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Pressemitteilung Stadt Göttingen [ Homepage ] (Öffentlichkeitsarbeit: D. Johanson)[Göttingen - 03.08.06] [Internet-Zitat: Website]
Stadt untersagt Aufmärsche und Kundgebungen
Die Stadt Göttingen hat drei vom stellvertretenden NPD - Landesvorsitzenden Adolf Dammann für drei aufeinanderfolgende Samstage im Oktober dieses Jahres angemeldete Demonstrationen mit einer am 2. August 2006 abgesandten Verfügung untersagt. Das hat der zuständige Göttinger Rechts- und Ordnungsdezernent Wolfgang Meyer am Donnerstag, 3. August, mitgeteilt.
Die Stadt sieht nach den Worten Meyers die geplanten Demonstrationen nicht mehr durch Artikel 8 des Grundgesetzes und durch das Versammlungsrecht gedeckt. Mit dem von Dammann für den 14., 21. und 28. Oktober angekündigten Thema "Gutmenschenpopanz entgegentreten! Zeckenzentren auflösen! Stadtverwaltung ablösen!" sollten nach Auffassung der Verwaltung nur die Göttinger Bürger/innen und politische Gegner der NPD beleidigt und provoziert werden.
An drei Samstagen hintereinander mit dem gleichen Motto in Göttingen demonstrieren zu wollen und ausgerechnet vor dem Jugendzentrum Innenstadt Zwischenkundgebungen zu planen, unterstreiche die ausschließlich provokatorische Absicht des Veranstalters, meinte Meyer:" Hier wird Verfassungsrecht eindeutig missbraucht."
Unabhängig davon hält die Stadtverwaltung unverändert ihre versammlungsrechtliche Gefahrenprognose für rechtsextremistische Versammlungen im Stadtgebiet aufrecht, so wie sie zuletzt auch vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg sowie vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich geteilt worden war. Deshalb war für den 13. Mai - auch nach den Erfahrungen vom 29. Oktober 2005 - höchstrichterlich lediglich eine zeitlich begrenzte Kundgebung und kein Demonstrationszug zugelassen worden.
Selbst eine solche Kundgebung will die Stadt Göttingen aber wegen des offensichtlichen Missbrauchs des Versammlungsrechts nicht dulden. Im übrigen geht die Polizei u.a. wegen der Ferienzeit in den meisten Bundesländern davon aus, nicht ausreichend viele Einsatzkräfte aufbieten zu können, um den halbwegs gewaltfreien Verlauf auch nur einer Kundgebung bei gleichzeitiger Erfüllung des Sicherheitsauftrages für das übrige Bundesland zu gewährleisten - nicht für eine Versammlung im Oktober, schon gar nicht für Kundgebungen an drei aufeinander folgenden Samstagen. "Unsere Stadt wäre dann drei Wochen lang in einem Ausnahme- und Belagerungszustand," sagte Meyer angesichts der Erfahrungen im Zusammenhang mit der Kundgebung Dammanns am 13.Mai diesen Jahres
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