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⇐ Grenzwerte für Handys sind ausreichend 17.06.2008 Der Bundesumweltminister fasste die Ergebnisse eines sechsjährigen Forschungsprogramms über den Gefahren von Handys zusammen. Danach sind Handys mit den dazugehörigen Sendemasten gefahrlos. Die Wirkung von Handystrahlung auf Kinder soll noch untersucht werden. [Anmerkung Mikrowellensender wie Handys, Schnurlose Telefone und WLANs sind wie Medikamente - beim Gebrauch kommt es zu reversiblen Nebenwirkungen. Dr. Dieter Porth]
Kommentar,Gedanken, Anmerkungen, ...Redaktion buergerstimmen.de - Dr. Dieter Porth, Göttingen:
Jedes Medikament hat gewünschte Wirkungen und Nebenwirkungen. Dies gilt auf für die Handystrahlung. Die Handys arbeiten in dem Frequenzbereich, in welchem auch ihre häusliche Mikrowelle arbeitet.
Die Mikrowellen dringen durchaus einige Zentimeter in ihr Körpergewebe ein. Im Mikrowellenherd ist dies erwünscht, beim Handy führt dies zum Beispiel bei manchen Menschen zum veränderten Denken ( http://www.emf-forschungsprogramm.de/forschung/biologie/biologie_abges/bio_015.html). Sobald die Ursache entfällt, regelt sich der Körper in ein normales Maß wieder ein. Die Strahlung hat also eine Wirkung. Bei in verschiedenen längeren Studien (siehe http://www.emf-forschungsprogramm.de/) fand man heraus, dass die Wirkung langfristig unter Versuchsbedingungen wieder abklingt. Wegen dieser Feststellung wurde im Kommentar von reversiblen Nebenwirkungen gesprochen
Nun weiß man, dass man sich einen Schnupfen zuzieht, wenn mehrere Stressfaktoren zusammen kommen. Die Haltung des Umweltministeriums ist nur berechtigt, wenn man den Faktor "Mirkowellenstrahlung" separat betrachtet.. Genau dies tun die Wissenschaftler. Man sollte aber bei einer politischen Bewertung berücksichtigen, dass oft verschiedene Faktoren zusammenfallen, bis es zu einer Schädigung kommt. Deswegen ist zu hoffen, dass das Ministerium seinen letzten Satz im unnachahmlich Beamtendeutsch ernst meint: " Im Mittelpunkt der weiteren Vorsorge stehen für die Bundesregierung u. a. die weitere gezielte Forschung, die Umsetzung der Maßnahmen aus der fortgeschriebenen Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber sowie die Empfehlungen zu individueller Minimierung der Strahlenexposition."
Website Kontaktlink zu Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit [ Homepage ] (- Pressestelle)
Bundesumweltministerium - Geltende Grenzwerte schützen ausreichend vor Gefahren der Mobilfunkstrahlen - Sechsjähriges Forschungsprogramm abgeschlossen
Gabriel: Mögliche Risiken für Kinder werden weiter erforschtDie geltenden Grenzwerte reichen aus, um die Bevölkerung ausreichend vor den bekannten Gefahren der Mobilfunkstrahlung zu schützen. Das ist das Ergebnis eines sechsjährigen Forschungsprogramms, das das Bundesumweltministerium im Juni 2002 in Auftrag gegeben hat und das fachlich vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) betreut wurde. Dieses Deutsche Mobilfunkforschungsprogramm wurde jeweils mit 8,5 Millionen Euro vom Bundesumweltministerium und den Betreibern der Mobilfunknetze finanziert. Das BfS und die Strahlenschutzkommission (SSK) haben übereinstimmend festgestellt, dass das Forschungsprogramm keine Erkenntnisse erbracht hat, die die geltenden Grenzwerte aus wissenschaftlicher Sicht in Frage stellen.
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: "Dieses breit angelegte Forschungsprogramm hat bestehende Befürchtungen zu möglichen Gesundheitsgefahren des Mobilfunks, die es in Teilen der Bevölkerung gibt, nicht bestätigt. Wir wissen jetzt sehr viel mehr über den Schutz der Grenzwerte. Wir werden aber trotzdem gezielt dort weiter forschen, wo wir noch Klärungsbedarf sehen. Das ist vor allem bei Kindern, die sehr empfindlich sind, der Fall und betrifft die Langzeitwirkungen bei Kindern und Erwachsenen." Das Bundesumweltministerium wird in Zukunft für die Forschung über die Wirkungen der elektromagnetischen Felder moderner Kommunikationstechniken jährlich 0,5 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
Die zu Beginn des Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms bestehenden Hinweise auf mögliche Risiken unterhalb der geltenden Grenzwerte konnten nicht bestätigt werden. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen elektromagnetischen Feldern unterhalb der geltenden Grenzwerte und unspezifischen Gesundheitsbeschwerden wie z. B. Kopfschmerzen, Schlafstörungen ("Elektrosensibilität") war nicht nachweisbar. In der Gesamtbewertung decken sich die Ergebnisse des Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms mit denen anderer Forschungsprojekte aus dem Ausland.
Das Deutsche Mobilfunkforschungsprogramm ist Teil eines gemeinsamen Vorsorgeprogramms, das 2001 gemeinsam von Bundeskanzleramt, Bundeswirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium initiiert wurde. Ein weiteres zentrales Element ist die Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber, die diese im Nachgang zur Versteigerung der UMTS-Lizenzen 2001 gegenüber der Bundesregierung abgegeben haben. Damit sollten die Konflikte beim Netzausbau verringert und die Vorsorge im Bereich Mobilfunk auf freiwilliger Basis verstärkt werden. Die Einhaltung der Selbstverpflichtung wurde durch jährlich erstellte unabhängige Gutachten, zuletzt in diesem Jahr, überprüft.
Gabriel: "Die Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber hat den Dialog zwischen den für den Netzausbau verantwortlichen Mobilfunknetzbetreibern und den jeweils betroffenen Städten und Gemeinden beachtlich verbessert. Die Konflikte um die Errichtung von Mobilfunkbasisstationen haben sich dadurch spürbar verringert. Verbesserungen sind allerdings noch bei der Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in diesen Dialog und bei der Beratung in den Handyshops erforderlich."
Im Mittelpunkt der weiteren Vorsorge stehen für die Bundesregierung u. a. die weitere gezielte Forschung, die Umsetzung der Maßnahmen aus der fortgeschriebenen Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber sowie die Empfehlungen zu individueller Minimierung der Strahlenexposition.
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Handy Umweltministerium: keine Gefahren durch Sendemasten 17.06.2008 Das Niedersächsisches Umweltministerium verweist auf Untersuchungen zur Strahlenbelastung durch Sendemasten für Handys. Die Untersuchungen wurden zwischen 2005 und 2007 durchgeführt. Die gesetzlichen Grenzwerte wurden nur zu 1% erreicht.
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König Dieter ;-) Erste Göttinger Rede 18.06.2008 Liebe Untertanen und werte Damen, wieviel Unwürde lassen eigentlich die Demokraten der Verwaltung durchgehen? König Dieter
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