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Atomendlagerung
Grüne fordern endlich Ergebnis-offene Suche

27.03.2009 Hans-Josef Fell, Sprecher für Energie, Technologie und Energieexperte der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN - stellte eine kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Thema Endlagerung. Anlässlich der Antwort stellt er fest, dass Deutschland im europäischen Vergleich angesichts des Beharrens auf dem mit Asse-II vergleichbaren Salzstock Gorleben ein europäisches Schlusslicht bei der Atommüllsicherheit ist.

 
Emailnachricht: Kontaktlink zu Bundestagsabgeordneter der Grünen und Sprecher für Energie, Technologie und Energieexperte der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN [ Homepage ] (---)
 

Sprecher für Energie, Technologie und Energieexperte der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN:

Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Bei der Endlagersuche ist Deutschland in der EU isoliert Gorleben-Moratorium muss verlängert werden

Anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen "Nukleare Sicherheit in Europa" erklären Sylvia Kotting-Uhl, umweltpolitische Sprecherin, und Hans-Josef Fell, energiepolitischer Sprecher:

Der deutsche Sonderweg bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Atommüll hat Deutschland inzwischen ans europäische Tabellenende befördert.

In allen europäischen Ländern mit Atomkraftwerken gibt es nach Auskunft der Regierung ergebnisoffene Auswahlverfahren. Aus der von der Regierung gelieferten Aufstellung über den Stand der Planungen in den EU-Staaten geht hervor, dass in den verschiedenen Ländern auch Endlager in Granit und in Tonschichten erkundet und geplant werden.

Die Zeit der großen Koalition war in Deutschland für die Suche nach einem Atom-Endlager vergeudete Zeit. CDU und CSU haben ihre Fixierung auf das Salzlager Gorleben nie geleugnet und warten auf das Auslaufen des Moratoriums. Eine ergebnisoffene Standortsuche findet in unserem Lande de facto nicht statt.

Solange das skandalumwitterte Desaster im Forschungsendlager Asse II nicht aufgeklärt ist, darf es keinen Weiterbau in Gorleben geben. Der Salzstock Asse war die Versuchsanlage für den Salzstock Gorleben. Dieser Test hätte schlimmer kaum scheitern können. Den gefährlichen Atommüll jetzt ohne ergebnisoffenen Vergleich mit anderen geologischen Formationen in Gorleben versenken zu wollen, ist ein Vergehen an künftigen Generationen.

Das Moratorium für Gorleben muss verlängert werden, bis die Vorgänge um Asse aufgeklärt sind und eine ernsthafte vergleichende Endlagersuche Ergebnisse zeigt.

Die Antwort der Bundesregierung finden Sie unter: http://www.hans-josef-fell.de/cms/component/option,com_docman/task,doc_download/gid,309/Itemid,250/

Ihr Hans-Josef Fell MdB

Sprecher für Energie- und Technologiepolitik der Bundestagsfraktion
Bündnis 90/ Die Grünen

==================

Auszug aus der 117-Fragen enthaltenen kleinen Anfrage


...
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Sylvia-Kotting-Uhl, Bettina Herliztius, Dr. Anton Hofreiter, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Dr. Uschi Eid, Ute Kovzy, Winfried Nachtwei, Claudia Roth (Augsburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Drucksache 16/12054 -
Nukleare Sicherheit in Europa
Mehrere europäische Staaten haben angekündet, dass sie künftig stärker auf die Atomkraft als Energiequelle setzen wollen. Als Gründe für diesen Schritt werden der Klimaschutz und eine stärkere Unabhängigkeit bei der Energieversorgung angeführt. Insbesondere in Osteuropa wurde der Ruf nach neuen Atomkraftwerken infolge des Gas-Streits zwischen der Ukraine und Russland und dem vorübergehenden Lieferstopp lauter.
Ungeachtet der öffentlichen Diskussion über eine angebliche "Renaissance" der Atomkraft werden aktuell in den EU-Staaten lediglich zwei Reaktoren gebaut – in Flamanville, Frankreich, sowie in Olkiluoto, Finnland. Darüber hinaus gibt es zwei KKW-Baustellen in der Slowakei sowie acht in Russland, die jedoch teils bereits seit Jahrzehnten brach liegen, also eher als Bauruinen zu bezeichnen sind. Zurzeit kursieren Pläne oder Absichtsbekundungen für den Neubau von KKW in Großbritannien, der Schweiz, Bulgarien, Rumänien, Litauen, Polen, Weißrussland, Russland, Albanien und der Türkei. Inzwischen wird auch in Schweden diskutiert, ob unter bestimmten Bedingungen alte AKW durch neue ersetzt werden sollten. Am Netz sind allein in den Staaten Osteuropas 24 Atomkraftwerke mit insgesamt 66 Reaktorblöcken. Ganz überwiegend handelt es sich dabei um Anlagen nach russischen Designs aus den 1970er bzw. frühen 1980er Jahren. Wegen des oftmals nicht existenten Containments ist hier besonders strittig, ob diese Altreaktoren den heute geltenden Sicherheitsanforderungen noch entsprechen können. Doch auch in Westeuropa sind Atomkraftwerke noch in Betrieb, etwa in Großbritannien, die in anderen EU-Mitgliedsstaaten sicherlich keine Betriebsgenehmigung mehr erhalten würden.
In den EU-Beitrittsverträgen mit Litauen, Bulgarien und der Slowakei wurde festgehalten, dass Reaktorblöcke zu definierten Fristen abgeschaltet werden müssen. Inzwischen sind jedoch in diesen Ländern Bemühungen bekannt, die bereits abgeschalteten Reaktoren wieder zu aktivieren oder aber, wie im Falle Litauens, das Stilllegungsdatum zu verschieben.
Spätestens seit der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl im Jahr 1986 ist deutlich, dass Atomunfälle auch in weit entfernten Regionen in Deutschland zu Gefahren für Mensch und Umwelt sowie zu gravierenden Schäden führen können. Der Betrieb von Atomkraftwerken in Nachbarländern und erst recht der Bau weiterer Anlagen sind daher aus Sicherheitsgründen höchst kritisch zu bewerten.
Wir fragen die Bundesregierung:
…..
Zur Entsorgung
62. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entsorgungskonzepte mit Zeithorizont für hochradioaktiven Atommüll in den einzelnen EUMitgliedstaaten sowie Russland, Albaniens, der Schweiz und der Türkei vor, und in welchem Land dieser Länder gibt es ein genehmigtes sicheres Endlager für hochradioaktive Abfälle bzw. abgebrannte Brennelemente mit Langzeitsicherheitsnachweis?
Für hochradioaktive Abfälle und bestrahlte Brennelemente ist weltweit noch kein Endlager in Betrieb, obwohl entsprechende Planungen und Standortuntersuchungen in vielen Ländern schon seit langem und mit großem Aufwand durchgeführt werden. Die derzeitigen Planungen gegen davon aus, dass das erste Endlager dieser Art in Schweden im Jahr 2017 fertig gestellt sein wird.
Der Stand der Planungen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist in der Tabelle zusammengefasst:
Land Konzept bzw. Planungsstand Zeithorizont
Belgien Endlager in Tonschichten geplant Baubeginn etwa 2020
Finnland Endlager im Granit am Standort Olkiluoto Inbetriebnahme 2020
Frankreich Endlager in Tongestein, falls Untersuchungsergebnisse die Eignung erweisen Inbetriebnahme 2025
Vereinigtes Königreich Endlagerung in tiefen geologischen Formationen. Derzeit Vorbereitung eines Standortauswahlverfahrens
Niederlande Machbarkeitsstudie für verschiedene Endlagertypen --
Rumänien Standortauswahlverfahren --
Russland Geologisches Endlager geplant; Formation und Standort noch offen ---
Schweden Endlager im Granit; Erkundung der Standorte Östhammar und Oskarshamn Inbetriebnahme um 2017
Schweiz Endlagerung in tiefen geologischen Formationen; Derzeit Standortauswahlverfahren Inbetriebnahme nach 2020
Slowakische Republik Standortvorauswahl Inbetriebnahme um 2030
Spanien Standortvorauswahl Inbetriebnahme um 2020
Tschechische Republik Geologisches Endlager geplant Inbetriebnahme um 2032
Ungarn Standortauswahl ---


Über Albanien und die Türkei sowie zu weitere Staaten der Europäischen Union liegen keine konkreten Planungen vor.
63. In welchen Ländern ist beabsichtigt, ein genehmigtes sicheres Endlager für hochradioaktive Abfälle bzw. abgebrannte Brennelemente zu einem festen Zeitpunkt verfügbar zu machen, und inwieweit sind die in diversen öffentlichen Dokumenten angeführten Kosten- und Zeitvorstellungen als plausibel anzusehen?
Auf die Antwort zu Frage Nr. 62 wird verwiesen. Zu den einzelnen Kosten- und Zeitvorstellungen kann die Bundesregierung keine Angaben machen.
64. Wie bewertet die Bundesregierung die Entsorgungskonzepte in den Ländern Europas (inklusive Russland) im Vergleich zu den in Deutschland gültigen gesetzlichen und technischen Vorgaben für die Errichtung von Atommüll- Lagern?
Soweit die Staaten Vertragspartei des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle ist, gelten die einschlägigen Regelungen dieser Konvention. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine vergleichenden Erkenntnisse mit dem gesetzlichen und untergesetzlichen Regelwerk in Deutschland vor.
65. In welchen europäischen Ländern mit Atomkraftwerken gibt es ergebnisoffene Suchverfahren für Endlager von hochradioaktivem Atommüll?
In allen europäischen Ländern mit Kernkraftwerken sind die Auswahlverfahren für Endlagerstandorte ergebnisoffen.
66. Inwiefern kann die Bundesregierung kürzlich erschienene Berichte (vgl. TVReportage des französischen Kanals "France 3" und Nürnberger Zeitung vom 13.02.2009) bestätigen, wonach in Frankreich rund 3000 000 Tonnen leichtund mittelradioaktive Uranreste unsachgemäß entsorgt worden sind? Der Bundesregierung liegen im Zusammenhang mit in Frankreich unsachgemäß entsorgten Uranresten keine Informationen vor, die über das hinausgehen, was in allgemein zugänglichen Quellen, wie der Presse, bereits bekannt ist.
67. Falls der Bundesregierung noch keine genauen Erkenntnisse über die Vorgänge vorliegen, kann sie ausschließen, dass die Berichte im Wesentlichen zutreffen, und wie plant die Bundesregierung, weitere Erkenntnisse in Erfahrung zu bringen - insbesondere zu allen nachfolgenden Fragen, die die Bundesregierung aktuell noch nicht beantworten kann?
Die Bundesregierung wird die Vorgänge im Rahmen der deutsch-französischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kernenergie thematisieren.
68. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Cogema/Areva in noch größerem Ausmaß als berichtet in ähnlicher Weise Atommüll entsorgt hat und wie und bis wann plant die Bundesregierung, Erkenntnisse hierzu in Erfahrung zu bringen?
Auf die Antworten zu Frage 66 und 67 wird verwiesen.
69. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß der radioaktiven Kontamination durch die geschilderten Vorgänge, welche Regionen sind konkret von den Entsorgungsvorgängen betroffen – insbesondere welche Trinkwassergebiete – und in welchem Zeitraum fand die geschilderte Entsorgung statt?
Auf die Antwort zu Frage 66 wird verwiesen.
70. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über erhöhte Lungenkrebsraten in den jeweils betroffenen Gebieten, welche Erkenntnisse über andere erhöhte Krankheitsraten, die mit der unsachgemäßen Atommüll-Entsorgung in Verbindung stehen könnten, und für welche betroffenen Regionen liegen noch keine Erkenntnisse vor?
Auf die Antwort zu Frage 66 wird verwiesen.
71. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchen Regionen Überschreitungen von Radioaktivitätsgrenzwerten festgestellt wurden, in welchen möglicherweise betroffenen Regionen noch keine ausreichend aussagekräftigen Radioaktivitätsmessungen vorgenommen wurden und welche weiteren Maßnahmen und Messungen jetzt geplant sind?
Auf die Antwort zu Frage 66 wird verwiesen.
72. Welche Erkenntnis hat die Bundesregierung darüber, wie sich die genannten 300 000 Tonnen Uranreste auf die jeweiligen Entsorgungsstätten – berichtet wurde von Steinbrüchen, Stollen, Feldern, Seen etc. – verteilen, hinsichtlich Art, Anzahl und Flächenausmaß?
Auf die Antwort zu Frage 66 wird verwiesen.
73. Welche und wie viele Anlagen – berichtet wurde von Spielplätzen, Sportanlagen und Schulen – wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf den Entsorgungsgebieten errichtet?
Auf die Antwort zu Frage 66 wird verwiesen.
74. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass auch Teile Deutschlands durch die geschilderte Entsorgung von Uranresten in Frankreich oder vergleichbare Vorgänge von radioaktiver Kontamination betroffen sind, wie geht die Bundesregierung dem gegebenenfalls nach und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung aufgrund der kürzlich bekannt gewordenen Vorgänge?
Der Bundesregierung liegen keine Hinweise vor, dass auch Deutschland von vergleichbaren Vorgängen betroffen sein könnte.
75. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung davon, wer für die geschilderte Entsorgung der 300 000 Tonnen Uranreste verantwortlich war und welche dieser Personen auch an deutsch-französischen Atommüll-Transporten bzw. Atom-Vorhaben beteiligt waren und um welche Transporte bzw. Vorhaben handelt es sich gegebenenfalls?
Auf die Antwort zu Frage 66 wird verwiesen.
76. Kann die Bundesregierung mit Sicherheit ausschließen, dass es in der Vergangenheit auch in Deutschland ähnliche Entsorgungspraktiken gab und wie geht die Bundesregierung dieser Frage und dem möglichen Ausmaß aufgrund der aktuellen Berichte nach?
Der Bundesregierung liegen keine Hinweise vor, dass auch Deutschland von vergleichbaren Vorgängen betroffen sein könnte.
Zum EU-Gemeinschaftsrahmen nukleare Sicherheit ….

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