geändert am 07.01.2010 - Version Nr.: 1. 1053
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Meldung gesetzt von ~ Dr. Dieter Porth --- <<< vorherige Meldung --- >>> nachfolgende Meldung --- Genaueres unter Ticker Themenlisten: ~ anregen ~ berichten ~ Wirtschaft ~ Alltag ~ Gesundheit ~ Hannover ~ ⇐ Schönheitskosten 04.08.2008 Seit 1. Juli müssen Ärzte medizinische Folgebehandlungen wegen Tattoos, Piercings und anderen nicht-notwendigen Schönheitsoperationen bei der Krankenkasse melden. Folgebehandlungen können zum Beispiel bei allergischen Reaktionen oder bei Entzündungen notwendig werden. Die Krankenkasse legt das Geld für die Behandlung aus und holt es sich anschließend vom Patienten zurück. Medizinisch nicht notwendige, kosmetische Behandlung können ohnehin nur privat mit dem Arzt abgerechnet werden. Kommentar,Gedanken, Anmerkungen, ...Redaktion buergerstimmen.de - Dr. Dieter Porth, Göttingen:
Das Thema ist schwierig. Jetzt sind es die Schönheitsoperationen, die ins Geld gehen. Wann muss der Arzt der Krankenkasse den Alkoholismus seines Patienten melden? Wann werden die Rauchgewohnheiten meldepflichtig? Der Staat geht hier einen bedenklichen Weg, denn er macht den Arzt zum Denunzianten.
Wer Tatoos verhindern will, könnte Studios verbieten oder die Auflagen für das Betreiben von solchen Studios erhöhen. Aber dies will man augenscheinlich nicht. Man geht lieber den Weg der Überwachung. Dr. Dieter Porth.
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