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Gentechnik
Verbot für Patente auf Leben

09.04.2009 Der Bundesverband der Verbraucherzentralen fordert von der europäischen Union ein ausdrückliches Verbot auf Patente für Tiere und Pflanzen. Sie bezieht sich auf das Europäische Patentübereinkommens, wonach „im Wesentlichen biologischen Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren“ von der Patentierung ausgeschlossen sind. Die Forderung wird aus Anlass des Widerspruchs gegen das Schweine-Patent von Monsanto erhoben. Nach Meinung von Gerd Billen sind „Hausschweine keine Erfindung einzelner Firmen“. Der Bundesverband unterstützzt damit eine Initiative des hessischen Umweltschutzministeriums.
[Herr Billen hat sicher recht mit seiner Bemerkung zur Erfindung der Hausschweine - solange man nicht sarkastisch die aktuellen Skandale bei modernen Konzern und Banken betrachtet. Dr. Dieter Porth.]

Kommentar,Gedanken, Anmerkungen, ...

Redaktion buergerstimmen.de - Dr. Dieter Porth, Göttingen: Aber Herr Billen wollte sicher mit seiner Bemerkung keinem Sarkasmus Vorschub leisten. Dazu fehlt einfach der Anlass. Nach meinem Wissen ist das Manager-Gen bisher weder entdeckt noch erfunden und natürlich auch nicht patentiert worden. *lol*
Dr. Dieter Porth

 
Internet-Zitat: Website: Kontaktlink zu Bundesverband der Verbraucherzentralen [ Homepage ] (---)
 

Meldung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen - Tiere und Pflanzen müssen patentfrei bleiben - Konzern Monsanto will Schweine-Gene patentieren lassen

09.04.2009 - Dem Antrag des Konzerns Monsanto zur Patentierung von Schweine-Genen darf das Europäische Patentamt nicht stattgeben. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) anlässlich des Ablaufs der Einspruchsfrist am 11. April. "Hausschweine sind keine Erfindung einzelner Firmen", so Vorstand Gerd Billen. Das Patentrecht dürfe nicht dazu missbraucht werden, sich Lebensgrundlagen anzueignen, die der Erzeugung von Nahrungsmitteln dienen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert deshalb eine Verschärfung der europäischen Biopatentrichtlinie.
Das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ), das die Patentvergabe in Europa zentralisiert, verbietet bereits heute die Patentierung von "im Wesentlichen biologischen Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren". Dies hindert Konzerne jedoch nicht daran, immer wieder entsprechende Patente einzureichen. Der Konzern Monsanto hatte einen Antrag zur Patentierung von Schweine-Genen gestellt, die Bestandteil herkömmlicher Hausschwein-Rassen sind.
Um die Verbraucherinteressen besser zu schützen, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband eine rechtliche Klarstellung im Rahmen der europäischen Biopatentrichtlinie. Diese lässt für die Patentierung von Pflanzen und Tieren sehr viel mehr Spielraum als das Europäische Patentübereinkommen. Die Richtlinie sollte mindestens den Vorgaben des Patentübereinkommens angepasst werden. Darüber hinaus hält der Verbraucherzentrale Bundesverband ein generelles Verbot von Patenten auf Tiere und Pflanzen für erforderlich. Er begrüßt in diesem Zusammenhang eine entsprechende Initiative der hessischen Landesregierung im Bundesrat.
Im Dokumentendownload: Pressemitteilung des Hessischen Umweltministeriums vom 25. März 2009

Text vom hessischen Umweltministerium - Lautenschläger: Keine Patentierung von Tieren und Pflanzen

(Anmerkung der Redaktion Hessisches Umweltministerium - Link zur Meldung vom 25. März 2009)
Hessische Initiative im Bundesrat – Ethische und wirtschaftspolitische Gründe
Hessen setzt sich im Bundesrat für eine Verschärfung der europäischen Biopatentrichtlinie ein. Ziel ist das Verbot einer Patentierung von neu gezüchteten Tieren und Pflanzen, teilte die hessische Landwirtschaftsministerin Silke Lautenschläger am Mittwoch in Wiesbaden mit. Die bisherige Reglung sei unklar und schwammig. In der Praxis führe das dazu, dass zunehmend Patente für Lebewesen zugelassen würden. Dies schränke jedoch die landwirtschaftliche Weiter- und Neuzucht immer weiter ein und verteuere deren Nutzung. Neben wirtschaftspolitischen sprächen auch ethische Gründe für eine Änderung der Richtlinie, betonte die Ministerin.

Tiere und Pflanzen sind keine Erfindung und deshalb nicht patentierbar
"Eine Erfindung ist eine technische Lösung für ein technisches Problem. Tiere und Pflanzen sind aber keine Erfindung und deshalb nicht patentierbar", erklärte Lautenschläger. Sie ergänzte: "Aus unserer Kultur und unserem christlichen Menschenbild heraus bezeichnen wir Tiere als Mitgeschöpfe, für die wir Verantwortung tragen. Diesen Gedanken spiegelt unser Tierschutzgesetz wider – deshalb wurde der Tierschutz zu Recht in die Verfassung aufgenommen." Tiere seien lebende, leidensfähige Wesen: "Deshalb darf es im EU- Patentrecht keinerlei Grauzone, keinen Spielraum und keine Kompromisse geben", erklärte die Ministerin.

Agrarische Vielfalt und ihre Nutzung nicht durch Patentierung gefährden
Vor dem Hintergrund der Sicherung der Ernährung und der künftig erforderlichen Anpassung von landwirtschaftlichen Nutztieren und Nutzpflanzen an den Klimawandel sei eine Änderung der aktuellen Patentierungspraxis durch eine Änderung der Biopatentrichtlinie notwendig. "Wir dürfen die agrarische Vielfalt und ihre Nutzung nicht durch Patentierung gefährden", sagte Lautenschläger.

Patentierung von Pflanzen geht zu Lasten von Saatguterzeugern und Landwirten
Die Patentierung von landwirtschaftlichen Nutzpflanzen führe dazu, dass große marktbeherrschende Saatgutkonzerne ihre Marktmacht immer weiter ausbauen könnten. Dies gehe zu Lasten der mittelständischen Saatguterzeuger und der Landwirtschaft insgesamt. Für die europäische Landwirtschaft sei es stets von besonderer Bedeutung gewesen, einen ausgewogenen Kompromiss zwischen Patent- und Sortenschutzrecht zu erzielen, mit dem Ziel, dass bei landwirtschaftlich genutzten Pflanzen, gegenüber den Landwirten, ausschließlich das
Sortenschutzrecht gelten soll. "Ein ausgewogener Kompromiss ist seit Inkrafttreten der Biopatentrichtlinie im Jahr 1998 allerdings nicht mehr gegeben", bedauerte die Ministerin.

Hintergrund: Hessische Bundesratsinitiative
In dem Entschließungsantrag fordert Hessen die Bundesregierung auf, sich im Europäischen Rat und bei der Kommission dafür einzusetzen, dass Patentierung von Erfindungen, deren Gegenstand Pflanzen und Tiere sind, zukünftig ausgeschlossen wird, wenn sie auf klassischen Züchtungsverfahren wie Kreuzung und Selektion beruhen. Der Antrag wird dem Bundesrat in Kürze zugeleitet.

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[Die Studie aus Göttingen wies methodische und wissenschaftliche Mängel auf, wie im Inline-Kommentar angemerkt wird.. Zur wissenschaftlichen Qualität der beiden anderen Studien kann nicht gesagt werden, weil sie für die Redaktion bei der Bearbeitung der Pressemeldung nicht verfügbar waren. Dr. Dieter Porth]

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[Die Studie aus Göttingen wies methodische und wissenschaftliche Mängel auf, wie im Inline-Kommentar angemerkt wird.. Zur wissenschaftlichen Qualität der beiden anderen Studien kann nicht gesagt werden, weil sie für die Redaktion bei der Bearbeitung der Pressemeldung nicht verfügbar waren. Dr. Dieter Porth]

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