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Amtsträger All-Aussagen vorm Rat sind nicht überprüffähige Meinungen
08.09.2011 Wenn der Oberbürgermeister in einer Beschlussvorlage eine Bürgerbeschwerde "in vollen Umfang" als falsch hinstellt, so ist dies nur eine Meinungsaussage und wird nicht gerichtlich überprüft. Dies gilt selbst dann, wenn die Beschwerde über mehr als fünfzig Seiten geht und sich auf Aktenzitate gründet. Diesen Freibrief zur Behördenwillkür hat zumindest das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg per Urteil erlassen. An die Urteilsbewertung schließen sich kommentieren einige Hinweise zur aktuelle Weiterentwicklung des hinter dem Urteil stehende Falles an.
Reporterbericht: Kontaktlink zu Redaktion buergerstimmen.de [ Homepage ] (Dr. Dieter Porth)
Die Geschichte hinter einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg
Vorwort
In einer Demokratie müssen sich alle öffentlichen Institutionen eine Bewertung ihrer Arbeit gefallen lassen. Dies gilt nicht nur für Parlamente und Politiker, sondern auch für die Urteile der Gerichte. Schließlich füllen die Urteile aus Einzelentscheidungen die Gesetze der Parlamente mit Leben und "erziehen" so die Bürger mit.
In dem nachfolgenden Artikel wird unter anderem der Fall von Herr Dr. K. so dargestellt, wie ich ihn verstanden habe. Insgesamt ist der Fall sehr komplex und ich hoffe, dass ich ihn korrekt zusammengefasst habe. Sollten hier Unkorrektheiten zu finden sein, so hänge ich gern eine Gegendarstellung an den Artikel dran.
Dr-. Dieter Porth
Das Leitsatzurteil
Zu Beginn sein der Leitsatz aus dem Urteil genannt, das ich für schlecht halte, weil es Verwaltungswillkür und Politikverdrossenheit fördert.
"Leitsatz/Leitsätze
Zum Anspruch auf Widerruf einer Erklärung eines Bürgermeisters in seiner Beschlussvorlage (hier: Entscheidung des Rates der Gemeinde über Anregungen und Beschwerden nach § 22c NGO)
Werturteile sind wegen ihres subjektiven Charakters nicht auf Richtigkeit oder Wahrheit überprüfbar. Da niemand rechtlich gezwungen werden kann, eine Überzeugung aufzugeben oder eine Würdigung zurückzunehmen, beschränkt sich der Widerruf auf Tatsachenbehauptungen. Dies gilt grundsätzlich auch für Amtsträger.
"
(zu finden unter
http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=05000200900003610+LA, angesurft am 5.9.11)
Die Vorgeschichte zu dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes
Die Stadt hatte Mitte der Neuziger Jahre Herrn Dr. K. eine Baugenehmigung erteilt. Nachdem über ein Jahr seit dem Baubeginn vergangen war, kam der Nachbar und heutige Präsident beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg auf die Idee, Widerspruch gegen die Baugenehmigung von Herrn K. einzulegen. Der Nachbar von Dr. K. war übrigens damals schon Präsident beim Göttinger Verwaltungsgericht.. Mit dem Widerspruch wandte sich die Stadt der Rechtsauffassung des Widerspruches zu und widerrief Ihre vorher erteilte Baugenehmigung. Es kam zu einem langen Rechtsstreit, der über die Bezirksregierung und das Göttinger Verwaltungsgericht bis zum Oberverwaltungsgericht in Lüneburg führte. Dort gewann Herr Dr. K und erhielt seine ursprüngliche Baugenehmigung zurück und die Stadt machte seine ursprüngliche Baugenehmigung gültig, wie Herr K. mir mit der Kopie eines entsprechenden Schreibens glaubhaft machte. Sein Anbau darf damit aus heutiger Sicht als rechtsicher genehmigt gelten, auch wenn die Stadt♠1 heute in Rechtsstreitigkeiten immer noch von einem rechtswidrigen Anbau spricht.
Da Dr. K. während des Baustreits manchmal das Gefühl hatte, dass es in seinem Rechtsstreit neben juristischen Überlegungen auch Kungelein & Korruption eine Rolle gespielt haben könnten, wollte er die Vorgänge nachträglich untersuchen. Dazu nahm er Einsicht in die Akten zu seinem Baustreit. Einsicht in die Akten der Stadt Göttingen erhielt er erst nach einer erfolgreichen Klage. Für das Gericht wurde damals übrigens eine Liste der baustreitrelevanten Akten angefertigt.
Nach der Recherche in den städtischen Akten mündete seine Arbeit in eine Beschwerde gegen das Verhalten des Rechtsamtes. Die Beschwerde umfasste, wie man mir seitens der Stadt mitteilte, über fünfzig Seiten. So wie ich Herrn Dr. K. aus meinen früheren Gesprächen einschätze, hat er auf den über fünfzig Seiten sicher detailliert mit vielen Zitaten und Quellenangaben begründet, warum nach seiner Ansicht nach ein Fehlverhalten vorlag.
Die Beschwerde sollte zuerst nur nicht-öffentlich im Rat und Im Verwaltungsausschuss verhandelt werden; aber durch eine Intervention einer Fraktion und mit Zustimmung von Herrn Dr. K. wurde die Beschlussvorlage der Stadt Göttingen zur Beschwerde von Herr Dr. K. in den öffentlichen Teil der Ratssitzung vom 15.1.2007 hineingezogen. In der Begründung der Beschlussvorlage, in welcher die Stadt die Ablehnung der Beschwerde vorlägt, steht der markante Satz
"Die Vorwürfe des Herrn K[…] sind haltlos und in vollem Umfang unzutreffend."
Herr Dr. K meint, dass bei einigen Ratsmitgliedern der Satz in einer amtlichen Beschlussvorlage wesentlich dazu beigetragen hat, dass die Mehrheit des Rates dem Beschlussvorschlag der Stadt folgten. Er meinte, dass die Ratsmitglieder davon ausgegangen wären, dass die Beschlussvorlage einer gerichtlichen Überprüfung standhalten können würde.
Herr K strebt deshalb eine Klage an, nach der der Oberbürgermeister den Sachverhalt den Tatsachen entsprechend richtig stellen sollte
Das Urteil
Durch den Ausdruck "in vollem Umfang" wird die Aussage in der Begründung zu einer All-Aussage. Schon ein Beispiel aus der über fünfzigseitigen nach intensivem Aktenstudium entstandenen Beschwerde von Herrn K hätte ausgereicht, um die Aussage als falsch zu erkennen. Aber das Gericht weigerte sich unter anderem mit Hinweis auf die festgestellte Meinungsfreiheit, eine Sachüberprüfung der Generalaussage durch Prüfung ausgewählter Einzelaussagen in der fünfzigseitigen Beschwerde vorzunehmen.
Bislang glaubt ich immer, dass die Aussagten einer Amtsperson einer sachlichen Überprüfung standhalten müssen. Aber das Urteil sagt etwas anderes. Danach darf jede Beschlussvorlage des Oberbürgermeisters in einem öffentlichen Gremium in erster Linie als Meinungsäußerung interpretiert werden, die sich in vielen Fällen einer nachträglichen gerichtlichen Prüfung entzieht
Dies kann schlimme Konsequenzen haben, denn wenn eine Verwaltung korrupt geworden ist, so ist mit Blick auf dieses Urteil keine Überprüfung des öffentlichen Handelns für den Bürger mehr möglich. Der Bürger wird aus meiner Sicht zum Spielball behördlicher Willkür, da einem Bürger gegen Unterstellungen in öffentlichen Beschlussvorlagen der ordentliche Rechtsweg zur Prüfung der Vorwürfe der Amtsträger nicht mehr offen steht.
Ein Vergleich am Rande
Übrigens bin ich nach diesem Urteil auf die Position des Oberbürgermeisters einwenig neidisch, weil er im Vergleich zu mir als Journalisten jetzt nach meinem Eindruck bei weniger Pflichten mehr Meinungsfreiheit als ich habe.
Wenn ich einen solchen Satz wie der Oberbürgermeister in seiner Beschlussvorlage in meiner Internet-Zeitung in einem Artikel geschrieben hätte, dann müsste ich damit rechnen, dass der Betroffene mich zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung zwingen würde. Denn eine Allaussage kann im Rahmen einer Gegendarstellungsklage schnell zur leicht anfechtbaren Tatsachenbehauptung werden
Meinung: Schlechte Urteile entfremden den Bürger vom Staat
Ich finde das Urteil schlecht, denn es entrechtet den Bürger und gibt dem Amtsträger mehr Macht zur Willkür. Wenn aber der Staat seinen Bürger nicht mehr respektiert, so werden sich auch immer mehr Bürger den Staat und seine Verwaltung ignorieren. Solche Urteile, wie das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, tragen definitiv zur Wahlmüdigkeit und einer Mir-doch-Egal-Haltung bei.
Kleine Nachbemerkung zur aktuellen Dienstaufsichtsbeschwerde von Herr Dr. K.
Wie eine aktuelle Dienstaufsichtsbeschwerde von Herrn Dr. K. gegen den Oberbürgermeister in Göttingen nahe legt, soll nach Ansicht von Herr Dr. K. die Stadt weitere relevante Akten besessen, die die Stadt im Gerichtsverfahren nicht erwähnt hatte. Nur durch ein Versehen bekamm Herr K. nach eigenen Aussagen Kenntnis von diesen Akten. Die aktuelle Dienstaufsichtsbeschwerde♠2 benennt unter anderem eine Akte namentlich und gibt ihren Umfang mit über zweihundert Seiten an. Die Stadt widerspricht dem Vorwurf und verweist auf einen an das Gericht versandten Beleg♠3. der nach Aussage von Herr K. aber nicht vor Gericht verhandelt wurde und ihm auch bis zu dem Zeitpunkt des Versehens vorgelegt wurde. Weiter widerspricht die Stadt dem Vorwurf, dass die fehlende Akte statt 14 über 200 Seiten hätte. Dies bestätigt Herr K. in einem Telefonat und sagte, dass er leider fehlerhaft durch sein Versehen die Seitenzahl einer zweiten fehlenden Akte angab. Er legte mir auch einen Schriftsatz vor, in dem das Rechtsamt ihm fehlende Akte nachbenannte.
Weiterhin werden in der aktuellen Beschlussvorlage zur Beschwerde die Anlage 3 bis 5 genannt. Diese führen bei mir leider zu Fehlerseiten. Diese Quellen waren am 5.9. gegen 15:00 online nicht verfügbar. Auch am 8.9. gegen 10:00 erhielt ich die gleiche Fehlermeldung.
Wie der Rat mit der kommenden Beschwerde umgehen wird, ist natürlich nicht voraussehbar. Aber ich gehe von folgendem Szenario aus. Der scheidende Rat wird wahrscheinlich nichts tun und die Beschwerde ablehnen. Der Grund dafür wird sein, dass sich keiner der Abgeordneten mit der Verwaltung, dem Oberbürgermeistern und dem von Menscheleien durchsetzten Vorgang noch abgeben will. Diese sich für den Bürgereinsetzen würde nämlich nur viel Arbeit und wenig Lob bedeuten. Auf der Strecke wird vermutlich nach der Ratssitzung wieder einmal nur ein einzelner Bürger bleiben,
Es stellt sich mir hier die Frage, wie die Bürger auf das Verhalten des Rates reagieren wird? Die sinkenden Wahlbeteiligungen bei den letzten Wahlen zeigt, dass die Bürger die Parteisoldaten in den Parlamenten immer mehr ignorieren. Diese Beschwerde belegt das Vorurteil der Bürger, dass die Verwaltung die Ratsherren ohnehin nur nach seiner Pfeife tanzen lässt.
- der darauf gehofft hat, dass sich zu seinem Problem eine eigene Bild macht,
- der darauf gehofft hat, dass sich die Ratsmitglieder als die Anwälte des Volkes verstehen
- der darauf gehofft hat, dass es aus Seiner Sicht in Göttingen des Jahres 2011 mehr Gerechtigkeit und weniger Behördenwillkür gibt.
Aber vielleicht strebt der Rat in der Sache einen Kompromiss an, indem es ein Stadt-internes Mediationsverfahren mit Ratsmitgliedern, Verwaltungsleuten und Herrn Dr. K.♠4anschiebt, um einen finanziellen und moralischen Ausgleich in dem Fall zu finden. Sollte der Streit mit seinen Vorwürfen und Rechthabereien weitergeführt werden, so wird damit weiter das Amt des Oberbürgermeisters und auch die Glaubwürdigkeit der Stadt als verlässliche Verwaltung weiter beschädigen werden; denn der Fall wird auch weiter sein Geschmäckle behalten und einen Neuanfang erschweren.
Dr. Dieter PorthListe der redaktionellen Inline-Kommentare
♠1) Herr K. zeigte mir exemplarisch eine neuere entsprechende Kopie. Dr. Dieter Porth♠2) In der Dienstaufsichtsbe3schwerde heißt es:
"…
Die von der Stadt Göttingen für das Gericht erstellte Aufstellung war offensichtlich falsch. So fehlt z.B. die Akten
"- Fachaufsichtsvbeschwerde z. Baugen v. 08.02.95
sachbearbeiterin 3 angelegt am 30.9.2002 mindestens 219 Seiten…"
(Siehe https://ratsinfo.goettingen.de/bi/___tmp/tmp/45081036447674629/447674629/00116467/67-Anlagen/01/Anlage_1_DAB_Dr_Kretschmar_gegen_OB_vom_230620.pdf , angesurft am 5.9.11)♠3) (https://ratsinfo.goettingen.de/bi/___tmp/tmp/45081036447674629/447674629/00116467/67-Anlagen/02/Anlage_2_Ratsvorlage_DAB_Dr_Kretschmar_2306201.pdf
angesurft am 5.9.11)♠4) Das Mediationsverfahren müsste das Ziel haben, den finanziellen Schaden auszugleichen und den Streit um die Ehre durch einen gemeinsame Kompromissformel für alle Zeit zu befrieden.
Dr. Dieter Porth
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Militärfrei 07.09.2011 Die Ratsfraktion der Linken fordert in einer Pressemeldung, dass sich die Stadt Göttingen für Keine-Werbung für Jobs bei der Bundeswehr an Göttinger Schulen einsetzen möge. Sie erinnern dabei an das Denkmal für Deserteure, welches vorm Neuen Rathaus auf dem Hiroshima-Platz stehen soll. Rundgang 07.09.2011 Mitglieder der Göttinger SPD können am 9.9.11 am 18:00 beim Supermarkt in der Industriestraße angetroffen werden. Sie starten von dort zu einem Rundgang durch die Groner Eisenbahnersiedlung. Lumiere 07.09.2011 Das Lumiere zeigt in der Woche vom 8.9. bis 14.9.11 die Doku "Gerhard Richter Painting" und die Erzählung "Le Havre". Beide Filme haben am 8.9. ihren Bundesstart. Der Film " Der Albaner" um einen Migranten wird an vier Terminen gezeigt, während die Dokus "Shoah - Teil 1"(293 min) und "Memory Books" jeweils an einem ausgewählten Termin präsentiert werden. Für die Kinder wird am Samstag ab 15:00 der Kinderfilm "Lotta aus der Krachmacherstraße" kredenzt. Tagesordnungen 07.09.2011 In der Woche ab dem 12.9.11 sind im Göttinger Sitzungskalender vier Einträge zu finden. Am Dienstag werden bei der Elliehäuser Ortsratssitzung unter anderem die Planungen zur Sanierung des Spielplatzes Südring vorgestellt. Am Donnerstag tagt der Weender Ortsrat und behandelt unter anderem die Bebauungspläne für die Friedrich-Ebertstraße sowie An der St. Vincent-Kirche. Auch ist die Weender Festhalle Teil mehrerer Anträge. Weiter trifft sich der Jugendhilfe-Ausschuss. Er will unter anderem über die Förderung von politischen Jugendinitiativen beschließen. Im Groß-Ellerhäuser Ortsrat last but not least ist am Donnerstag unter anderem der Bebauungsplan " Südlich Dransfelder Straße" ein Thema. Media-Control 07.09.2011 In den Kino-Charts bleibt die Komödie "What a Man" auch in der zweiten Woche mit rund 250k Zuschauern auf Platz 1. Der 3D-Neueinsteiger "Die drei Musketiere" schaffte es laut Media-Control nur auf 233k Zuschauer bis zum Sonntag. Die Prinzessin Lillifee kam an Position 5 auf achtbare 108k Zuschauer. CinemaxX 07.09.2011 "Die drei Musketiere" fahren in "Cars 2" zur "Final Destination 5" bei "Conan dem Barbar", während " Die Schlümpfe" und "Captain America" die Welt vor "Harry Potter und die Heiligtümer des Todes - Teil 2" retten wollen. Dieser Merksatz beschreibt die 3D-Filme, die im Göttinger CinemaxX in der Woche vom 8.9. bis 14.9. zu erleben sind. Viele der 3D-Filme können auch als 2D-Filme bewundert werden. Im 2D-Kino finden sich unter anderem der Science-Fiction "Planet der Affen – Prevolution", die Komödie "Resturlaub2 oder auch der Zeichentrickfilm "Prinzessin Lillifee und das kleine Einhorn". Als Preview für die Männer wird am Mittwoch der Killerin-Film "Colombiana" gezeigt, während die Frauenwelt bei der Komödie "Männerherzen 2 - ... und die ganz, ganz große Liebe" im Kino mitschmachten darf. Wer dagegen auf Filmkunst steht, der kann sich vielleicht für "Barfuß auf Nacktschnecken" begeistern. | |
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Interview 09.09.2011 Wie funktioniert Hypnose? Nimmt die Hypnotisierbarkeit im Alter ab? Wie kann Hypnose den Schulerfolg verbessern? Diese und ähnliche Fragen kamen in dem Interview mit der aus Fernsehen und Radio bekannten Hypnose-Therapeutin Angelika Pflüger zur Sprache. WikiLeaks 08.09.2011 Die Jungen Liberalen Göttingen bezichtigen den Bundestagsabgeordneten Thomas Oppermann (SPD), vor dem BND-Untersuchungsausschuss gelogen zu haben. Sie stellen in Ihrer Pressemeldung die Differenzen zwischen Oppermanns Aussagen im Untersuchungsausschuss und den Anmerkungen in Wikileaks-Unterlagen heraus. In der Meldung wird ein Link zur entsprechenden englischsprachigen WikiLeak-Quelle angegeben. Hitartikel 08.09.2011 Im August waren die die folgenden fünf Monatsartikel am beliebtesten: "1) 'Aufruf zur Aktion „SameSexHandHolding“ am 23.7.', 2 'Gen-Forscher kritisieren Zerstörung ihrer Genpflanzen-Felder', 3) 'Grüne: Indizien für Käuflichkeit??', 4) 'Bund der Steuerzahler erstattet Anzeige gegen Bürgermeisterin' und 5) 'Grüne unterstützen Gegendemo in Bad Nenndorf.' Im Halbjahresrückblick waren die folgenden Halbjahresartikel unter den Top 3: 1) '22.1. - „BRD – Bullenstaat – Wir haben dich zum Kotzen satt“ und mehr', 2) '3.11.2010 – „Das Gesellschaftsspiel“ – pointierte Kritik am Zeitgeist', 3) 'Bei Missständen statt mit Gesetzen mit der Öffentlichkeit drohen' Rückblick 36/11 08.09.2011 Der Rückblick dokumentiert die Konzerte und damit die stilistische Entwicklung der Musik in der Region. Neben den Links zu den Websites und Myspace-Sites der Bands finden sich hier auch Silberlingskritiken (CDs) und Kurzinfos zu den Bänds. In dem Zeitraum waren unter anderem "Petula", "jazztified", "Peter Funk", "ClickClickDecker", "Front Porch Picking", "Negin Habibi" und "Mark Bennett (Solo)" in Göttingen oder in der Region Südniedersachsen musikalisch aktiv. Hitartikel 08.09.2011 In der Woche vom 29.8. bis 4. 9. gehörten folgende 7.Tage-Artikel zu den Top 7: 1) 'Verhandlungen gescheitert - neue Proteste angekündigt', 2) 'Julis fordern Förderstopp fürs Göttinger Juzi', 3) 'Sozialkosten verjähren nach vier Jahren', 4) 'Wer trifft sich warum mit wem?', 5) 'Wasserschlacht am Gänse-Liesel und Warnungen', 6) 'Beschluss: Kampf gegen die Studiengebühren in Niedersachsen und Bayern' und 7) 'Wenzel – Lieber Umweltschutz statt Mauschelei'. |
Kommentar 10.09.2011 Es gibt im Staat drei Säulen. Die Verwaltung aus ausführende Gewalt, die Gerichte als entscheidende Gewalt und das Parlament als kontrollierende und leitende Gewalt. Korruption könnte zum Beispiel bei einer Verabredung von Gerichts- und Verwaltungsvertretern zum Schaden eines Bürgers vorliegen. Einen solchen Korruptionsverdacht muss in einer funktionierenden Demokratie das Parlament auf den Plan zwingen. Aber der Göttinger Stadtrat verweigert sich nach meinem Eindruck im Fall von Herrn K dieser Rollenaufgabe, einen solchen denkbaren Korruptionsverdacht zu prüfen. Schade, dass die Demokratie auch in Göttingen immer zahnloser wird. |