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14 Thesen des Bundesinnenministers stoßen auf positive Resonanz
24.06.2010 Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. bewertet die vierzehn, allgemein gehaltenen Thesen des Bundesinnenministers sehr positiv. Insbesondere begrüßen sie die Ausrichtung an der Wirtschaft und sehen in dem Thesenpapier eine gute Grundlage zu weiteren Diskussionen. Zur Meldung hat die Redaktion die Thesen zitiert, die im Gegensatz zum Grundgesetz der Idee des Post- und Fernmeldegeheimnisses keine These widmen.
[Neben dem üblichen Blabla wird an einigen Stellen der Zensur das Wort und der Staatspropaganda das Wort geredet. Die Bespitzelung des Bürgers wird in den Thesen nicht ausgeschlossen. Mit den Thesen können sicher auch die Antidemokraten Links und Rechts gut leben. Dr. Dieter Porth]
Kommentar,Gedanken, Anmerkungen, ...
Dr. Dieter Porth
Emailnachricht: Kontaktlink zu Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. [ Homepage ] (---)
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. meldet -
BVDW begrüßt netzpolitische Thesen des Bundesinnenministers de Maizière - Stellungnahme des Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
Düsseldorf, 24. Juni 2010 - Zur Veröffentlichung der "14 Thesen zu den Grundlagen einer gemeinsamen Netzpolitik der Zukunft" durch Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern, erklärt BVDW-Vizepräsident Matthias Ehrlich:
"Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. wertet die '14 Thesen zu den Grundlagen einer gemeinsamen Netzpolitik der Zukunft' insgesamt als sehr positiv."
"Der BVDW begrüßt die Feststellung, dass bestehendes Recht bereits heute im allgemeinen ausreichend ist. Den reflexhaften Ruf nach neuen Gesetzen sehen auch wir nicht als zielführend."
"Besonders positiv bewertet der BVDW die eindeutige Aussprache von Bundesinnenminister de Maizière für eine Stärkung der Selbstregulierungskräfte der Wirtschaft. Der BVDW sieht sich in seinen entsprechenden Initiativen in diesem Umfeld bestätigt und verweist auch auf entsprechende Forderungen auf europäischer Ebene, wie sie von der Dachorganisation IAB Europe formuliert wird. "
"Endlich werden auch vor allem die Chancen des Internets wieder in den Vordergrund gerückt. Der BVDW stimmt der Aussage, man dürfe das Internet weder als rechtsfreien noch in erster Linie als 'kriminellen' Raum betrachten, vollkommen zu."
"Die 14 Thesen sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und sind als Diskussionsgrundlage sehr geeignet, von der aus einzelne Aspekte dennoch einer eingehenden Nachbetrachtung bedürfen. Hierbei beteiligt sich der BVDW gerne."
Bildmaterial auf dem BVDW-Presseserver unter:
www.bvdw.org/presseserver/thesen_netzpolitik/
Kontakt:
Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
Berliner Allee 57, 40212 Düsseldorf
www.bvdw.org
14 Thesen zu den Grundlagen einer gemeinsamen Netzpolitik der Zukunft
(Link zur PDF-Datei beim Bunesinnenministeriums)
These 1 – Bewusstsein für gemeinsame Werte schärfen
Gemeinsame Werte sind das Fundament unseres Zusammenlebens – je stärker sie unser Bewusstsein und Handeln bestimmen, desto weniger brauchen wir staatliche Einflussnahme und Reglementierung.
Unser Menschenbild und unsere Werte prägen auch die Einstellung zum Internet. Wir sollten uns an den Werten der Freiheit, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung, dem Gebot des gegenseitigen Respekts und der Rücksichtnahme sowie der Chancengleichheit und Solidarität orientieren.
These 2 – Rechtsordnung mit Augenmaß weiterentwickeln
Bei der Gestaltung und Weiterentwicklung der Ordnung im Netz sind folgende Prinzipien zu beachten:
Wir sollten – soweit als möglich – auf das bestehende Recht zurückgreifen und Selbstregulierungskräfte stärken.♠ 1
Bei der darüber hinaus notwendigen Weiterentwicklung des Rechts ist darauf zu achten, dass die Rechtsordnung entwicklungsoffen für Innovation und Fortschritt bleibt, technikneutral ausgestaltet wird und Gesetze aufgrund von Einzelfällen vermieden werden. Die Entwicklung von nationalem, supranationalem und internationalem Recht muss Hand in Hand gehen.
These 3 – Freie Entfaltung im Netz und Ausgleich zwischen kollidierenden Freiheitsrechten Privater ermöglichen
Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit im Internet. Es ist auf Wissensvermehrung und soziale Teilhabe gerichtet. Durch die freie Entfaltung im Internet ist das Phänomen "persönlicher" Datenmacht entstanden. Sie muss daher stärker mit den Persönlichkeitsrechten anderer zum Ausgleich gebracht werden.
Die freie Entfaltung der Persönlichkeit im Internet lässt sich jedoch nicht durch das klassische Datenschutzrecht im Sinne eines Verbots mit Erlaubnisvorbehalt begrenzen. Für den gebotenen Ausgleich müssen wir zuvörderst soziale Regeln entwickeln. Der Staat sollte zur Ergänzung in erster Linie sein zivilrechtliches Instrumentarium zur Verfügung stellen.
These 4 –Selbstbestimmung und Eigenverantwortung stärken
Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Nutzer müssen gestärkt werden. Die Kontrolle des Einzelnen über sein Handeln in der digitalen Welt muss gewahrt bleiben. Wir brauchen hierzu mehr Aufklärung über die Abläufe im Internet, Möglichkeiten der eigenverantwortlichen Selbstkontrolle und die datenschützende Qualität von Diensten. Dies gilt etwa beim Cloud-Computing, dem Umgang mit elektronischen Identitäten und bei der Steuerung eigener IT-Systeme sowie vernetzter Alltagsgegenstände.
Mehr Wettbewerb im Netz stärkt Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Nutzer. Dafür brauchen wir mehr Verfügungsgewalt über unseren virtuellen Hausrat. Dies ist gegenwärtig in vielen Bereichen nicht gegeben, etwa weil Dienste von einer bestimmten Plattform abhängig sind oder weil es beim Umzug zwischen sozialen Netzwerken keine Möglichkeit gibt, "seinen Datenbestand mitzunehmen".
Wir sollten die Ausübung der bestehenden Betroffenenrechte, wie z. B. das Recht auf Auskunft oder das Recht auf Widerspruch, insgesamt vereinfachen, indem wir hierfür bessere Online-Möglichkeiten schaffen.
These 5 – Anonymität und Identifizierbarkeit abwägen
Der freie Bürger zeigt sein Gesicht, nennt seinen Namen, hat eine Adresse. Gleichzeitig sind wir es gewohnt, im Alltag grundsätzlich unbeobachtet zu handeln.♠ 2 Beides muss auch im Internet normal bleiben. Eine schrankenlose Anonymität kann es jedoch im Internet nicht geben.
Es muss sichergestellt sein, dass die Anforderungen an die Identifizierung unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes danach ausgestaltet sind, welchem Zweck sie dient, welche Grundrechte betroffen sind, ob der Betroffene sich im privaten, sozialen oder öffentlichen Bereichen des Internets bewegt und ob er einen Anlass für die Identifizierung gegeben hat. Wichtige Rechtsgeschäfte brauchen immer bekannte Gläubiger und Schuldner.
These 6 – Verantwortung zwischen Anbietern und Nutzern gerecht aufteilen
Neben den Nutzern haben auch Anbieter eine eigene Verantwortung, zur Sicherheit des Netzes. Die jeweilige Verantwortung richtet sich nach den jeweiligen Risiken und der Zumutbarkeit für den Einzelnen und die Anbieter.
Für gefahrgeneigte Angebote und Dienste sollte nicht in Bezug auf Inhalte, aber in Bezug auf die "Verkehrssicherheit" eine Gefährdungshaftung mit Exkulpationsmöglichkeit oder Beweislastumkehr in Betracht gezogen werden. Bei Berücksichtigung anerkannter Sicherheitsstandards oder zertifizierter Verfahren, etwa bei elektronischen Identitäten, könnte diese Haftung reduziert werden♠ 3.
These 7 – Staatliche Grundversorgung sicherstellen
Das Internet ist eine Basisinfrastruktur unseres Zusammenlebens geworden. Der Staat hat eine Verantwortung dafür, dass das Internet flächendeckend zur Verfügung steht und sichere Basisdienste bereitgestellt werden. Datensicherheit ist eine zentrale Herausforderung für die Zukunft. Bei der Wahl der regulatorischen Mittel und der Festlegung der konkreten Anforderungen sollte der Staat allerdings mit Augenmaß agieren, um die Innovation und Entwicklungsoffenheit des Internets nicht zu gefährden.
These 8 – Die gesamte Bandbreite des Ordnungsrechts nutzen
Der Staat hat das Recht und in manchen Fällen auch die Pflicht, in Internetdienste und Internetnutzungen, wie auch außerhalb des Internets steuernd einzugreifen.♠ 4 Klassische ordnungsrechtliche Maßnahmen können durch neue, "weiche" Steuerungsinstrumente ergänzt werden. Beispiele sind behördliche Warnungen oder Veröffentlichungen von Ergebnissen ordnungsbehördlicher Kontrollen. Diese dürfen jedoch nicht einem mittelalterlichen Pranger gleichkommen. Auch Transparenz unterliegt dem Gebot der Verhältnismäßigkeit.
These 9 – Auf bewährte Eingriffsbefugnisse zurückgreifen
Die Eingriffsrechte des Staates zur Abwehr von Gefahren und Bekämpfung der Kriminalität im Internet bestimmen sich nach den herkömmlichen Maßstäben – wir dürfen das Internet weder als rechtsfreien noch in erster Linie als "kriminellen" Raum betrachten. Der Staat muss sich dabei am milderen Mittel und den Eingriffsbefugnissen der realen Welt orientieren.
These 10 – Realistische Erwartungen an die Sicherheitsbehörden formulieren und ihre IT-Kompetenz verbessern
Wo der Staat im Internet hoheitlich handeln will, muss er den damit verbundenen Anspruch tatsächlich erfüllen können. Er sollte sich daher auf Maßnahmen konzentrieren, die in der digitalen Welt wirklich umgesetzt werden können. Hierzu ist die Qualifikation und Ausstattung von Ordnungs- und Sicherheitsbehörden zu überprüfen und zu ergänzen.
These 11 – Technologische Souveränität wahren
Für die Wahrung der technologischen Souveränität des Staates ist es erforderlich, dass er nationale Kernkompetenzen erhält und fördert. Hierzu braucht unser Land Forscher und Unternehmer, die strategische IT- und Internetkompetenzen erhalten und ausbauen. Ohne eine starke eigene IT-Industrie geraten wir in Abhängigkeiten, die unsere Freiheiten und unsere Verfassungsidentität gefährden können.♠ 5
These 12 – Online-Angebote nutzerorientiert und kostengerecht ausbauen
Staatliche Angebote und Innovationen im Netz müssen unserem allgemeinen Staatsverständnis folgen.
Bei der Frage, ob eine staatliche Aufgabe im Internet erfüllt werden soll, müssen wir uns am Nutzen für Bürger und Wirtschaft orientieren♠ 6.
Der Nutzen kann auch in der Teilhabe an der politischen Willensbildung bestehen. Online-Konsultationen können Beteiligungen von Verbänden und Interessengruppen im kommunalen und staatlichen Rechtssetzungsverfahren durch eine zusätzliche Form der Bürgerbeteiligung ergänzen.
Die klassischen Staatsaufgaben, wie der Kultur- und Bildungsauftrag müssen beim Ausbau der Angebote gebührend berücksichtigt werden. Wir müssen bei allen staatlichen Angeboten auf eine gerechte Kostenteilung achten und von Fall zu Fall entscheiden, ob und in welchem Maße die Kosten für ein Online-Angebot vom Nutzer oder von der Allgemeinheit getragen werden soll.
These 13 – Elektronische Behördendienste am Nutzen ausrichten
Elektronische Behördendienste sind auszubauen – sie dienen einer effizienten, wirtschaftlichen und bürgernahen Verwaltung.
Bürger und Unternehmen erwarten von der öffentlichen Verwaltung eine rasche, einfache und effektive Abwicklung ihrer Behördenangelegenheiten.♠ 7 In Zeiten knapper öffentlicher Kassen muss die Verwaltung noch wirtschaftlicher arbeiten. Der weitere Ausbau elektronischer Behördendienste muss genutzt werden, um Einspar- und Optimierungspotenziale auszuschöpfen.
Der elektronische Zugang des Bürgers zur Verwaltung muss als zusätzliches Angebot ausgestaltet werden. Der herkömmliche Zugang zur Verwaltung muss daneben bestehen bleiben. Für Unternehmen kann eine Pflicht zum elektronischen Datenaustausch mit der Verwaltung begründet werden, soweit die elektronische Abwicklung sinnvoll und vorteilhaft ist
These 14 – Staatliche IT-Systeme attraktiv und sicher ausgestalten
Staatliche IT-Systeme und Internet-Dienste müssen angesichts der Abhängigkeit der Bürger und der Verwaltung von ihnen sicher und ungestört funktionieren, auf offenen Standards basieren, von allen Menschen plattformunabhängig genutzt werden können und größtmögliche Transparenz bieten.
Staatliche IT-Systeme müssen so ausgestaltet sein, dass die Integrität und Gesetzesbindung der Verwaltung ebenso gewahrt bleibt wie das Vertrauen des Bürgers in das staatliche Angebot.♠ 8 Die Informationstechnik muss den Anforderungen der Verwaltung und der Bürger folgen und nicht umgekehrt. Es darf z.B. nicht sein, dass bei einer Ermessensentscheidung ein bestimmtes Kriterium nur deshalb nicht berücksichtigt wird, weil das IT-System dies nicht anbietet.
Berlin, den 22. Juni 2010
Dr. Thomas de Maizière
Bundesminister des InnernListe der redaktionellen Inline-Kommentare
♠ 1) Staat die Selbstregelungkräfte zu stärken, sollte lieber ein gerechter Rahmen geschaffen werden. Aber das Wort gerecht taucht in dieser these nicht auf. Spöttisch könnte man auch feststellen, dass auch in Organisationen wie der mafia Selbstregelungskräfte aktiv und wirksam sind.
Aber zum Thema Gerechtigkeit und Moral wird in diesen Thesen nichts gesagt. Also wurde sich an der Moral des Stärkeren orientiert – der stärkere hat auch in der Mafia das Recht.
Dr. Dieter porth♠ 2) Dies ist eine konservative Sichtweise. Im linken Spektrum findet sich eine Kultur der Anonymität. Dort kennt man auch die Repressionen, die Mächtige gern nutzen.
Dr. Dieter Porth♠ 3) Hier wird durch die Hintertür über den undefinierten Begriff "Verkehrssicherheit" der Zensur das Wort geredet.♠ 5) Angesichts der vorherrschenden Stellung von Google hat der Staat schon wichtige Kernpompetenzen verloren.
Dr. Dieter Porth♠ 6) Bemerkenswert. Das Grundgesetz stellt die Bürgerrechte an die ewrste Stelle. Der Chef des Bundesinnenministeriums stellt den wirtschaftlichen Nutzen an die erste Stelle.
Dr. Dieter porth♠ 7) Grundsätzlich erwarte ich, dass der Staat nur die dinge erledigt, die unbedingt unter Wahrung einer maximalen Freiheit nötig sind. Die meisten Anforderungen der Bördlichen Dienste sind überflüssig.
Dr. Dieter Porth
♠ 8) Angesichts von Rent-a-Minister-Aktionen oder dem niedersächsischen genmais-Skandal sinkt das Vertrauen nicht wegen der technik sondern wegen der dahinterstehenden Menschen. Technische Änderungen werden das Vertrauen in einen Spiutzelstaat nicht stärken.
Dr. Dieter Porth
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