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~ Dr. Dieter Porth - Göttingen


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"Der Ton macht die Musik" - oder ein Beispiel für den Umgang mit Unbeschäftigten durch das Amt für Beschäftigungsförderung.

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Pressemitteilung Kontaktlink zu Redaktion buergerstimmen.de [ Homepage ] (Dr. Dieter Porth)

[Göttingen - 20.06.07] [Quelle: Email]

Erfahrungen als Hartz-IV Empfänger in Göttingen - ein Beispiel.

Ein Hartz IV-Empfänger bekam vor einiger Zeit das hier gezeigte Schriftstück vom Amt zugesandt. Der Brief verpflichtet den Hartz-IV-Empfänger zum Besuch einer Informationsveranstaltung für eine Beschäftigungsmaßnahme. Zwischen dem Erhalt des Briefes und dem Beginn der Informationsveranstaltung liegen nur wenig Tage. Aus formaler Sicht erfüllt der Brief alles, was unter den Aspekt "fordern" fällt.
Was ist an dem Brief auszusetzen?
Wenn im Vorwege der Fallmanager den Betroffenen über die verschiedenen Möglichkeiten beraten hätte, dann wäre die kurzfristige verpflichtende Einladung zu der Fortbildungsmaßnahme in Ordnung gewesen.
Ein solches Gespräch/Telefonat im Vorfeld hat nach Bezeugen des Betroffenen nicht stattgefunden. Entsprechend wird dieser Brief als Zwangsmaßnahme wahrgenommen. Auch die Wortwahl im Brief zeigt, dass die Entscheidungsfreiheit und damit die Entscheidungen des betroffenen Menschen völlig irrelevant sind. Im Brief heißt lapidar: "Sie sind für die Teilnahme an einer Maßnahme namens ... von ihrem Fallmanager vorgesehen.". Die Wortwahl könnte zusammen mit der Rechtsbelehrung am Ende des Briefes als teilweise Entmündigung aufgefasst werden.
Der Betroffene war durch diesen Brief ziemlich erregt. Entsprechend wird die Fördermaßnahme als Zwangsmaßnahme wahrgenommen. Das Selbstbewusstsein und das Selbstwertgefühl, welches unter anderem durch die Maßnahme verbessert werden soll, wird an dieser Stelle

Anlage: Zwangseinladiung 2. Seite Rechtsfolgen(988 kBytes)
Anlage: Zwangseinladung 1 Seite(1194 kBytes)
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Anmerkung

Kommentar von Dr. Dieter Porth: Im Brief heißt lapidar: "Sie sind für die Teilnahme an einer Maßnahme namens ... von ihrem Fallmanager vorgesehen." Durch die Wortwahl wird der Betroffene entmündigt. Welchen Eindruck die Wortwahl auf mich macht, wird überspitzt deutlich, wenn die Maßnahme den Namen "Arbeitslager" tragen würde.
Was sollte sich ändern? Die Haltung gegenüber dem Arbeitslosen Menschen.
Der Brief hätte auch so freundlicher und positiver lauten können.
"Auf Grund ihres beruflichen Werdegangs hält ihr Fallmanager den Besuch der Fortbildung namens .... für sinnvoll. Auf der Informationsveranstaltung am ... können ihre Fragen zu Details der Fortbildung geklärt werden. Wenn Sie wichtigen Gründen den Termin der Informationsveranstaltung nicht wahrnehmen können, setzen Sie sich bitte mit ihrem Fallmanager in Verbindung. " Auf die Androhung von rechtlichen Konsequenzen kann man im ersten Brief getrost verzichten, denn viele Arbeitlose wollen arbeiten.
Erst im Fall einer Verweigerung sollte der Fallmanager aktiv beim Verweigerer anrufen. In diesem Rahmen ist es noch immer möglich, gegebenenfalls die Rechtskeule auszupacken. Durch dies Vorgehen würde das Amt vielen Betroffene Mut machen und deren Eigeninitiative fördern. Mit dem vorliegenden Brief zerstört das Amt für Beschäftigungsförderung sehr subtil das Softskill "Selbstwertgefühl". So werden arbeitslose demotiviert und vom Amt in den "Dreck gestoßen". Die Rückkehr in den Arbeitsmarkt wird zusätzlich erschwert.
Aber vielleicht ist die Entwürdigung und Demotivierung zwecks "Erzeugung" von Dauerkunden auch gewollt? Denn durch die subtile Demotivierung der Unbeschäftigten fördert das Amt für Beschäftigungsförderung die Beschäftigung der Beschäftigten mit der Beschäftigung der Unbeschäftigen in unbezahlten Beschäftigungsmaßnahmen.
Dr. Dieter Porth
Nachtrag vom 21. Juni 2007
In der ersten Version wurde statt des Namen "Arbeitslager" für die Maßnahme ein zu stark überspitzter Vergleich verwendet. Wegen Unpassendheit des Vergleichs wurde der Text ersetzt. Schlechter alter Text.

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