geändert am 26.07.2006 - Version Nr.: 1. 44

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Alltag ~ fordern ~ Dr. Dieter Porth - Göttingen

Der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Rolf Becker, fordert vom Oberbürgermeister Danielowski und vom Sportdezernenten Wolfgang Meyer in einem offenen Brief die Prüfung der Absage des Altstadtlaufes. Mindestens sollten aber die Läufer auf die Gefährdung durch die hohen Ozon-Werte higewiesen werden.

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Pressemitteilung Die Grünen - Stadtratsfraktion [ Homepage ] (Rolf Becker)

[Göttingen - 19.07.06] [Quelle: Email]

Sehr geehrter Herr Danielowski,
sehr geehrter Herr Meyer,

heute gegen 14.00 Uhr wurden vom Lufthygienischen Überwachungssystem Niedersachsen in Göttingen, welches bekanntlich im Grünen nahe des Waldrandes in der Nohlstraße Luftmessungen vornimmt, gegen 14.00 Uhr Ozon-Werte von 166 µg/m³ gemessen. Der gesetzliche Warnwert liegt bei 180 µg/m³. Die WTO schlägt sogar einen Warnwert von nur 120 µg/m³ vor.
Erfahrungsgemäß wird der Höhepunkt der Belastung erst gegen 18.00/19.00 Uhr erreicht und dann erst langsam im Laufe des Abends wieder abgebaut. D.h. es ist sehr wahrscheinlich, dass heute zu Beginn des Altstadtlaufes oder sogar noch früher der Warnwert erreicht wird. Insbesondere auf der Strecke im Innenstadtbereich. Sportliche Betätigungen sind bei diesen Werten gesundheitsgefährdend. Deshalb bitten wir Sie, zu prüfen, ob der Veranstalter im Sinne einer vorsorgenden Gefahrenabwehr aufgefordert werden sollte, den Altstadtlauf abzusagen. Als Mindestmaßnahme sollten die Teilnehmer/innen auf mögliche Gesundheitsgefährdungen aufmerksam gemacht werden.
Die örtlichen Medien erhalten eine Kopie dieser EMail.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Becker
-Fraktionsvorsitzender-
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alte Meldung wurde am 20. Juli im Titel korrigiert Begründung von der Ratsfraktion der Grünen
bitte korrigieren Sie Ihre Meldung. Wir fordern den OB und Umweltdezernent Meyer auf, zu prüfen, ob der Altstadtlauf abgesagt werden muss, mindestens sollte jedoch auf gesundheitliche Gefährdungen hingewiesen werden.
Dies ergibt sich auch aus der Email an den OB. Wir haben auf eine potentielle Gefahrenlage hingewiesen. Letztlich wurde die 180iger-Warnmarke nicht erreicht, d.h. die Verwaltung war nicht gesetzlich verpflichtet, die vorgeschriebene Warnung an die Bevölkerung herauszugeben. Es ging uns darum, die Luftbelastung überhaupt im Blick zu haben, was bei der Stadtverwaltung regelmäßig nicht der Fall ist.

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