geändert am 09.08.2006 - Version Nr.: 1. 89

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Stadt Göttingen

Verwaltung,Politik ~ <!-- THandeln -->berichten ~ Dr. Dieter Porth - Göttingen

Die Stadt Göttingen untersagt die beantragten NPD-Demonstrationen am 14., 21 und 28 Oktober. Ein Argument ist die Sicherheitslage. Ein zweites Argument zielt darauf ab, dass nach Auffassung der Stadtverwaltung mit der Demonstration Göttinger Bürger beleidigt werden sollen.

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Pressemitteilung Stadt Göttingen [ Homepage ] (Öffentlichkeitsarbeit: D. Johanson)

[Göttingen - 03.08.06] [Internet-Zitat: Website]

Stadt untersagt Aufmärsche und Kundgebungen
Die Stadt Göttingen hat drei vom stellvertretenden NPD - Landesvorsitzenden Adolf Dammann für drei aufeinanderfolgende Samstage im Oktober dieses Jahres angemeldete Demonstrationen mit einer am 2. August 2006 abgesandten Verfügung untersagt. Das hat der zuständige Göttinger Rechts- und Ordnungsdezernent Wolfgang Meyer am Donnerstag, 3. August, mitgeteilt.
Die Stadt sieht nach den Worten Meyers die geplanten Demonstrationen nicht mehr durch Artikel 8 des Grundgesetzes und durch das Versammlungsrecht gedeckt. Mit dem von Dammann für den 14., 21. und 28. Oktober angekündigten Thema "Gutmenschenpopanz entgegentreten! Zeckenzentren auflösen! Stadtverwaltung ablösen!" sollten nach Auffassung der Verwaltung nur die Göttinger Bürger/innen und politische Gegner der NPD beleidigt und provoziert werden.  Kommentarpiktogramm  
An drei Samstagen hintereinander mit dem gleichen Motto in Göttingen demonstrieren zu wollen und ausgerechnet vor dem Jugendzentrum Innenstadt Zwischenkundgebungen zu planen, unterstreiche die ausschließlich provokatorische Absicht des Veranstalters, meinte Meyer:" Hier wird Verfassungsrecht eindeutig missbraucht."
Unabhängig davon hält die Stadtverwaltung unverändert ihre versammlungsrechtliche Gefahrenprognose für rechtsextremistische Versammlungen im Stadtgebiet aufrecht, so wie sie zuletzt auch vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg sowie vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich geteilt worden war. Deshalb war für den 13. Mai - auch nach den Erfahrungen vom 29. Oktober 2005 - höchstrichterlich lediglich eine zeitlich begrenzte Kundgebung und kein Demonstrationszug zugelassen worden.
Selbst eine solche Kundgebung will die Stadt Göttingen aber wegen des offensichtlichen Missbrauchs des Versammlungsrechts nicht dulden. Im übrigen geht die Polizei u.a. wegen der Ferienzeit in den meisten Bundesländern davon aus, nicht ausreichend viele Einsatzkräfte aufbieten zu können, um den halbwegs gewaltfreien Verlauf auch nur einer Kundgebung bei gleichzeitiger Erfüllung des Sicherheitsauftrages für das übrige Bundesland zu gewährleisten - nicht für eine Versammlung im Oktober, schon gar nicht für Kundgebungen an drei aufeinander folgenden Samstagen. "Unsere Stadt wäre dann drei Wochen lang in einem Ausnahme- und Belagerungszustand," sagte Meyer angesichts der Erfahrungen im Zusammenhang mit der Kundgebung Dammanns am 13.Mai diesen Jahres
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Erläterung und/oder Kommentar

Ich sehe in dem Slogan einen verkappten Aufruf zur Gewalt " Gutmenschenpopanz entgegentreten! Zeckenzentren auflösen! Stadtverwaltung ablösen!"; "Zecke" ist bei den Rechtsextremen ein unschöner Ausdruck für einen "linken, politischen Gegner". Auch der Ausdruck "Stadtverwaltung ablösen!" klingt nach Umsturz. Damit verliert für mich die Demonstration ihre Berechtigung, sich auf die Meinungsfreiheit stützen zu wollen.
Ich halte aber auch die Argumentation der Stadt Göttingen in einem Satz für problematisch. Mit dem "angekündigten Thema 'Gutmenschenpopanz entgegentreten! Zeckenzentren auflösen! Stadtverwaltung ablösen!' sollten nach Auffassung der Verwaltung nur die Göttinger Bürger/innen und politische Gegner der NPD beleidigt und provoziert werden." Welche Göttinger Bürger sind hier gemeint? Für mich bleibt bei diesem Satz der bittere Beigeschmack der Zensur zurück. In der Argumentation nimmt die Stadt fiktiv während der Demonstration die Rolle des Zuschauers ein. Unter anderem angesichts der Stadtverwaltungsvorstellung zu den Gedanken und Gefühlen der fiktiven Zuschauer verbietet die Stadt die Demonstration. Im Falle einer friedlichen Demonstration beginge die Stadt Zensur, denn sie entscheidet, was die Menschen hören dürfen und was nicht.
Kurzum: Trotz diesen Beigeschmacks halte ich das Verbot der NPD-Demonstrationen am 14, 21 und 28 Oktober für richtig.

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