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~ Dr. Dieter Porth - Hannover,Brüssel,Göttingen

Hannover, niedersächsisches Umweltministerium: Am 1. Juni trat die europäische Chemikalienrichtlinie (REACH) in Kraft. Ziel der Richtlinie ist der Schutz der Menschen vor gefährlichen Chemikalien. Die Hersteller von Chemikalien müssen, gestaffelt nach der Menge, in der ein Stoff produziert wird, Tests und Informationen zur Verfügung stellen, um das Risiko eines Stoffes zu bewerten. [Anmerkungen von Dr. Dieter Porth zur wirtschaftlichen Wirkung von REACH]

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Pressemitteilung Kontaktlink zu niedersäschsisches Ujmweltministerium [ Homepage ] (Pressestelle)

[Hannover,Brüssel,Göttingen - 31.05.07] [Internet-Zitat: Website]

Informationen aus dem Umweltministerium in Hannover

HANNOVER. Am 1. Juni 2007 (morgen) tritt die neue, europaweit geltende Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) in Kraft. Ziel ist es, den Schutz der Menschen und der Umwelt vor gefährlichen Chemikalien zu verbessern, die Nutzung von Chemikalien in der gesamten Wertschöpfungskette transparenter zu gestalten sowie die europäische Chemieindustrie zu stärken. In Niedersachsen sind rund 150 kleine und mittlere Unternehmen als reine Chemikalienhersteller von der Umsetzung betroffen. Hinzu kommt jeder Betrieb, in dem mit Chemikalien umgegangen wird.
"Niedersachsen hat mit seinem Sachverstand dafür gesorgt, dass REACH auch für diese Unternehmen praktikabler geworden ist", erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander. So habe die Regierungskommission "Umweltpolitik im europäischen Wettbewerb" REACH seit dem ersten Verordnungsentwurf im Oktober 2003 kontinuierlich begleitet und zahlreiche Verbesserungsvorschläge entwickelt. "Unsere Anregungen sind nahezu vollständig in die endgültige Verordnung eingeflossen. Darauf können wir stolz sein."
Doch auf diesen Lorbeeren dürfe man sich nicht ausruhen, betonte Sander. "Die eigentliche Arbeit beginnt jetzt bei der praktischen Handhabung von REACH." Denn es gebe großen Beratungsbedarf - gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen. "Niedersachsen hat sich in der Vergangenheit bereits an zahlreichen Informationsveranstaltungen der Verbände beteiligt, diese Beratung werden wir weiter ausbauen."
Zusammen mit mehreren Bundesländern, Bundesbehörden, Industrieverbänden, der IGBCE sowie Consultantsunternehmen   Kommentarpiktogramm  beteiligt sich das Niedersächsische Umweltministerium an dem von NRW initiierten Informationssystem www.REACH-Net.com (http://www.reach-net.com/ ) "Jede firmenspezifische Anfrage wird sehr schnell, kompetent und kostenfrei beantwortet", informierte der Minister. Damit seien die Unternehmen nicht gezwungen, die umfangreiche REACH-Verordnung (851 Seiten) im Detail durchzuarbeiten.
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Anmerkung

Weitere Information zu REACH findet man unter http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=12320.
In dem Artikel werden zwei Aspekte nicht angesprochen. In manchen Fällen ist damit zu rechnen, dass Betriebsgeheimnis veröffentlicht werden müssen.. In anderen Fällen werden die Unternehmen die Produktion bestimmter Stoffe einstellen, weil die Gewinnmarge die Kosten für das REACH-Verfahren nicht rechtfertigt. In beiden Fällen könnte dies insbesondere bei Klein- und Mittelständischen Unternehmen mit oft sehr speziellen Produkten zu Problemen bis zur Geschäftsaufgabe führen. Diese Hauptkritikpunkte werden in dem Artikel nicht diskutiert

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