geändert am 04.08.2009 - Version Nr.: 1. 1373

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CDU. Warum dürfen Shamanen ins Holbornsche Haus

21.07.2009 Die Ratsfraktion der CDU kritisiert aktuell die Vermietung der Räume im Holbornschen Haus an eine Shamanen-Akademie, die von den Sektenbeauftragten in Hessen und Berlin als problematisch eingestuft haben sollen. Die CDU fordert von der Stadt, dass die städtischen Räumlichkeiten gemäß der Zusage der Stadt nicht an sektenähnliche Gruppen und Psychogruppen vermietet werden.
[Siehe Inline-Kommentare. Dr. Dieter Porth]

 
Emailnachricht: Kontaktlink zu CDU Ratsfraktion Göttingen [ Homepage ] (---)
 

Die Ratsfraktion der CDU meldet - Wieder Schamanen im Holbornschen Haus - Stadtverwaltung hält sich nicht an Aussagen im Bauausschuss

[Die Links wurden von der Redaktion eingefügt und waren nicht Bestandteil der Pressemeldung. Dr. Dieter Porth]
Erneut wurde das städtische Holbornsche Haus in der Roten Straße 34 an den Berliner Geistheiler Lutz Wilde, der sich selbst als Schamane bezeichnet, vermietet. In der Antwort auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion im Bauausschuss hatte die Verwaltung schon im Mai zugesagt, keine weiteren Vermietungen an dessen Organisation zuzulassen. Die CDU fordert endlich klare Vergaberichtlinien.
"Wir sind schon sehr verwundert, dass sich die Stadtverwaltung an ihre eigenen Aussagen in einer Ausschusssitzung nicht gebunden fühlt", ärgert sich Holger Welskop, bau- und planungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion.
Bereits im Mai 2009 hatte die CDU-Fraktion verschiedene Berichte über Veranstaltungen von sektenähnlichen Organisationen und Psychogruppen im Holbornschen Haus zum Anlass genommen, in einer schriftlichen Anfrage nach den Vergabekriterien für dieses bekannte historische Gebäude zu fragen. "Wir können nicht zulassen, dass sich hier Organisationen mit äußerst zweifelhaftem Hintergrund in einem städtischen Gebäude das Flair der Seriosität verschaffen. Dazu wird auch noch in Internetauftritten der Nimbus unserer Universitätsstadt missbraucht", empört sich Welskop.
Im konkreten Fall ging es um die Berliner Akademie "House of Shaman", aber auch die Rosenkreuzer aus Kassel und andere Gruppen nutzen das Holbornsche Haus für Werbevorträge und Einführungsveranstaltungen. Beide Gruppen werden von den Sektenbeauftragten des Landes Berlin♠ 1 und Hessen ♠ 2als sehr problematisch eingestuft.
"Wenn sich die Verwaltung so unsicher ist, an wen dieses Stiftungsgebäude vermietet werden darf, so muss in einer Nutzungsverordnung klar festgelegt werden, dass diese Räumlichkeiten nicht an sektenähnliche Organisationen und Psychogruppen vermietet werden", fordert Welskop und weiter: "es ist nicht einzusehen, dass z.B. Vorträge der Rosenkreuzer in öffentlich unterhaltenen und subventionierten Gebäuden stattfinden dürfen. Es gibt genügend Beispiele von Nutzungssatzungen für Bürgerhäuser und ähnliche Einrichtungen aus anderen Kommunen♠ 3, wo solche Grenzen klar gezogen worden sind", und abschließend: "es ist jedem unbenommen, sich von einem Schamanen beräuchern zu lassen, aber dann bitte an privaten Örtlichkeiten und nicht im Holbornschen Haus."

Liste der redaktionellen Inline-Kommentare

♠ 1) Ich habe bei dem Sektenbeauftragten in Berlin keine entsprechenden Hinweise gefunden. Über einen Hinweis auf ein offizielles Statement wäre ich dankbar.
Die juristische Basis ist eher schwierig, denn die Sektenbeauftrage kann bestenfalls das Verhalten der Sekte bewerten.
(sieher http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-familie/sekten-psychogruppen/risiken_und_nebenwirkungen_2.pdf )
(Sektenbeauftragter: http://www.berlin.de/sen/familie/sekten-psychogruppen/ )
Dr. Dieter Porth
♠ 2) Für hessen habe ich auf der www.hessen.de keinen Hinweis wegen eines Sektenbeauftragten gefunden..
Lediglich bei der hessischen Polizei fand ich einen Warnhinweis und einen Hinweis auf ein nicht-staatliches Angebot.
http://www.polizei.hessen.de/internetzentral/nav/123/broker?uMen=10050c67-8366-6ffa-4684-51611142c388&uCon=c363cde5-d774-ffa4-6845-1611142c388e&uTem=bff71055-bb1d-50f1-2860-72700266cb59
Dr. Dieter Porth
♠ 3) Hier wäre auch einmal ein Hinweis schön gewesen. Die Religionsfreiheit ist ein starkes Grundrecht und der Staat hat hier eine Neutralitätspflicht zu wahren.
Mich würde interessieren, wie andere Ordnungen dies Problem gelöst haben.
Dr. Dieter Porth

Leserbriefe / Kommentare zur Meldung

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  1. 13.01.2010joachim

    Religionsfreiheit

    Ich bin auch ein unterstützer von Religionsfreiheit. Nur bei dieser Vereinigung spielt Religion nur eine untergeordnete Rolle. Ich würde sagen gar keine Rolle. [...(passage aus juristischen Gründen gelöscht. Die Redaktion 14.1.2010]
    Man muss jedem erlauben seine Religion ausüben zu dürfen. Nur wo nicht zu Gott sonder nur zum Geld und der Manipulation der Schüler gebetet wird, da muss der Staat eingreifen
  2. Ende der Leserbriefe

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