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Volksbegehren
Grüne: Unterstützt das Volksbegehren für gute Schulen!

17.03.2010 Die Göttinger Ratsfraktion der Grünen ruft zur Unterstützung des Volksbegehrens für gute Schulen auf. Bis Anfang Dezember müssen über 600k Unterschriften von den 6000k wahlberechtigten Niedersachsen auf formal vorgeschriebenen Listen eingeholt werden. Wenn dies geschafft ist, dann muss der Landtag über die Ziele der Initiative verhandeln. Ziele sind unter anderem die Erleichterung von Gesamtschulgründungen, einen Erhalt der Halbtagsschulen und eine Entstressung der Schulbildung.
[600k Unterschriften = 600.000 Unterschriften]

 
Emailnachricht: Kontaktlink zu Ratsfraktion der Grünen [ Homepage ]
 





Göttinger Ratsfraktion der Grünen: - Grüne rufen zur Teilnahme am Volksbegehren für gute Schulen auf

"Wir unterstützen das Volksbegehren weil es das leistungsorientierte Schubladendenken unseres viergliedrigen Schulsystems grundsätzlich in Frage stellt und die Vorteile gemeinschaftlichen Lernens in den Vordergrund rückt." Mit diesen Worten ruft der Vorsitzende der Ratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Rolf Becker zur Teilnahme an dem landesweiten Volksbegehren für gute Schulen auf. Anlass ist die offizielle Zulassung des Volksbegehrens durch den Landeswahlleiter. Dafür waren 25.000 Unterschriften erforderlich. Wenn bis Anfang Dezember auch die zweite Hürde genommen wird (608.731 Unterschriften) ist der Landtag gezwungen, über die Initiative parlamentarisch zu verhandeln. "Einige Forderungen würden wir nicht eins zu eins übernehmen", räumt Becker ein, aber im Grundsatz zielt die Initiative in die richtige Richtung. "Das Bürgerbegehren ist ein wichtiges politisches Druckmittel für mehr integrativen und inklusiven Unterricht an unseren Schulen und gegen das politisch verordnete Primat sozial unverträglicher Leistungs- und Eliteorientierung."
Weitere Informationen zum Volksbegehren: www.volksbegehren-schulen.de
Link zum Unterschriftenbogen (Hinweise unbedingt beachten und Listen nach Postleitzahlbezirken trennen!):
www.volksbegehren-schulen.de/modx/assets/files/Materialien/VolksbegehrenSchulen_Unterschriftenbogen.pdf

(ergänzend zur Pressemeldung)

Wortlaut des Volksbegehrens - Volksbegehren für gute Schulen in Niedersachsen

(Original siehe Link)
Gesetz zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften
§ 1
1An Gymnasien (§ 11 NSchG) und Gesamtschulen (§ 12 NSchG) werden die Schuljahrgänge 5 bis 13 geführt.
2Sie können ohne die Schuljahrgänge 11 bis 13 geführt werden.
§ 2
1Eine Gesamtschule muss mindestens vierzügig geführt werden. 2Sie kann dreizügig geführt werden, wenn
- andernfalls unzumutbare Schulwege zu einer anderen Gesamtschule entstünden oder
- sie die einzige Schule im Sekundarbereich I am Standort ist oder
- ein vorhandener Gebäudebestand genutzt werden kann.
§ 3
1Zum 1. August 2002 bestehende Volle Halbtagsschulen werden fortgeführt.
2Ihre pädagogische Arbeit dauert in der Regel fünf Zeitstunden an fünf Vormittagen in der Woche.
Begründung
Ziel des Gesetzes ist es, an den Gymnasien und Gesamtschulen zum neunjährigen Bildungsweg bis zum Abitur zurückzukehren.
Damit soll der Bildungsweg entzerrt und weniger stressbeladen gestaltet sowie das gemeinsame Lernen aller Schülerinnen und Schüler gefördert werden (§ 1).
Vom Kultusministerium werden in diesem Zusammenhang aber untergesetzliche Regelungen erwartet, wonach individuell oder in besonderen Lerngruppen nach Entscheidung der Schule das Abitur schon nach acht Jahren erreicht werden kann.
Wer im Schuljahr 2009/10 ein Gymnasium besucht, soll den achtjährigen Weg zum Abitur fortsetzen können.
Ziel des Gesetzes ist ferner, die Errichtung von Gesamtschulen dadurch zu erleichtern, dass die für sie festgesetzte Mindestgröße reduziert wird.
Die zurzeit für Integrierte Gesamtschulen geltende Mindestgröße von fünf parallelen Klassen pro Schuljahrgang, die auch im Ausnahmefall nicht unterschritten werden darf, hindert insbesondere die kommunalen Schulträger im ländlichen Raum, die bei rückläufigen Schülerzahlen notwendige Neuordnung ihrer Schullandschaft kostengünstig zu realisieren (§ 2).
Weiteres Ziel des Gesetzes ist es schließlich, die bestehenden Vollen Halbtagsschulen zu erhalten (§ 3).
Sie sollen sich gleichsam als Pilotschulen für eine künftige Gestaltung aller Grundschulen weiter entwickeln können.
Kosten und Mindereinnahmen bei Annahme des Gesetzes
Durch die Verlängerung der Schulzeit und den Fortbestand der Vollen Halbtagsschulen entstehen dem Land keine zusätzlichen Kosten, weil die dazu benötigten Lehrkräfte vorhanden und die Mittel dafür bereits im Landeshaushalt ausgewiesen sind.
Die Landesregierung hat mehrfach angekündigt, dass sie wegen des Rückgangs der Schülerzahlen nicht die Zahl der Lehrkräfte reduzieren wolle. Das wird durch die Angaben in der Mittelfristigen Planung 2009 - 2013 bestätigt.
Entlastungen für den Landeshaushalt ergeben sich bis zum Jahre 2018 dadurch, dass die durch die Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur notwendigen zusätzlichen Unterrichtsstunden im Sekundarbereich I entfallen können.
Die Senkung der Mindestgröße von Gesamtschulen führt bei den kommunalen Schulträgern zu Entlastungen, weil vorhandene Schulgebäude genutzt werden können. Durch die Verlängerung der Schulzeit entstehen ihnen keine zusätzlichen Kosten, weil für beide Schulformen in ausreichendem Maße Unterrichtsräume vorhanden sind.

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