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Leiharbeit
Ratgeber zu Leiharbeiterrechten

14.08.2008 Im Bereich der Leiharbeit herrschen Niedrigstlöhne vor. Jeder achte Leiharbeiter/in (12 %) ist auf ergänzende Hilfen nach Hartz IV angewiesen, Leiharbeit wechselt oft in kurzen Abständen mit Arbeitslosigkeit. Mit dem DGB-Ratgeber soll Betroffenen geholfen werden, sich gegen Willkür und Missbrauch zu schützen.
[Für Frauen wird gefordert: Gleiches Geld für Gleiche Arbeit? - Gilt dies auch für Leiharbeit? Dr. Dieter Porth
22.08.200821.8.08 - Ergänzung: DGB sagt Lohndumping durch Leiharbeiter den Kampf an]

Kommentar,Gedanken, Anmerkungen, ...

Redaktion buergerstimmen.de - Dr. Dieter Porth, Göttingen: In der Meldung heißt es, dass der Lohnabstand im Durchschnitt nach Erkenntnissen des WSI (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut des DGB) neunundzwanzig Prozent beträgt. Der Leiharbeiter bekkommt also das 0,71-fache des normalen Lohnes - im Mittel.
Die Hebesätze lassen sich mit 19,9% für die Rentenversicherung mit 14% für die Krankenversicherung mit 4,2% für die Arbeitslosenversicherung und mit 1,7% für die Pflegeversicherung angeben. (http://www.saselbueddis.de/html/sozialversicherung.html) Die entspricht fast 40%. Die eine Hälfte der Vierzig Prozent zahlt der Arbeitgeber. Die andere Hälfte zahlt der Arbeitnehmer. Der Leiharbeiter erhält das Verleiher 0,71 *1,2 = 0,852-fache des Bruttoarbeitslohnes. Wenn man nun davon ausgeht, dass der Leiharbeiter 4% im Jahr wegen Krankheit fehlt, so kostet der Arbeitnehmer den Verleiher das 0,852/0,96 = 0,8875 des Bruttolohnes. Wenn man weiter von Verwaltungskosten in Höhe von 10% des Arbeitslohne ausgeht, dann der Leiharbeiter das 0,97-fache dessen, was der normale Arbeiter an Bruttolohn erhält. Der Verleiher macht also pro Arbeitnehmer schon einen Gewinn von 3%, wenn er den Leiharbeiter zum Preis des Bruttolohnes anbietet. Im allgemeinen wird man gegenüber von Unternehmern argumentieren, dass der Unternehmer bei den Kosten für seinen bisherigen Arbeitnehmer auch die 20% Sozialkosten berücksichtigen sollte. Hier bieten sich für den Verleiher diverse Möglichkeiten, die Gewinn weiter nach oben zu treiben.
Das Indiz, dass 12% der Leiharbeiter neben ihrer Arbeit Sozialhilfe beziehen, weist darauf hin, dass im Verleihgewerbe ein Preiskampf entstanden ist. Um ihren Gewinn zu sichern, wird entsprechend bei den Arbeitnehmern der Lohn gedrückt. Gleichzeitig erhöht der Preiskampf unter den Leiharbeitsfirmen den Druck auf die festangestellten Kräfte, weil ihre Arbeitskraft im Vergleich zum Leiharbeiter immer teurer wird. Der Zuwachs an Arbeitskräften im Bereich der Leiharbeitsbranche zeigt, dass wahrscheinlich immer mehr angestammte Arbeitsplätze abgebaut werden.
Es ist schwierig zu sagen, wie diese Verarmungsspirale aufgehalten werden kann. Wahrscheinlich sind verschiedenen Maßnahmen notwendig, die sich gegenseitig befruchten. Denkbar wäre die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens oder die Besteuerung von Leiharbeit oder auch die Vereinfachung von Kündigungen. Zu Beachten sind an dieser Stelle auch die Konsequenzen der aktuellen Ölpreissteigerung. Große Unternehmen werden in den nächsten Jahren pleite gehen, weil ihr Verbrauch von Fremdenergie zu teuer ist. Insgesamt werden in Zukunft Leistungen vermehrt von Handwerkern wieder ausgeführt werden. Auch die Bereitstellung von Krediten für Existenzgründern ist daher bedenkenswert.
Dr. Dieter Porth .

 
Internet-Zitat: Website: Kontaktlink zu DGB-Südniedersachsen [ Homepage ] (---)
 

DGB-Ratgeber gegen Willkür bei Leiharbeit

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat einen neuen Ratgeber veröffentlicht, der sich speziell an Menschen wendet, die in Leiharbeitsfirmen beschäftigt sind. Leiharbeit ist häufig prekär, die Löhne sind oft zu niedrig und die Arbeitsplätze unsicher. "Wir wollen die Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche noch besser unterstützen, damit sie sich gegen Willkür und Missbrauch zur Wehr setzen können", sagte Lothar Hanisch DGB Regionsvorsitzender.
"Viele Arbeitgeber missachten häufig gesetzliche oder tarifliche Regelungen und versuchen, Leiharbeiter als Lohndrücker zu missbrauchen, kritisierte Lothar Hanisch". So kommt es zum Beispiel oft vor, dass die Beschäftigten falsch eingruppiert werden und damit unterhalb ihrer Qualifikation und tatsächlichen Tätigkeit bezahlt werden. Auch werden Kündigungsfristen nicht beachtet oder der Urlaub vorenthalten. "Leiharbeiter werden von vielen Arbeitgebern als Arbeitnehmer zweiter Klasse behandelt. Mit unseren Ratgeber wollen wir den Betroffenen helfen, sich über ihre Rechte zu informieren, damit sie sich gegen den weit verbreiteten Missbrauch wehren können", so Lothar Hanisch weiter. Der Ratgeber bietet ein umfangreiches Hintergrundwissen für Vertragsverhandlungen und über die Rechte Arbeitsuchender gegenüber der Bundesagentur für Arbeit.
Seit der Reform im Jahre 2003 hat sich die Leiharbeit mehr als verdoppelt. Rund 800.000 Personen sind aktuell als Leiharbeiter beschäftigt. Wegen der kurzen Überlassungsdauer sind aber pro Jahr mehr als 1,2 Mio. Menschen betroffen. Bundesweit sind 55 % der Arbeitsverhältnisse kürzer als 3 Monate.
Nach wie vor sind die Löhne sehr niedrig. Der Lohnabstand beträgt in Einzelfällen bis zu 50 %. Im Durchschnitt beträgt der Lohnabstand nach Erkenntnissen des WSI (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut des DGB) 29 %.♠ 1 Aber immerhin erhalten in einem Viertel der befragten Betriebe die Leiharbeiter den gleichen Lohn. Jeder achte Leiharbeiter/in (12 %) ist auf ergänzende Hilfen nach Hartz IV angewiesen, Leiharbeit wechselt oft in kurzen Abständen mit Arbeitslosigkeit. "Damit wird der Solidargemeinschaft ein großer Teil des Arbeitgeberrisikos aufgebrummt.
Die langfristige Beschäftigung bei einem Verleiher ist nach wie vor die große Ausnahme. Wir wollen, dass die Standards in der Branche verbessert werden und die Menschen angemessene Löhne bekommen". Dazu solle auch der DGB-Ratgeber beitragen. Der Ratgeber umfasst 40 Seiten und ist beim DGB, Obere Masch 10 in 37073 Göttingen erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Hanisch
Regionsvorsitzender DGB Region Südniedersachsen-Harz

Liste der redaktionellen Inline-Kommentare

♠ 1) Die Angaben stammten nach aussagen des Pressesprecher der Hans Böcklerstiftung aus einer repräsentativen Betriebsrätebefragung. Gemäß Analysen von früheren Studien, basierend auf den Sozialabgaben, beträgt der Abstand zwischen Leiharbeiterlohn und regulären Lohn 36%

Nachtrag: Änderungen, Ergänzungen und/oder Gegendarstellungen

21.8.08 - Ergänzung: DGB sagt Lohndumping durch Leiharbeiter den Kampf an

22.08.2008 Gleiche Arbeit - Gleiches Geld
Der DGB und die Einzelgewerkschaften sagen zunehmenden dem Missbrauch von Leiharbeit den Kampf an. Dazu gehört auch die Forderung; Gleiche Arbeit - Gleiches Geld und Gleiche Arbeitbedingungen auch für die Leiharbeitnehmer/innen. Das zeigen die Tarifvereinbarungen zu Leiharbeit bei der IG BAU,
BCE und des DGBs und die bundesweite aktuelle Kampagne der IG Metall «Gleiche Arbeit - Gleiches Geld» die vom DGB unterstütz wird. Einen grenzenlosen Einsatz von Leiharbeit, die Verdrängung regulärer Beschäftigung und Lohndumping werde es mit den Gewerkschaften und dem DGB nicht länger geben.

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[Nachtrag -
18.08.2008Nachträgliche Korrektur der Zusammenfassung durch die Redaktion]

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