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Sozialrecht
Darf neuer BAFöG-Kinderbetreuungszuschlag verrechnet werden?

12.03.2008 Der Fachreferent Harald Thome bietet verschiedene Fortbildungen an und stellt seine Einschätzung zu bestimmten rechtlichen Änderungen im Sozialgesetzbuch und den Umsetzungen durch die Ämter dar. Im aktuellen Newsletter wird betrachtet, ob der BAFöG-Kinderbetreuungszuschlag mit dem Mehraufwand für Alleinerzeihende verrechnet werden darf.

 
Emailnachricht: Kontaktlink zu Harald Thome [ Homepage ] (Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht)
 

Harald Thome - Newsletter

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

mit meinem heutigen Newsletter möchte ich Sie/Euch auf folgende Punkte aufmerksam machen:

1. Fortbildungen: Aufrechnung, Einbehaltung, Rückfordern im SGB II in Berlin
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Diese Fortbildung biete ich jetzt auch am 03. und 04. Juni 2008 in Berlin an. Es sind noch 15 Plätze frei.

Die Fortbildung greift die Kerne der stetigen Leistungskürzung und Unterschreitung des gesetzlich zugesicherten Existenzminimums an. Darin wird systematisch aufgearbeitet, welche Regelleistungskürzungen gesetzlich zulässig sind und welche nicht. Die Fortbildung ist für die Teilnehmer zwar "hartes Brot", bietet aber ein gutes Gerüst, um sich dem alltäglichen Hartz IV - Wahnsinn mit fundierter juristischer Kenntnis entgegenstemmen zu können.

Aus dem Ausschreibungstext:
Bundesweit wird bei ALG II - Leistungsbeziehern das Existenzminimum systematisch unterschritten. Vielmals haben die Betroffenen 50, 60 oder mehr EUR monatlich zu wenig. Es wird aufgerechnet, eingehalten, zurückgefordert, Teile der Unterkunfts- und Heizkosten werden nicht übernommen, nicht zur Verfügung stehende Gelder als Einkommen angerechnet und vorgeblich und tatsächlich überzahlte Gelder fast immer ohne Vertrauensschutzprüfung zurückgefordert und aufgerechnet. In der Fortbildung wird dieser Themenkomplex systematisch bearbeitet. Es wird herausgearbeitet was recht- und unrechtmäßig ist und wie eine Gegenwehr aussehen kann. In Kleingruppenarbeit wird das Gelernte dann praktisch angewandt.

Hintergrund und Anmeldeunterlagen findet Ihr hier: http://www.harald-thome.de/tagesseminare_2008.html

Kosten für die Berlin - Fortbildung: 170 EUR
2. Aufrechnungsfortbildung am 10./11. April 08 auch in Wuppertal
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Diese Aufrechnungsfortbildung biete ich ebenfalls am 10./11. April 08 in Wuppertal an.
Kostenpunkt dort: 160 EUR. Für Arbeitnehmer aus NRW mit Bildungscheck 80 EUR
Hintergrund und Anmeldeunterlagen findet Ihr hier: http://www.harald-thome.de/tagesseminare_2008.html
3. NRW - Aktionstag gegen die Mittelstreichung der Arbeitslosenberatung am 20.Mai 08
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Ende Februar haben sich in Wuppertal rund 30 Einzelpersonen und Vertreter von NRW- Arbeitslosenzentren getroffen um den weiteren Umgang mit der Mittelstreichung zu überlegen. Im Wesentlichen wurde auf dem Treffen beschlossen, am 20. Mai einen NRW- weiten Aktionstag durchzuführen. Zu diesem Termin sollen möglichst landesweit Beratungsstellen sowie Arbeitslosenzentren geschlossen und die Beratung und öffentliche Präsenz vor die JobCenter/ARGEn oder an sonstige neuralgische Punke verlegt werden. Das Ganze wird dann medial und öffentlichkeitswirksam begleitet. Eine eigene Webseite zu der Aktion sowie der Mobilisierungsaufruf sind zurzeit in Arbeit. Ebenso ein Begründungsflugblatt. Die Koordination für die Aktion liegt bei Tacheles.
Konsens war, den Aufruf so zu gestalten, dass sich möglichst viele unterschiedliche Gruppen und Organisationen daran beteiligen können.
Das schon mal vorab als Info, so dass Ihr Euch den Termin schon mal vormerken könnt. Vielleicht schaffen wir es, den Schließungsplänen einen breiten und hoffentlich ausdrucksstarken Protest entgegenzusetzen.
Hintergrundinfos dazu: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2007/Einstellung_Foerderung_Arbeitslosenzentren.aspx
Materiell sind die NRW ALZ's dabei auf die Hilfe ihrer Nutzer angewiesen. Es wäre daher toll, wenn Ihr Euch an die ALZ's mit Hilfs- und Unterstützerangeboten für den Aktionstag wenden könntet.
4. Anrechnung des neuen Kinderbetreuungszuschlag im BAföG im SGB II
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BAföG - beziehende Auszubildenden erhalten erfreulicherweise rückwirkend ab Dez. 07 einen Kinderbetreuungszuschlag, wenn sie mit einem oder mehreren unter zehn-jährigen Kindern zusammenleben. Der Zuschlag beträgt monatlich 113 EUR für das erste und 85 EUR für jedes weitere Kind (§ 14b BAföG neue Fassung).
Wenn diese Auszubildenden ergänzende SGB II-Leistungen in Form von Mehrbedarfszuschlägen nach § 21 SGB II (Alleinerziehung, Krankenkost oder Schwangerschaft) erhalten, gibt es wohl einige ARGEn/JobCenter die jetzt den Kinderbetreuungszuschlag als Einkommen anrechnen und auch schon Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide erlassen haben.
Dem ist entgegenzutreten: der Kinderbetreuungszuschlag ist nicht zweckidentisch mit SGB II - Leistungen. Die Zweckidentität läge nur im Rahmen von inhaltsgleichen Eingliederungsleistungen nach § 16 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 SGB II vor.
Auch gibt es keine Zweckidentität mit dem Alleinerziehendenzuschlag nach § 21 Abs. 3 SGB II. Ich halte daher eine Anrechnung als Einkommen für rechtswidrig.
Der Kinderbetreuungszuschlag ist nicht zweckidentisch, eine Anrechnung nach § 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB II, sowie § 1 Abs. 1 Nr. 2 ALG II-Vo n.F nicht möglich.
Diese Rechtsauffassung vertritt auch die BA in ihren neuen Hinweisen zu § 11 SGB II (http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/DA_11_-_30_1_2008.pdf ) . Die BA positioniert sich aber nicht zur Frage der Nichtanrechnung auf den Alleinerziehenden Mehrbedarf. Genau aber wegen vorgeblicher Zweckidentität mit diesem werden jetzt vielerorts die SGB II-Leistungen für Auszubildende zurückgefordert.
Darüber sollte bundesweit informiert und den Betroffenen zu Widerspruch gegen die Anrechnung sowie gegen die Rückforderung geraten werden. Hier ist Eile geboten, damit Fristen nicht versäumt werden. Ebenfalls sollte bei der Betrachtung darauf geachtet werden, dass der Bezug eines der Mehrbedarfszuschläge nach § 21 SGB II bei Studierenden die Pflichtversicherung in der Kranklenkasse auslöst. Da der Mehrbedarfszuschlag eine ALG II-Leistung ist , muss die Behörde den ALG II-Bezieher pflichtversichern (§ 5 Abs. 2a SGB V). Ist keine Pflichtversicherung erfolgt, muss dies rückwirkend korrigiert werden. Eine Korrektur ist rückwirkend bis 1.1.05 möglich.∴ 1 Hinsichtlich der nun schon rechtkräftig gewordenen Bescheide wäre ein Überprüfungsantrag nach § 44 Abs. 1 SGB X zu stellen. Nach diesem ist die Behörde bei falscher Rechtsanwendung trotz Bestandskraft des Ursprungsbescheides zur Korrektur des rechtswidrigen Bescheides verpflichtet.
In der Folge sind die unnötigerweise an die Krankenkasse bezahlten Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung an den Versicherten zurückzuzahlen.
Gesetzestext und Begründung: Bundestagsdrucksache 16/5172, S. 22 http://dip.bundestag.de/btd/16/051/1605172.pdf
5. Vortrag von Rainer Roth zur Kinderarmut durch Hartz IV
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Rainer Roth, nun Professor a.D. und mein Mitschreiber von Leitfaden, hat einen hervorragenden Vortrag zur Kinderarmut gehalten. In diesem legt er sehr gut dar, wie die rot/grüne Hartz IV - Koalition die Regelleistungen systematisch runtergerechnet und somit die Unterdeckung, sowie die gesellschaftliche Ausgrenzung der Kinder bewusst in Kauf genommen hat.
Ausgehend von dieser Analyse könnte für 2008/2009 die Forderung nach bedarfsdeckenden Regelleistungen insbesondere für Kinder in die Öffentliche Diskussion gestellt werden. Selbstverständlich geht es vorrangig um bedarfsdeckende Regelleistungen für Erwachsene und Kinder. Für höhere Kinderregelleistungen sehe ich aber gewisse Durchsetzungschancen. Aus diesem Grund sollten diesbezüglich jetzt verstärkt Forderungen gestellt und Kampagnen entwickelt werden. Die bundesweite Kampagne gegen Kinderarmut von 2007 war durchaus schon zum Teil erfolgreich.

Diesen Erfolg sollten wir jetzt nutzen und weiter daran arbeiten, dabei aber nie vergessen, dass die Regelleistungen für alle Erwerbslose angehoben werden müssen.
Das Skript von Rainer Roth findet Ihr hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Arbeitsmaterialien/Rainer_Roth_Vortrag_Kinderarmut.pdf
So das war es für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

Tel: 0202 - 29 51 890
Fax: 0202 - 29 51 889

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