belastungen
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