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Skandal
"Heiratsverbot" für Hartz-IV-ler

07.05.2008 Der Landkreis Göttingen veröffentlicht seine Verwaltungsleitfäden zum SGB-II. Es ist auch eine Leitlinie für einmalige Leistungen veröffentlicht. Die Verwaltungsvorgaben lesen sich so, dass die Harz-IV-Empfänger die Heiratsgebühren beim Standesamt, Ordnungsamt, Führerscheinamt, ... selbst tragen müssen. Auch das SGB-II sieht keinen besonderen Schutz für Eheschließung vor, obwohl gemäß des Grundgesetzes die Ehe unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen soll.
[Persönliche Bewertung: SGB = Scheiß-Gesetz-Buch. Dr. Dieter Porth]

Kommentar,Gedanken, Anmerkungen, ...

Redaktion buergerstimmen.de - Dr. Dieter Porth, Göttingen: Die Bewertung stützt sich auch darauf, wie das SGB insgesamt mit Lebensgemeinschaften umgeht.
Ein Grund für die Bewertung ist die Einführung der Armen-Kontaktsteuer über den Begriff der Bedarfsgemeinschaft im SGB-II. Die Armen-Kontakt-Steuer sei an einem Beispiel erläutert. Wenn ein Liebespaar zusammenwohnt, so wird dies Ehepaar unterm SGB gemeinsam veranlagt. Wenn der Mann 900€ verdient, dann liegt er eigentlich unterhalb der Pfändungsgrenze. Unter SGB-II wird er mit seiner Freundin zur Bedarfsgemeinschaft. Er wird gemeinsam mit seiner Freundin veranlagt, indem beider Einkommen mit ihrem Bedarf für Wohnung und Lebensunterhalt verrechnet wird. Wenn die Frau nichts verdient, so wird mit Hartz IV die Differenz aufgestockt.. Diese Berechnungsverfahren führt dazu, dass der Freund für seine Freundin deren Mietkosten mitbezahlen muss. Schließlich haben die Beiden ohne Ehevertrag wirtschaftlich nichts miteinander zu tun. Diese Mitbezahlung ergibt sich, weil die Pfändungsfreibeträge nicht berücksichtigt werden. Die Zugriff auf Beträge unterhalb der Pfändungsfreigrenzen kann man treffend als Armen-Kontaktsteuer bezeichnen, weil diese gemeinsame Veranlagung zur Trennung zwischen vielen liebespaaren geführt hat.
Der zweite Grund ist der aktuell aufgezeigte Fall, wie der Staat die Institution Ehe schützt. Er schützt sie dadurch, dass er die Kostenhürden für Arme Menschen so hoch legt, dass diese nicht heiraten. Damit verhindert der Staat die Bildung von armen Familien und entwürdigt Menschen auf Grund ihrer sozialen Herkunft. Die aktuelle Gesetzgebung macht das heiraten für Arme besonders schwer.
Nach meiner Ansicht hat das SGB seine grundgesetzliche Legitimation verloren. Ich stehe zur Bewertung SGB = Scheiß Gesetz Buch. Seit der Neubearbeitung unter der Federführung von Peter Hartz während der Kanzlerschaft von Gerhard Schröder weht durch das Sozialrecht ein grundgesetzfeindlicher Geist.
Dr. Dieter Porth

 
Emailnachricht: Kontaktlink zu Redaktion buergerstimmen.de [ Homepage ] (Dr. Dieter Porth)
 

Diverse Meldungen aus der Politik


Vorgeschichte

Eine Frau lebt seit längerer Zeit mit ihrem Freund zusammen. Obwohl beide nicht miteinander verheiratet sind, muss der Freund für seine Freundin aufkommen. Die beiden wollen heiraten, weil sie dann nicht mehr unter die Hartz-IV-Regelung fallen und sich aus verschiedenen gründen wirtschaftlich besser stellen. Insbesondere erhofft sich die frau dann mehr Chancen auf einen 400€-Job, weil sie nach ihren Aussagen deswegen schon abgelehnt wurde.
Im Rahmen der Hochzeitsvorbereitungen fielen viele Kosten und Gebühren an. Es ist das Aufgebot zu stellen. Der Personalausweis und der Führerschein sind neu zu beantragen. Und viele weitere Kosten. Auf Nachfrage beim Standesamt wurde mir bestätigt, dass es keine Sondergebührensätze für Hartz IV Empfänger gibt. Da ich wusste, dass der landkreis seine VerwaltungsLeitfäden im Internet veröffentlicht, schaute ich dort nach, welche Aspekte dort derzeit behandelt werden. Die Text-Zitate zeigen, dass das Thema Heirat im Bereich einmalige Leistungen nicht geregelt sind. Die Bewertung entnehmen sie bitte dem Kommentar.

Auszüge von den Webseiten des Landkreises Göttingen zum Aspekt "Einmale Beihilfe für die Heirat"

Hier werden sie mehrere Zitate, die durch einzelnen Überschriften voneinander abgegrenzt sind. Jedes Zitat wird mit einem kleinen Statement eingeleitet. Dr. Dieter Porth

Übersichtsseite zu den Leitfäden beim Landkreis Göttingen

[Anmerkung: Hier wird nur der Text ohne Links gezeigt. Da der Datenbankauszug sich über zwei Seiten erstreckt wird im vorliegenden Textzitat zusammengeführt.
Linke zur ersten Übersichtsseite beim Landkreis. Dr. Dieter Porth].

SGB II Leitfaden
Als Träger der Leistungen nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch Zweites Buch) hat der Landkreis Göttingen einen Leitfaden erstellt. Dieser ist Handlungsanweisung für Gemeinden und Landkreis zur Anwendung des SGB II.
Die aktuelle Fassung zu einzelnen Regelungen finden Sie nachfolgend aufgeführt. Gesetzliche und aktuelle höchstrichterliche Änderungen werden schnellstmöglich eingearbeitet. Sollte es einmal zu Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis.
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[Eingabemaske für Suchmaschine]
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Übersicht
00: Inhaltsverzeichnis Leitfaden
01: § 7 SGB II - Leistungsberechtigte
02: § 8 SGB II - Erwerbstätigkeit
03: §§ 9 I, 2 ff. SGB II - Nachrangprinzip der Leistungen nach dem SGB II
04: § 9 II SGB II - Hilfebedürftigkeit
05: § 11 SGB II - Zu berücksichtigendes Einkommen
06: § 12 SGB II - Zu berücksichtigendes Vermögen
07: § 16 SGB II - Leistungen zur Eingliederung
08: § 20 SGB II - Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts
09: § 21 SGB II - Mehrbedarf
10: § 22 SGB II - Unterkunftskosten
11: § 23 Abs. 3 SGB II - Einmalige Beihilfen
12: § 23 SGB II - Darlehen
13: § 24 SGB II - Zuschlag nach Bezug ALG I
14: § 31 SGB II - Absenkung und Wegfall des ALG II
15: § 33 SGB II - Übergang von Ansprüchen
16: Zuständigkeit und Verfahren
17: Aufhebung von Verwaltungsakten
18: Widerspruchsverfahren

Definition des § 23 SGB II ABS 3 - Einmalige Beihilfen suchen

Unter den Leitfäden hätte ich die Übernahme von Kosten bei den einmaligen Beihilfen vermutet. Heiraten tut man nicht jeden Tag.. Entsprechend hätte ich aber auch eine Regelung oder ein Hinweis im Gesetz erwartet. Zur Information habe ich den §23 angeschaut der einmalige Leistungen allgemeiner als " Abweichende Erbringung von Leistungen" bezeichnet. Der Paragraph enthält keinen Hinweis Heirat oder Ehe, obwohl die Ehe unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes steht.
Gesetz entnommen http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/02/index.php?norm_ID=0202300 . Dr. Dieter Porth ]

§ 23 Abweichende Erbringung von Leistungen
Text ab 01.01.2005
(1) Kann im Einzelfall ein von den Regelleistungen umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts weder durch das Vermögen nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 noch auf andere Weise gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt dem Hilfebedürftigen ein entsprechendes Darlehen. Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt. Das Darlehen wird durch monatliche Aufrechnung in Höhe von bis zu 10 vom Hundert der an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen jeweils zu zahlenden Regelleistung getilgt.
(2) Solange sich der Hilfebedürftige, insbesondere bei Drogen- oder Alkoholabhängigkeit sowie im Falle unwirtschaftlichen Verhaltens, als ungeeignet erweist, mit der Regelleistung nach § 20 seinen Bedarf zu decken, kann die Regelleistung in voller Höhe oder anteilig in Form von Sachleistungen erbracht werden.
(3) Leistungen für
1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
2. Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt sowie
3. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
sind nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht. Die Leistungen nach Satz 1 werden auch erbracht, wenn Hilfebedürftige keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. In diesem Falle kann das Einkommen berücksichtigt werden, das Hilfebedürftige innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden worden ist. Die Leistungen nach Satz 1 Nr. 1 und 2 können als Sachleistung oder Geldleistung, auch in Form von Pauschalbeträgen, erbracht werden. Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen.

Grundgesetz: Ehe steht unter besonderem Schutz des Staates

[Oben habe ich vom Grundgesetz geredet. Hier ein kurzes Zitat zum Familien-Artikel 6 des Grundgesetzes. Quelle: http://www.verfassungen.de/de/gg.htm bei http://www.verfassungen.de/ ]
...
Art. 6. (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Überschriften zu den Paragraphen im SGB II

[Ich dachte mir, dass die Ehe vielleicht in einem separaten Paragraphen im SGB II geregelt ist. Gemäß der Sonderstellung des Begriffs Ehe im Grundgesetz hätte man sdies erwarten können. Die Überschriften zeigen aber, dass die Ehe und Heirat sich nicht in den Überschriften zu den Paragraphen wiederfinden Dr. Dieter Porth.]

Sozialgesetzbuch Zweites Buch
Grundsicherung für Arbeitsuchende

In der Fassung des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842)

K a p i t e l 1
Fördern und Fordern
§ 1 Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende
§ 2 Grundsatz des Forderns
§ 3 Leistungsgrundsätze
§ 4 Leistungsarten
§ 5 Verhältnis zu anderen Leistungen
§ 6 Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
§ 6a Option kommunaler Trägerschaft

K a p i t e l 2
Anspruchsvoraussetzungen
§ 7 Berechtigte
§ 8 Erwerbsfähigkeit
§ 9 Hilfebedürftigkeit
§ 10 Zumutbarkeit
§ 11 Zu berücksichtigendes Einkommen
§ 12 Zu berücksichtigendes Vermögen
§ 13 Verordnungsermächtigung

Kapitel 3
Leistungen
Abschnitt 1
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
§ 14 Grundsatz des Förderns
§ 15 Eingliederungsvereinbarung
§ 16 Leistungen zur Eingliederung
§ 17 Einrichtungen und Dienste für Leistungen zur Eingliederung
§ 18 Örtliche Zusammenarbeit

Abschnitt 2
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Unterabschnitt 1
Arbeitslosengeld II
§ 19 Arbeitslosengeld II
§ 20 Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts
§ 21 Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt
§ 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung
§ 23 Abweichende Erbringung von Leistungen
§ 24 Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld
§ 25 Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit
§ 26 Zuschuss zu Beiträgen bei Befreiung von der Versicherungspflicht
§ 27 Verordnungsermächtigung
Unterabschnitt 2
Sozialgeld

§ 28 Sozialgeld
Unterabschnitt 3
Anreize und Sanktionen
§ 29 Einstiegsgeld
§ 30 Freibeträge bei Erwerbstätigkeit
§ 31 Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II
§ 32 Absenkung und Wegfall des Sozialgeldes
Unterabschnitt 4
Verpflichtungen anderer
§ 33 Übergang von Ansprüchen
§ 34 Ersatzansprüche
§ 35 Erbenhaftung

Kapitel 4
Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
Abschnitt 1
Zuständigkeit und Verfahren
§ 36 Örtliche Zuständigkeit
§ 37 Antragserfordernis
§ 38 Vertretung der Bedarfsgemeinschaft
§ 39 Sofortige Vollziehbarkeit
§ 40 Anwendung von Verfahrensvorschriften
§ 41 Berechnung der Leistungen
§ 42 Auszahlung der Geldleistungen
§ 43 Aufrechnung
§ 44 Veränderung von Ansprüchen

Abschnitt 2
Einheitliche Entscheidung
§ 44a Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit
§ 44b Arbeitsgemeinschaften
§ 45 Gemeinsame Einigungsstelle

Kapitel 5
Finanzierung und Aufsicht
§ 46 Finanzierung aus Bundesmitteln
§ 47 Aufsicht
§ 48 Zielvereinbarungen
§ 49 Innenrevision

Kapitel 6
Datenschutz
§ 50 Datenübermittlung an Dritte
§ 51 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten durch nichtöffentliche Stellen
§ 52 Automatisierter Datenabgleich

Kapitel 7
Statistik und Forschung
§ 53 Statistik
§ 54 Eingliederungsbilanz
§ 55 Wirkungsforschung

Kapitel 8
Mitwirkungspflichten
§ 56 Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit
§ 57 Auskunftspflicht von Arbeitgebern
§ 58 Einkommensbescheinigung
§ 59 Meldepflicht
§ 60 Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht Dritter
§ 61 Auskunftspflichten bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
§ 62 Schadenersatz

Kapitel 9
Bußgeldvorschriften
§ 63 Bußgeldvorschriften

Kapitel 10
Bekämpfung von Leistungsmissbrauch
§ 64 Zuständigkeit

Kapitel 11
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 65 Übergangsvorschriften
§ 66 Verordnungsermächtigung

Übersicht über die geregelten Aspekte in den Leitfäden

[Der folgende Text enthält nur die wesentlichen Überschriften der Verwaltungsleitlinie. Die aktuellen Leitfäden können sie hier finden.
Anlage: Da davon ausgegangen wird, dass der bezeichnete Leitfaden demnächst aktualisiert wird, ist der Leitfäden zu den einmaligen Leistungen, gefunden am 7.5.2008, hier von der Internet-Zeitung www.buergerstimmen.de öffentlich archiviert worden.(54 kBytes)

Leitfaden zur Anwendung des SGB II - § 23 Abs. 3 SGB II - Einmalige Leistungen

Amt für Arbeit und Soziales - Stand 01.01.2008 Seite 94
1. Erstausstattungen
1.1. Die Erstausstattung ist als Starthilfe zu sehen, wenn ein Hilfebedürftiger weder aus seinem Einkommen noch aus seinem Vermögen diese Bedarfe des täglichen Lebens finanzieren kann. Der Begriff der "Erstausstattung" ist im Kontext des SGB II eng auszulegen, da der Hilfebedürftige mittels des erhöhten Regelsatzes zu mehr Selbständigkeit bewegt werden soll.
Dieser soll den höheren Anteil des Regelsatzes ansparen, um einmalige Bedarfe zu decken. Mit Erstausstattungen sollen kurzfristige unvorhersehbare Veränderungen aufgefangen werden, bei denen der Leistungsempfänger vorher keine Möglichkeit hatte, planbar aus der Regelleistung anzusparen. Der Begriff der "Erstausstattung" ist dabei nicht zeitlich, sondern bedarfsbezogen zu verstehen.
1.2. Situationen der Leistungsgewährung nach § 23 III 1 Nr. 1 und 2 Alt. 1 SGB II können sein:
....
- erstmalige Begründung eines eigenen Hausstandes (Auszug aus dem Elternhaus, Heirat)∴ 1
- Rückkehr aus einem dauerhaften Haftaufenthalt (länger als 6 Monate) bzw. einer
Einrichtung oder aus längerer Obdachlosigkeit
...
Grundsätzlich ist der Begriff der "Erstausstattung" nicht so eingeschränkt zu sehen, dass nur eine Einmalausstattung möglich ist. Es sind Fälle denkbar, in denen eine erneute Erstausstattung erforderlich wird. Hierfür sind die Umstände des Einzelfalles maßgeblich!
Bsp.: Zwei Hilfeempfänger heiraten und begründen erstmalig einen eigenen Hausstand. Sie haben damit Anspruch auf eine Erstausstattung für die Wohnung. Wenn nach einiger Zeit die Ausstattung aufgrund eines Brandes vernichtet wird oder sich die Hilfeempfänger uss ggf. zumindest teilweise wieder eine Erstausstattung gewährt werden.∴ 2

2. Erstausstattung für die Wohnung
....
3. Erstausstattung bei Geburt
...
4. Bekleidungsbeihilfen
....
4.2. Ansonsten wird eine Erstausstattung für Bekleidung nur in den Fällen gewährt, in denen plötzlich und kurzfristig im großen Umfang neue Bekleidung benötigt wird, die ursprünglich nicht (Geburt, Schwangerschaft) oder nur unzureichend (Haftentlassung, Obdachlosigkeit) vorhanden war oder (z.B. durch Wohnungsbrand) komplett verloren gegangen ist (Beschluss des SG Lüneburg vom 05.04.2006, Az.: S 25 AS 343/06 ER). D.h. ein Bedarf an Kleidung anlässlich einer Konfirmation, Hochzeit, Taufe ∴ 3∴ 4etc. fällt nicht unter § 23 III Nr. 2 SGB II.

5. Klassenfahrten
...

Liste der redaktionellen Inline-Kommentare

∴ 1) Wenn ein Paar schon lange zusammenwohnt und als Bedarfsgemeinschaft erfasst wird, liegt kein Anspruch auf eine Erstausstattung vor. Schließlich ist die Heirat planbar. Die Gebühren für den Verwaltungsakt beim Standesamt sind hier daher nicht gemeint. Vielmehr ist die Aufzählung im Sinne von Auszug und gleich darauf heiraten zu verstehen.
Aus der Sicht eine Hartz-IV-Empfängers sind angesichts der derzeit explodierenden Lebensmittelpreise die Gebühren von weit über 100€ schnell problematisch.
∴ 2) Die Gebühren für Standesamt etc. werden hier nicht erwähnt.
∴ 3) Der Gedanke, dass bei einer Armen Hochzeit auch nur ärmliche Kleidung zu erwarten ist, muss wohl hingenommen werden. Gleichzeitig zeigt sich hier aber auch, welchen Wert die staatlich Ordnung der Ehe zubilligt, wenn der Gesetzgeber die Heirat mit dem religiösen Festen wie Taufe und Konfirmation gleichsetzt. Dr. Dieter Porth.

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Event - Lokhalle
10.2.2009 - Udo Jürgens in Göttingen

05.05.2008 Im Rahmen seiner Tour "einfach ich" kommt der Udo Jürgens am 10. Februar in die Lokhalle. Wer Udo Jürgens einmal wiedersehen will, hat am 9. Mai ab 21:15 in der Ultimative Chart-Show bei RTL im Fernsehen die Gelegenheit dazu.
[Anmerkung: Den Schlagersänger Udo Jürgens als Singer und Songwriter zu vermarkten, wirkt für mich ziemlich daneben. Dr. Dieter Porth.]

Event - Wieland Ulrichs
Am 2. Juni Offenes Singen mit Piratenliedern

06.05.2008 Am 2. Juni ab 20:15 findet im Cafe Unplugged das offene Singen statt. Durch den offenen Singkreis führt Wieland Ulrichs. Thematisch geht es beim 71. offene Singen um Piratenlieder. Musikalisch wird der offene Chor wieder von der Peter Funk und der All Stars Band unterstützt.

Event - Cornpickers
Pfingstsamstag mit Yoyo

05.05.2008 Die Northeimer Reggae-Band Yoyo bringt am 10. Mai karibischen Flair zu Dietmar Hühnern im Cornpickers Hühnerstall. Das Konzert beginnt um 20:00. Neben Reggae-Coversong werden auch viele bekannte Pop- und Rockhits im Reggae-Stil dargeboten, um den Frühling zu begrüßen.

Event - Kulturbahnhof Uslar
Pfingstsonntag (11.5) mit Vincent Rock

06.05.2008 Die Rockband Vincent Rock spielt am 11. Mai ab 21:00 im Kulturbahnhof Uslar. Die Musiker sind seit den siebziger Jahren im Musikgeschäft. Ihr Konzert entführt sich Hörer auf eine Wanderung durch die m8usikgeschichte, gesehen mit durch die Brille des Rockmusikers.

live - Grammophon & Schellack
29.3. - der Geist der 20iger im Cafe Unplugged

07.05.2008 Am 29. März spielte die Formation "Grammophon & Schellack" im Cafe Unplugged. Sie begeisterten Ihr Publikum mit einer ausgefeilten Bühnenshow, hervorragend dargebotenen alten Schlagern und einem locker wirkenden Sänger und Frontmann. Erst nach drei Zugaben entließen die Zuschauer die vier Musiker
Professionalitätsnote: 1
[Anmerkung: Ich habe ein richtig schlechtes Gewissen, weil diese hervorragende Kritik erst sechs Wochen später geschrieben wurde. Dr. Dieter Porth]

Hauptschulförderung
Soziale Betreuung für Hauptschüler

05.05.2008 Die Kultusministerin gibt laut Pressemitteilung Gelder für Sozialarbeit zusätzlich an 42 oder 43 Hauptschulstandorten frei. Der Redakteur kommt beim Nachzählen auf 41 Neubewilligungen, 2 Standorten mit nichtentschiedenen Beantragungen sowie fünf Standorten mit einer Mittelsteigerung von eine Einheit. Mit den zusätzlichen Mitteln in Höhe von 1M€ aus dem Hauptschulprofilierungsprogramms soll die soziale Betreuung der Hauptschüler beim Übergang zur Berufsschule bzw. ins Berufsleben verbessert werden.
[Anmerkung: Zählen ist ganz einfach: 1,2,3,4,5, ... Das kann jeder Hauptschüler. Dr. Dieter Porth]

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07.05.2008 Die Ratsfraktion spricht sich dafür aus, dass die Entsorgung des Altpapiers in kommunaler Hand bleibt. Nach ihrer Ansicht bietet nur die städtische Stadtreinigung die Gewähr, dass zukünftig von jedem Haus das Altpapier abgeholt wird.

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07.05.2008 Die Ratsfraktion der FDP will am 10. Mai mit den Bürgern über die Öffnung der Straße "Unterm Hagen" sprechen. Dazu wird sie von 11-12 einen Infostand bei der Einkaufskaufspassage auf dem Holtenser Berg sowie von 12-13 Uhr in Holtensen vorm Schleckermarkt aufbauen.

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05.05.2008 Die stadtpolitische Aufwertung des Holtenser Bergs ist ein Problem. Die Satellitenstadt ist derzeit nur über eine Straße zu erreichen. In den letzten Wochen wurde die Idee zur Öffnung der Straße "Unterm Hagen" aufgeworfen. Die Meldungen zu diesem Thema und andere Meldungen zum Holtenser Berg werden hier für die neue Themenrubrik aufgelistet.

Langzeitarbeitlose
Neues Bundesprogramm mit Volumen 2M€

05.05.2008 Das SGB wurde mal wieder geändert. Mit einem neuen Programm sollen neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Der Landkreis weist auf die Förderung zur Einstellung von Langzeitarbeitlosen hin. Der Landkreis kann bis zu 75% der Arbeitskosten für die nächsten zwei Jahre als Lohnzuschuss beisteuern, wenn für einen Langzeitarbeitslosen eine Arbeitsstelle geschaffen wird.
[Anders gelesen: Der Staat gibt Unternehmern Gewinnzuschüsse, wenn sie in ihren Betrieben rostiges Humankapital einsetzen. Dr. Dieter Porth]

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