Meldung gesetzt von ~ Dr. Dieter Porth
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⇐ Wahlhelfer, Wählerschichten & Wahlaufklärung 15.09.2009 In einer Meldung beschrieb der Bundeswahlleiter den logistischen Aufwand, wonach insgesamt 630k Wahlhelfern in 80k Urnen- und 10k Briefwahlbezirken über den korrekten Ablauf der Wahl wachen. Zirka 9% aller Wähler haben gemäß zweiten Meldung einen Migrrationshintergrund, wobei 2222k Zuwanderer aus Polen, Rumänien, Kasachstan und Russland mitwählen dürfen. Auch können 327k türkische Zuwanderer an der Wahl teilnehmen. In einer dritten Meldung wird auf das Wählen selbst eingegangen. Dort wird deutlich, dass die wichtigere Stimme die Zweitstimme ist, da diese im Wesentlichen über die Verteilung der Abgeordnetensitze im Bundestag entscheidet. [k = kilo = Tausend. – Lediglich die Erläuterungen zu den Überhangmandaten waren in der dritten Meldung etwas schwierig formuliert. Sie wurden im Kommentar erläutert und mit einem Vorschlag zu deren Abschaffung verknüpft. Dr. Dieter Porth]
Kommentar,Gedanken, Anmerkungen, ...Redaktion buergerstimmen.de - Dr. Dieter Porth, Göttingen:
Grundsätzlich gelten bei der Bundestagswahl vier Prinzipien.
1 Bundesprinzip: Die Zahl der Zweitstimmen entscheidet darüber wie viele Sitze eine Partei im Bundestag hat.
2. Föderationsprinzip: Innerhalb der Partei entscheidet jeweils die Zahl der Zweitstimmen auf Landesebene, wie viele Abgeordnete jeder Landesverband in den Bundestag schicken darf.
3. Persönlichkeitsprinzip: Bei der Zuteilung der Abgeordnetenplätze hat ein Direktkandidat Vorrang vor den Kandidaten auf der Landesliste.
Das Ergebnis der Erststimmen entscheidet letztendlich nur, wie parteiintern das Verhältnis von Direktkandidaten zu Landeswahllistenkandidaten ist Wenn also einem Landesverband gemessen am Bundesergebnis zehn Abgeordnetenplätze der insgesamt 598 Bundestagssitze zustehen und wenn diese Partei allein neun Abgeordnetensitze per Direktmandat erringen konnte, dann wird der verbleibende Platz aus der Landesliste aufgefüllt. Wenn die Partei keine Direktmandate erringen konnte, dann werden alle zehn Sitze aus der Landesliste aufgefüllt. Wenn aber die Partei in dem Bundesland elf Direktmandate obwohl ihr nur zehn Plätze zustanden, dann hat die Partei ein Überhangmandat gewonnen.
Mit der zunehmenden Zersplitterung der Parteienlandschaft werden die Überhangmandate immer ungerecht. weil das Prinzip gerade die kleineren Parteien ohne Direktkandidaten benachteiligt, während die "großen" Parteien trotz abnehmender Zweitstimmenanzahl groß bleiben. .
Wenn man bei der Reform des Bundeswahlrechtes das Persönlichkeitswahlrecht über das Föderationsprinzip stellen würde, dann würde man zuerst die Direktmandate auf die Wahlstimmen der Parteien verteilen und könnte so unnötig teure und ungerechte Überhangmandate vermeiden. Davon würden insbesondere die kleineren Parteien profitieren,, weil ihre Stimmen durch überschüssige Überhangmandate entwertet werden. In dem heutigen Fünf-Parteien-System wäre eine Reform wohl dringen angeraten.
Dr. Dieter Porth
Liste mehrerer Zitate: Kontaktlink zu Bundeswahlleiter [ Homepage ]
Der Bundeswahlleiter meldet -
Der Bundeswahlleiter meldet - 5,6 Millionen Wahlberechtigte mit Migrationshintergrund
(Email vom 11.9.2009)
WIESBADEN - Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, sind bei der Bundestagswahl am 27. September 2009 rund 5,6 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund wahlberechtigt. Dies sind knapp 9 Prozent der Wahlberechtigten. Die Zahlen ergeben sich aus den Daten des Mikrozensus 2007.
Von diesen Wahlberechtigten sind knapp 2,8 Millionen Männer (49,4%) und gut 2,8 Millionen Frauen (50,6%). Darunter sind insgesamt etwa 426.000 Erstwähler, die seit der letzten Bundestagswahl das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, davon etwa 230.000 Männer und 196.000 Frauen.
Die Gesamtzahl der Wahlberechtigten mit Migrationshintergrund umfasst 2,6 Millionen Spätaussiedler, 2,1 Millionen eingebürgerte ausländische Zuwanderer, knapp 290.000 Eingebürgerte, die in Deutschland geboren sind, und 566.000 Deutsche, bei denen mindestens ein Elternteil Spätaussiedler, Eingebürgerter oder Ausländer ist.
3,3 Millionen der wahlberechtigten Zuwanderer hatten zuvor eine europäische Staatsangehörigkeit, darunter knapp die Hälfte von Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Dabei sind die häufigsten Herkunftsstaaten Polen mit 762.000 und Rumänien mit 313.000 Wahlberechtigten. Unter den anderen Staaten sind die Russische Föderation mit 705.000, Kasachstan mit 442.000 und die Türkei mit 327.000 Wahlberechtigten besonders stark vertreten. ♠ 1Unter den eingebürgerten Deutschen, die hier geboren sind, hatten mit 149.000 die weitaus meisten zuvor die türkische Staatsangehörigkeit.
Der Bundeswahlleiter meldet - Tatkräftiger Einsatz: etwa 630.000 Wahlhelfer bei der Bundestagswahl
(Meldung vom 14.9.2009)
WIESBADEN - Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, werden bei der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 rund 630.000 Wahlhelferinnen und -helfer in etwa 90.000 Wahlvorständen durch ihren ehrenamtlichen Einsatz zum Gelingen der Bundestagswahl beitragen. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens.
Bei der bevorstehenden Bundestagswahl wird es rund 80.000 Urnen- und etwa 10.000 Briefwahlbezirke geben. Die Wahlbezirke werden von den Gemeinden so eingeteilt, dass sie für die Wählerinnen und Wähler möglichst gut zu erreichen sind. In jedem Wahllokal und für jeden Briefwahlbezirk gibt es einen Wahlvorstand, der sich aus einem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter und drei bis sieben Beisitzern zusammensetzt. Manche Großstädte benötigen für die Durchführung der Bundestagswahl bis zu 10.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, Berlin sogar 18.000.
Der Wahlvorstand organisiert und überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und erklärt bei Bedarf den Bürgerinnen und Bürgern die Wahlformalitäten. Er zählt nach Schließung des Wahllokals die Stimmen aus und meldet das Ergebnis an den Kreiswahlleiter. Diese ermitteln aus den Schnellmeldungen das vorläufige Wahlergebnis für den Wahlkreis und teilen ihr Ergebnis dem Landeswahlleiter mit. Der Landeswahlleiter wiederum meldet die eingehenden Wahlkreisergebnisse sofort und laufend dem Bundeswahlleiter weiter, der daraus das vorläufige Wahlergebnis für ganz Deutschland ermittelt.
Der Bundeswahlleiter bittet die Bürgerinnen und Bürger, sich für diese besonders wichtige Ehrenaufgabe zur Verfügung zu stellen und dankt allen herzlich, die am 27. September 2009 in den Wahlvorständen als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unserer Demokratie - und damit uns allen - einen guten Dienst erweisen.
Der Bundeswahlleiter meldet - Jeder Wähler hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen
(Meldung vom 15.9.2009)
WIESBADEN - Der Bundeswahlleiter erinnert daran, dass jeder Wähler und jede Wählerin bei der Wahl des 17. Deutschen Bundestages am 27. September 2009 - wie bei den vorausgegangenen Bundestagswahlen - zwei Stimmen hat:
- Eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten (auf der linken, schwarzgedruckten Hälfte des Stimmzettels) und
- eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei (auf der rechten, blaugedruckten Hälfte des Stimmzettels).
Auf jeder Hälfte des Stimmzettels darf der Wähler nur einen Wahlvorschlag kennzeichnen, zum Beispiel durch jeweils ein Kreuz in den aufgedruckten Kreisen. Kennzeichnet der Wähler auf der linken Seite des Stimmzettels mehrere Wahlkreisvorschläge, führt dies zur Ungültigkeit seiner Erststimme. Mehrere Kreuze auf der rechten Seite des Stimmzettels (Landeslisten der Parteien) haben die Ungültigkeit der Zweitstimme zur Folge.
Der Wähler braucht seine Erststimme sowie seine Zweitstimme nicht derselben Partei zu geben. Vielmehr kann ein Wähler seine Stimmen "splitten"♠ 2, indem er seine Erststimme für den Wahlkreisbewerber einer bestimmten Partei und seine Zweitstimme für die Landesliste einer anderen Partei abgibt (sogenanntes Stimmensplitting).
Der Wähler kann sich auch darauf beschränken, nur eine Stimme, sei es die Erst- oder die Zweitstimme, abzugeben; in einem solchen Fall zählt die jeweils nicht abgegebene Stimme als ungültig.
Mit seiner Erststimme bestimmt der Wähler unmittelbar, welcher Bewerber seines Wahlkreises ihn im Deutschen Bundestag vertreten soll, während er mit der Zweitstimme die Landesliste der von ihm bevorzugten Partei mit allen von der Partei aufgestellten Bewerbern in der dort festgelegten Reihenfolge wählt.
Für die Sitzverteilung, das heißt für die Stärke der Parteien im Deutschen Bundestag, sind grundsätzlich die für die Landeslisten der Parteien bundesweit abgegebenen Zweitstimmen ausschlaggebend. Denn die 598 Sitze im Deutschen Bundestag werden im Verhältnis der jeweils von den einzelnen Parteien bundesweit erzielten Zweitstimmen auf die Parteien verteilt. Es handelt sich also im Grundsatz um ein Verhältniswahlsystem. Unberücksichtigt bei der Sitzverteilung bleiben Parteien, die weniger als fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen im Bundesgebiet erhalten oder die nicht mindestens drei Wahlkreissitze errungen haben.
Durch die Erststimme für Wahlkreisbewerber wird die Verhältniswahl aber durch Elemente der Mehrheits- und Persönlichkeitswahl ergänzt. In jedem der 299 Wahlkreise ist der Bewerber gewählt, der die einfache Mehrheit der gültigen Erststimmen erhalten hat.
Das Prinzip der Verhältniswahl bleibt für das Ergebnis der Bundestagswahl grundsätzlich bestimmend, weil die von den Parteien aufgrund der Erststimmen errungenen Wahlkreissitze im jeweiligen Bundesland von den Sitzen abgezogen werden, die ihnen in diesem Bundesland nach ihrem Zweitstimmenergebnis auf Bundesebene zustehen. Vom Grundsatz, dass die Zweitstimme die maßgebende Stimme für die Verteilung der Sitze im Deutschen Bundestag ist, weicht das geltende Bundestagswahlrecht ab, wenn für eine Partei Überhangmandate entstehen. In diesen Fällen verbleiben der jeweiligen Partei alle Wahlkreissitze, so dass auch die Erststimme das Stärkeverhältnis zwischen den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien mitbestimmt.
Überhangmandate ♠ 3fallen dann an, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreissitze erlangt hat, als ihr dort aufgrund der Zweitstimmen Landeslistensitze zustehen. Die direkt erworbenen Wahlkreissitze verbleiben dann der Partei und die Gesamtzahl der Sitze im Deutschen Bundestag erhöht sich um die Zahl der Überhangmandate.
Die Gründe für das Entstehen von Überhangmandaten sind vielfältig und können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich wirksam sein. Zum Entstehen von Überhangmandaten kann auch das erwähnte Stimmensplitting beitragen. Bisher wurde verschiedentlich vor Bundestagswahlen das Stimmensplitting als Möglichkeit herausgestellt, wie Anhänger einer Partei, die voraussichtlich im Deutschen Bundestag vertreten sein wird, durch ihre Zweitstimmen einer anderen Partei das Überwinden der sogenannten Fünf-Prozent-Klausel ermöglichen können. Die Möglichkeit von Überhangmandaten gibt dem Stimmensplitting eine weitere Bedeutung für das Wahlergebnis: Anhänger einer Partei, die kaum Aussicht auf Wahlkreissitze hat, können ihre Erststimmen einer anderen Partei geben und damit für diese die Möglichkeit für Überhangmandate vergrößern.Liste der redaktionellen Inline-Kommentare
♠ 2) Man hätte hier auch das deutsche Wort aufteilen nutzen können.
Aber augenscheinlich muss heutzutage alle irgendwie englisch klingen.
Dr. Dieter Porth
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