Meldung gesetzt von ~ Dr. Dieter Porth
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⇐ Umweltminister Sander fordert neue Gutachten 09.06.2008 In seinem Redemanuskript sagt der Umweltminister Hans Heinrich Sander, dass die Gutachter sich bei ihren naturwissenschaftlichen Schätzungen besser anstrengen sollen. Er erwartet vom Betreiber von Asse, "den Langzeitsicherheitsnachweis für das von ihm beantragte Schutzfluid - Konzept umfassend zu überarbeiten". Eine Ablehnung des Konzepts kommt für Sander nicht in Frage; um Geld geht es bei seiner Haltung auch nicht. Die Rede bezog sich auf einen Antrag der Linken. Diese wollte das Schließungskonzept der Betreiber verbieten lassen, weil in fünf Generationen durch radioaktive Gase die Umgebung von Asse weit über die Grenzwerte hinaus belastet werden wird. [Umweltpolitik: Gutachten bis zur Verstrahlung. Dr. Dieter Porth]
Internet-Zitat: Website: Kontaktlink zu niedersäschsisches Ujmweltministerium [ Homepage ] (Pressestelle)
Informationen aus dem Umweltministerium in Hannover - Schließung der Schachtanlage Asse - Rede von Umweltminister Hans-Heinrich Sander im Landtag zum Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drs. 16/183
Pressemitteilung Nr. 40/2008
- es gilt das gesprochenen Wort -
Anrede,
die Schließung der Schachtanlage Asse ist eine fachlich höchst anspruchvolle Aufgabe. Sie verlangt von allen Beteiligten ein hohes Maß an Bereitschaft, sich vertieft mit komplexen technischen und naturwissenschaftlichen Fragen zur sicheren Endlagerung radioaktiver Abfälle auseinanderzusetzen.
Nach heutigen Maßstäben wäre die Asse als Endlager nicht genehmigungsfähig. Sie kann deshalb mit Fug und Recht als Altlast bezeichnet werden. Eine Altlast, mit der wir heute in gemeinsamer politischer und fachlicher Verantwortung umgehen müssen. Hauptverantwortlicher ist der Bund als Verursacher der in der Asse lagernden Abfälle und als Betreiber der Anlage.
Wir als Landesregierung tragen Verantwortung, weil das vom Betreiber vorgelegte Schließungskonzept für die Asse am Ende von uns genehmigt werden soll. Dabei verlangen wir, dass die atomrechtlichen Sicherheitsanforderungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik vollständig erfüllt werden.
Die im Antrag angesprochene Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz liegt uns seit November 2007 vor. Sie deckt sich im Wesentlichen mit den Prüfergebnissen der Landesbehörden. Aufgrund dieser Ergebnisse haben das Bundesforschungsministerium, das Bundesumweltministerium und mein Haus bereits Ende letzten Jahres eine gemeinsame Vorgehensweise zur Minimierung von Risiken bei der Schließung der Asse vereinbart. Diese Vereinbarung ist nach wie vor unsere Handlungsgrundlage.
Deshalb unterstützen wir die Prüfung von alternativen Konzepten, zu denen unter anderem die Rückholung eines Teils der Abfälle gehört. Und das in Zusammenarbeit mit der Begleitgruppe des Landkreises Wolfenbüttel.
Anrede,
die im Entschließungsantrag angesprochenen vermeintlichen Grenzwertüberschreitungen beziehen sich auf Modellrechnungen, die der Betreiber der Asse Anfang 2007 eingereicht hat. Sie sind unvollständig und genügen nicht den fachlichen Anforderungen. Eine solche Art der Nachweisführung kann in Anbetracht möglicher Auswirkungen nicht akzeptiert werden.
Das haben wir dem Betreiber bereits im vergangenen Jahr mitgeteilt. Wir haben ihn aufgefordert, den Langzeitsicherheitsnachweis für das von ihm beantragte Schutzfluid - Konzept umfassend zu überarbeiten. Um Geld kann es in dieser Frage nicht gehen, wichtig ist das beste und sicherste Konzept. Ziel ist es, eine gemeinsam getragene Lösung zur Schließung der Asse zu finden.
Die zurzeit in der Asse laufenden Baumaßnahmen sind nach übereinstimmender Auffassung der zuständigen Ministerien und der Aufsichtsbehörde sicherheitsgerichtet. Sie müssen zur Vermeidung akuter Gefahren fortgesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund wird der Entschließungsantrag abgelehnt.
[Von der Redaktion beigefügt ist der Entschießungsantrag der Linken]
Fraktion DIE LINKE Hannover, den 28.05.2008
Atommülllager Asse II: Geplantes Flutungskonzept führt zur Verseuchung der Umwelt nach 150 Jahren - Genehmigung versagen und andere Optionen wie Rückholung vorantreiben!
Der Landtag wolle beschließen:
Der Niedersächsische Landtag stellt fest:
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) kommt in seiner "Prüfung von Unterlagen zur Schließung der Schachtanlage Asse II im Hinblick auf die Anforderungen eines atomrechtlichen Planfeststellungsverfahrens" vom 26.09.2007 zu einer erschreckenden Bewertung der Ausführungen des Betreibers Helmholtz Zentrum München, ehemals GSF-Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit: Schon nach 150 Jahren ist mit der Überschreitung der heute gültigen Grenzwerte in der Umgebung des Lagers um bis zu 300 % zu rechnen. Dieser kurze Zeitraum ist gemessen an der von der Internationalen Atomenergieorganisation (IA-EO) und dem AK END geforderten Dauer der sicheren Abschottung von radioaktiven Abfällen zur Biosphäre von 1 Million Jahre lediglich ein "Wimpernschlag" und widerspricht den Anforderungen eklatant. Das BfS stellt weiter fest: "Hier wurde bewusst von den Vorgaben der Strahlenschutzverordnung zur Art und Weise, wie die Einhaltung der effektiven Dosis nachzuweisen ist, abgewichen." Gemeint sind Abweichungen bei der Anwendung der Allgemeinen Verwaltungsverordnung (AVV) durch Verändern von Parametern, zumindest teilweises Weglassen von Sensitivitätsbetrachtungen und Nichtbeachtung von Sicherheitsfaktoren.
Neben diesen willkürlichen Modifikationen bemängelt das BfS auch das Fehlen von Unterlagen. Obwohl seitens des Betreibers immer wieder mit nivellierenden Mittelwertbildungen gearbeitet wird, kann der Grenzwert nicht eingehalten werden. Der Landtag stellt weiterhin fest, dass auch bei Einhaltung der Grenzwerte mit Schädigungen zu rechnen ist, insbesondere bei Kindern. Der Landtag sieht mit diesen Ergebnissen bzw. Bewertungen die Option der Flutung des Bergwerks zur sicheren Einschließung des Atommülls als gescheitert an. Das Anpassen der Rechenmodelle und der Parameter bzw. Szenarien zur Einhaltung von Grenzwerten ist nicht Ziel führend und dient nicht dem Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Schädigungen. Der Landtag fordert die Landesregierung und das für die Genehmigung zuständige Umweltministerium auf,
1. das bislang verfolgte Schließungskonzept als untauglich zurückzuweisen und unverzüglich die Entwicklung eines tauglichen Konzepts zu verlangen,
2. sämtliche Arbeiten in der Asse zu stoppen, die als Vorbereitung zur Schließung nach dem bislang verfolgten Konzept dienen, insbesondere die Verfüllung und Flutung des Tiefenaufschlusses, sowie den Bau der "Strömungsbarrieren"; das bedeutet konkret, keine weiteren Genehmigungen über das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie erteilen zu lassen,
3. dafür zu sorgen, dass nur noch Arbeiten in der Asse durchgeführt werden, die der unmittelbaren Gefahrenabwehr dienen und als solche auch benannt werden.
Begründung
Die Chronologie des Bergwerks Asse II und der Einlagerung von Atommüll ist geprägt von wiederholten Fehleinschätzungen der Verantwortlichen bezüglich der Umsetzbarkeit der Sicherheitsanforderungen bzw. der Tauglichkeit des Standorts für den sicheren Einschluss von Atommüll.
Die Aussagen des Betreibers, Asse II bliebe über tausende von Jahren standsicher und trocken, erwiesen sich schon nach wenigen Jahren als folgenschwerer Trugschluss. Warnungen vor möglichen Laugeneinbrüchen wurden in den Wind geschlagen. Die Ursachen bzw. die Herkunft von mittlerweile 12 m³ Laugenzufluss pro Tag sind bisher nicht ergründet.
Mittlerweile ist klar, dass von einem Mehrbarrierensicherheitssystem keine Rede mehr sein kann. Das BfS kommt zu dem Ergebnis, dass schon nach 150 Jahren der heute zulässige Grenzwert von 0,3mSv/Jahr um 300 % überschritten wird. Während beim Lösungspfad laut BfS bei strikter Anwendung der AVV der Grenzwert noch gerade gehalten werden kann, ist dies beim Gaspfad mit Werten von bis zu 1,2 mSv/Jahr nicht annähernd der Fall.
Der heute gültige Grenzwert wurde im Übrigen in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach nach unten korrigiert und ist umstritten. Auf Grund neuerer Erkenntnisse ist damit zu rechnen, dass sich dieser Trend fortsetzt, insbesondere dadurch, dass die Empfindlichkeit im Niedrigstrahlungsbereich offensichtlich deutlich höher ist als bisher angenommen.
Die Zuverlässigkeit des Betreibers musste durch die Vorkommnisse und Fehleinschätzungen der Vergangenheit mehrfach in Zweifel gezogen werden. Der Betreiber hat die Unbedenklichkeit seines Schließungskonzeptes durch Flutung nachzuweisen. Das ist ihm in keiner Weise gelungen. Eine Flutung wie seitens des Betreibers vorgesehen wäre irreversibel. Aus diesen Gründen muss ohne Zeitverzug an anderen Optionen wie der Rückholung gearbeitet werden. Diese Arbeiten sind durch Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr zu flankieren. Christa Reichwaldt Parlamentarische Geschäftsführerin
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