geändert am 06.06.2007 - Version Nr.: 1. 40
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~ Dr. Dieter Porth - irgendwo,Hannover
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Pressemitteilung Kontaktlink zu Oberfinanzdirektion Hannover [ Homepage ] (Pressestelle)[irgendwo,Hannover - 06.06.07] [Internet-Zitat: Website]
Mitteilungen von der Oberfinanzdirektion Hannover - Haftstrafe nach Leistungsbetrug -Sechs Monate Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung auf drei Jahre
Nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück verurteilte das Amtsgericht Nordhorn einen 63-jährigen Autoschlosser wegen Betruges zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Grafschafter, niederländischer Herkunft, hatte soziale Leistungen in Höhe von 12.600 Euro zu Unrecht von der Samtgemeinde Neuenhaus und dem Landkreis Grafschaft Bentheim bezogen.
Fast fünf Jahre lang bezog der Mann als Vertreter für seine Familie zuerst Sozialhilfe, Wohngeld und später Arbeitslosengeld II. Dass seine Frau zeitgleich eine geringfügige Beschäftigung ausübte und somit auch zum Familieneinkommen beitrug, verschwieg er den zuständigen Behörden. Dadurch konnte der Arbeiter rund 12.600 Euro an sozialen Leistungen zu Unrecht von den Behörden beziehen. Gegenüber den ermittelnden Zollbeamten gab das Ehepaar an, dass sie die Arbeit doch nur aufgenommen habe, um Schulden bezahlen zu können. "Wir haben damals keinen anderen Ausweg gesehen", so der Ehemann.
Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte ihn wegen Betruges zu sechs Monaten Freiheitsstrafe, die Strafe wurde für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt.
Die betrogene Samtgemeinde Neuenhaus fordert jetzt die gesamten gezahlten Gelder zurück.
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