geändert am 20.06.2007 - Version Nr.: 1. 14
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~ Dr. Dieter Porth - Göttingen
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Pressemitteilung Kontaktlink zu Redaktion buergerstimmen.de [ Homepage ] (Dr. Dieter Porth)[Göttingen - 20.06.07] [Quelle: Email]
Erfahrungen als Hartz-IV Empfänger in Göttingen - ein Beispiel.
Ein Hartz IV-Empfänger bekam vor einiger Zeit das hier gezeigte Schriftstück vom Amt zugesandt. Der Brief verpflichtet den Hartz-IV-Empfänger zum Besuch einer Informationsveranstaltung für eine Beschäftigungsmaßnahme. Zwischen dem Erhalt des Briefes und dem Beginn der Informationsveranstaltung liegen nur wenig Tage. Aus formaler Sicht erfüllt der Brief alles, was unter den Aspekt "fordern" fällt.
Was ist an dem Brief auszusetzen?
Wenn im Vorwege der Fallmanager den Betroffenen über die verschiedenen Möglichkeiten beraten hätte, dann wäre die kurzfristige verpflichtende Einladung zu der Fortbildungsmaßnahme in Ordnung gewesen.
Ein solches Gespräch/Telefonat im Vorfeld hat nach Bezeugen des Betroffenen nicht stattgefunden. Entsprechend wird dieser Brief als Zwangsmaßnahme wahrgenommen. Auch die Wortwahl im Brief zeigt, dass die Entscheidungsfreiheit und damit die Entscheidungen des betroffenen Menschen völlig irrelevant sind. Im Brief heißt lapidar: "Sie sind für die Teilnahme an einer Maßnahme namens ... von ihrem Fallmanager vorgesehen.". Die Wortwahl könnte zusammen mit der Rechtsbelehrung am Ende des Briefes als teilweise Entmündigung aufgefasst werden.
Der Betroffene war durch diesen Brief ziemlich erregt. Entsprechend wird die Fördermaßnahme als Zwangsmaßnahme wahrgenommen. Das Selbstbewusstsein und das Selbstwertgefühl, welches unter anderem durch die Maßnahme verbessert werden soll, wird an dieser Stelle
Anlage: Zwangseinladiung 2. Seite Rechtsfolgen(988 kBytes)
Anlage: Zwangseinladung 1 Seite(1194 kBytes)
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