geändert am 02.05.2007 - Version Nr.: 1. 89

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~ Dr. Dieter Porth - Göttingen

Meldungen der Stadt Göttingen:
- 20.04. ~~~ // Neues Rathaus - Selbstauskunft zu aktuell befestigten Flächen beim Grundeigentümern zwecks Gebührenfestlegung erbeten
- 24.04. ~ --- // Neues Rathaus - Wolfgang Meyer will Beratung über die neue Abwassersatzung ohne Zeitdruck beraten lassen
- 03.05. ~ 17:00 // Neues Rathaus - Vorstellung des Entwurfes zur Abwassersatzung

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Pressemitteilung Kontaktlink zu Stadt Göttingen [ Homepage ] (- Herr D. Johannson)

[Göttingen - 25.04.07] [Zitatenliste]

Pressemeldungen der Stadt Göttingen

Auf folgender Internetseite der Stadt Göttingen erhalten Sie einen Überblick über alle derzeit aktuellen Meldungen bzw. archivierten Meldungen:

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- 20.04. ~~~ // Neues Rathaus - Selbstauskunft zu aktuell befestigten Flächen beim Grundeigentümern zwecks Gebührenfestlegung erbeten (Link)  Kommentarpiktogramm  
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Kanalgebühren: Erhebung bei fast 20.000 Eigentümern
Auskünfte über die aktuell vorhandenen befestigten Flächen auf ihren Grundstücken sollen rund 20.000 Göttinger Eigentümer geben, die in diesen Tagen einen entsprechenden Erhebungsbogen der Stadt erhalten haben. Die dabei erfassten Daten werden nach Mitteilung der Stadtverwaltung ab 2008 Grundlage für die Erhebung von Kanalbenutzungsgebühren sein. Im sogenannten "Selbstauskunftsverfahren" werden auch Angaben zu nicht angeschlossenen Flächen auf den Grundstücken erwartet - allerdings ohne Einfluss auf die Gebührenerhebung, sondern lediglich zu statistischen Zwecken.
Anlass für die Aktion ist eine vom Rat der Stadt im Dezember 2006 beschlossene Änderung der Kanalbenutzungsgebührensatzung. Die an die Regenwasserkanalisation angeschlossenen befestigten Grundstücksflächen wurden in der Vergangenheit bei der Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren nur bei einer Größe über 100 m² berücksichtigt. Damit waren für kleinere Wohngrundstücke in der Regel keine Gebühren zu entrichten. Darüber hinaus wurden Flächen satzungsgemäß jeweils auf volle 10 m² abgerundet. Wegen rechtlicher Bedenken beinhaltet die Satzungsänderung den Wegfall der Regelungen zu den Freigrenzen und Abrundungen.
Deshalb wird vom kommenden Jahr an für alle befestigten Flächen , die an die öffentliche Regenwasserkanalisation angeschlossen sind, Kanalbenutzungsgebühr erhoben. Die Grundlagen für die Erhebung müssen die Grundstückeigentümer liefern, da in den meisten Fällen keine aktuellen Daten verfügbar sind. Die letzte Erhebung stammt aus dem Jahr 1984. Deswegen ist nun die bereits Anfang des Jahres allen Eigentümern angekündigte Aktion mit dem Versand von genau 19.913 Erhebungsbögen angelaufen.
Die in den Bögen aufgeworfene Frage nach einer Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang gelte nur für Grundstückseigentümer, denen schon der in der Vergangenheit eine solche Befreiung auf Antrag erteilt worden sei - z. B. bei einer Einleitung in Flüsse oder Bäche oder bei Versickerung erheblicher Wassermengen auf dem eigenen Grundstück, heißt es in der Mitteilung der Verwaltung.


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24.04 ~ --- // Neues Rathaus - Wolfgang Meyer will Beratung über die neue Abwassersatzung ohne Zeitdruck beraten lassen (Link)  Kommentarpiktogramm  
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Beratung über Abwassersatzung ohne Zeitdruck
Die Stadt Göttingen will ihren Entwurf zur dringend erforderlichen Novellierung der seit 1993 unveränderten Abwassersatzung ohne jeden Zeitdruck beraten lassen. Das hat Oberbürgermeister Wolfgang Meyer mit Blick auf die Sitzung des zuständigen Werksausschusses Umweltdienste am 24. April 2007 und die anhaltende öffentliche Diskussion erklärt. "Die Kommunalpolitik wird sich ausreichend Zeit nehmen können, um sich umfassend und verantwortungsvoll mit der vorgeschlagenen Satzungsänderung beschäftigen zu können," meinte Meyer in einer Erklärung am Montag, 23. April 2007.
Gleichzeitig werde der städtische Eigenbetrieb Stadtentwässerung seine Öffentlichkeitsarbeit weiter intensivieren. So werde man in den nächsten Wochen dieses Jahres zu einer öffentlichen Informations- und Diskussionsveranstaltung einladen, die im Ratssaal des Neuen Rathauses stattfinden soll. Im Internet ist ab sofort unter www.stadtentwaesserung.goettingen.de ein direkter Vergleich zwischen der Satzung in ihrer geltenden Fassung und der angestrebten Änderung möglich.
"Dabei kann sich jeder Grundstückseigentümer selbst davon überzeugen, welche Änderungen aus unserer Sicht notwendig sind," meinte der Werksleiter der Stadtentwässerung Göttingen Friedrich Jütting. So gehe es um neue Rechte für die Grundstückseigentümer durch das Angebot kostenloser Beratung und Untersuchung. Auch die sogenannte "Härtefallregelung" zur Abwicklung besonders komplizierter Einzelfälle solle Bestandteil der neuen Satzung bleiben. Das habe man am Montag im übrigen bereits Vertretern dem Haus + Grund e.V. mitgeteilt, zu der weiterhin Gesprächskontakt gehalten werde.


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- 03.05. ~ 1700 // Neues Rathaus - Vorstellung des Entwurfes zur Abwassersatzung (Link)  Kommentarpiktogramm  
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Diskussion über die Abwassersatzung
Ihr Kanalsanierungsprogramm und den Entwurf für eine novellierte Abwassersatzung stellt die Stadtentwässerung Göttingen am Donnerstag, 3. Mai 2007, im Rahmen einer öffentlichen Informations- und Diskussionsveranstaltung vor. Die Veranstaltung die vom 1. Vorsitzenden der Technischen Akademie Hannover, Dr. Igor Borowsky, moderiert wird, beginnt um 17.00 Uhr im Ratssaal im Erdgeschoss des Neuen Rathauses.
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