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Persönlichkeitsrechte versus Schutz zeitgenössischer Internetdokumente

15.12.2009 In einem aktuellen Urteil befasste sich der Bundesgerichtshof mit der Frage, wie mit Altmeldungen umzugehen ist. Im vorliegenden Fall wurde in einem Bericht beim Deutschlandfunk über dem Mord an Walter Sedlmayr der Täter mit vollem Namen genannt. Das Gericht hält die Angabe des vollen Namen unter anderem auch weiterhin für gerechtfertigt, weil "ein anerkennenswertes Interesse der Öffentlichkeit … auch an der Möglichkeit besteht, vergangene zeitgeschichtliche Ereignisse zu recherchieren."
[Das Urteil schützt Internetportale vor unberechtigten Änderungswünschen. Solche Änderungswünsche – zum Teil berechtigt, zum Teil unberechtigt – werden mehrfach an die Internet-Zeitung herangetragen. Dr. Dieter Porth]

 
Internet-Zitat: Website: Kontaktlink zu Bundesgerichtshof (BGH) [ Homepage ]
 



Meldungen vom Bundesgerichtshof - Deutschlandradio darf Mitschriften nicht mehr aktueller Rundfunkbeiträge, in denen im Zusammenhang mit dem Mord an Walter Sedlmayr der Name der Verurteilten genannt wird, in ihrem "Online-Archiv" weiterhin zum Abruf bereithalten

Pressemitteilung Nr. 255/09 vom 15.12.2009 - Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr Verurteilten von Deutschlandradio nicht verlangen können, es zu unterlassen, in dem für Altmeldungen vorgesehenen Teil des Internetauftritts www.dradio.de Mitschriften nicht mehr aktueller Rundfunkbeiträge weiterhin zum Abruf bereitzuhalten, in denen im Zusammenhang mit dem Mord an Walter Sedlmayr der Name der Verurteilten genannt wird.
Die Kläger wurden im Jahr 1993 wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Im Sommer 2007 bzw. Januar 2008 wurden sie auf Bewährung entlassen. Sie verlangen von der Beklagten, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts einen Rundfunksender und ein Internetportal betreibt, es zu unterlassen, über sie im Zusammenhang mit der Tat unter voller Namensnennung zu berichten. Die Beklagte hielt auf ihrer Internetseite in der Rubrik "Kalenderblatt" jedenfalls bis ins Jahr 2007 die Mitschrift eines auf den 14. Juli 2000 datierten Beitrags mit dem Titel "Vor 10 Jahren Walter Sedlmayr ermordet" zum freien Abruf durch die Öffentlichkeit bereit. Darin hieß es unter Nennung des Vor- und Zunamens der Kläger wahrheitsgemäß u. a., Sedlmayrs Kompagnon W. und dessen Bruder L. seien 1993 nach einem sechsmonatigen Indizienprozess zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die beiden beteuerten bis heute ihre Unschuld und seien erst in diesem Jahr vor dem Bundesverfassungsgericht mit der Forderung gescheitert, den Prozess wiederaufzurollen.
Die Klage hatte in den Vorinstanzen Erfolg. Auf die Revision der Beklagten hat der u. a. für den Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs die Urteile der Vorinstanzen aufgehoben und die Klagen abgewiesen. Zwar liegt in dem Bereithalten der die Kläger identifizierenden Meldung zum Abruf im Internet ein Eingriff in deren allgemeines Persönlichkeitsrecht. Der Eingriff ist aber nicht rechtswidrig, da im Streitfall das Schutzinteresse der Kläger hinter dem von der Beklagten verfolgten Informationsinteresse der Öffentlichkeit und ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung zurückzutreten hat. Die beanstandete Meldung beeinträchtigt das Persönlichkeitsrecht der Kläger einschließlich ihres Resozialisierungsinteresses unter den besonderen Umständen des Streitfalls nicht in erheblicher Weise. Sie ist insbesondere nicht geeignet, die Kläger "ewig an den Pranger" zu stellen oder in einer Weise "an das Licht der Öffentlichkeit zu zerren", die sie als Straftäter (wieder) neu stigmatisieren könnte. Sie enthält sachlich abgefasste, wahrheitsgemäße Aussagen über ein Kapitalverbrechen an einem bekannten Schauspieler, das erhebliches öffentliches Aufsehen erregt hatte. Angesichts der Schwere des Verbrechens, der Bekanntheit des Opfers, des erheblichen Aufsehens, das die Tat in der Öffentlichkeit erregt hatte und des Umstands, dass sich die Verurteilten bis weit über das Jahr 2000 hinaus um die Aufhebung ihrer Verurteilung bemüht hatten, war die Mitteilung zum Zeitpunkt ihrer Einstellung in den Internetauftritt der Beklagten zulässig. Hieran hat sich trotz der zwischenzeitlich erfolgten Entlassung der Kläger aus der Haft nichts geändert. Der Meldung kam nur eine geringe Breitenwirkung zu. Sie war nur auf den für Altmeldungen vorgesehenen Seiten des Internetauftritts der Beklagten zugänglich, ausdrücklich als Altmeldung gekennzeichnet und nur durch gezielte Suche auffindbar. Zu berücksichtigen war darüber hinaus, dass ein anerkennenswertes Interesse der Öffentlichkeit nicht nur an der Information über das aktuelle Zeitgeschehen, sondern auch an der Möglichkeit besteht, vergangene zeitgeschichtliche Ereignisse zu recherchieren. Das von den Klägern begehrte Verbot hätte einen abschreckenden Effekt auf den Gebrauch der Meinungs- und Medienfreiheit, der den freien Informations- und Kommunikationsprozess einschnüren würde. Würde auch das weitere Bereithalten ausdrücklich als solcher gekennzeichneter und im Zeitpunkt der Einstellung zulässiger Altmeldungen auf dafür vorgesehenen Seiten zum Abruf im Internet nach Ablauf einer gewissen Zeit oder nach Veränderung der zugrunde liegenden Umstände ohne weiteres unzulässig und wäre die Beklagte verpflichtet, von sich aus sämtliche archivierten Hörfunkbeiträge immer wieder auf ihre Rechtmäßigkeit zu kontrollieren, würde die Meinungs- und Medienfreiheit in unzulässiger Weise eingeschränkt. Angesichts des mit einer derartigen Kontrolle verbundenen personellen und zeitlichen Aufwands bestünde die Gefahr, dass die Beklagte entweder ganz von einer der Öffentlichkeit zugänglichen Archivierung absehen oder bereits bei der erstmaligen Sendung die Umstände ausklammern würde, die wie vorliegend der Name des Straftäters die Mitschrift der Sendung später rechtswidrig werden lassen könnten, an deren Mitteilung die Öffentlichkeit aber im Zeitpunkt der erstmaligen Berichterstattung ein schützenswertes Interesse hat.

Urteile vom 15. Dezember 2009 - VI ZR 227/08 und VI ZR 228/08
LG Hamburg - Entscheidungen vom 29. Februar 2008 - 324 O 459/07 und 469/07
OLG Hamburg - Entscheidungen vom 29. Juli 2008 - 7 U 30/08 und 31/08

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[Die Verschwörungstheorie macht deutlich, warum die Hochfinanz die kreditfinanzierten Rettungsschirme fordert und gegen eine Tobin-Steuer ist. Sie macht auch deutlich, warum es im Grundgesetz nur eine Schuldenbremse und keine Regeln zum Staatsbankrott gibt. Beides würde den Betrug durch die Seilschaft in Hochfinanz und Politik erschweren. Dr. Dieter Porth.]

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21.12.2009 In der Woche vom 7. – 13. Dezember wurden folgende sieben Artikel besonders häufig gelesen: "Flöhe leben in Bettritzen, …", "32 Objekte durchsucht – Gewehre und Pistolen gefunden", "Finanzministerium informiert zur Finanzkrise", "4.2. – Die Flippers", "Patient zahlt Antibiotika bei entzündeten Tattoo selbst", "13.6. – Mitmachen beim GMO (Göttinger Mitmach-Orchester)" und "Ab 8°C sind die Blutsauger auf den Büschen aktiv".

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20.12.2009 Passend zur Jahreszeit wurden die fünf Neuvorschläge für Padinas Hitliste der zeitgenössischen Internet-Gedichte mit den Suchbegriffen "Gedicht Gestöber" gesucht. Über die Website kam man zu verschiedenen Gedichtseiten, auf welchen zum Teil recht nachdenkliche Gedicht gefunden wurden.

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18.07.2008 In dem Rundschreiben verweist der rote Buchladen auf das bisher beste Geschäftsergebnis in Umsatz und Gewinn seit dem Umzug von der Roten Straße zum Nikolaikirchhof. Gleichzeitig wird in dem Schreiben auch eine Bitte formuliert.

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Melder besteht auf Löschung

11.08.2009 Aus verschiedenen Gründen wollte der Pressemelder die Meldung aus dem Netz entfernt sehen.
[
25.08.2009Nachträgliche Korrektur der Zusammenfassung durch die Redaktion]

Oldie
---^^---

25.10.2006 Die Weihnachtszeit hat begonnen. Die Zeit der Kettenemails hat wieder angefangen. --- Achtung vor der Mitleidsfalle.

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Echtheit
Wie umgehen mit Audio-Zitaten?

23.12.2009 Die Tontechnik bietet viele Möglichkeiten und der Radiomarkt wandelt sich langsam. Im aktuellen Newsletter kritisiert die Initiative Fairradio ein Interview, dass im Rahmen des Vorwahlkampfes bei Hit-Radio Antenne Niedersachsen gesendet wurde. Der Vorwurf lautet, dass der leitende Redakteur die Passagen des Original-Interviewers durch die eigene Stimme ersetzt hat. Auf Nachfrage wird vom Radiosender herausgestellt, dass dieser Umgang mit dem "Rohmaterial" ausdrücklich erlaubt war. Bei der Bearbeitung wurde weiter Wert darauf gelegt, dass keine der Fragestellungen verzerrt wurde und dass die Antwortsblöcke ungeschnitten blieben.
[Mein ethischer Standpunkt dazu: Ist das erlaubte Herausschneiden des Original-Interviewers aus einem Interview okay? "Ja, wenn das Produkt als 'Gedankenaustausch' dargestellt wird." - Darf ein Moderator im Radio eine Live-Atmosphäre vortäuschen? "Nein" - Dr. Dieter Porth]

Offener Brief
Fischer fordert ethische Handeln von Manager Middelhoff

22.12.2009 Der ehemalige Betriebsratsvorsitzende von Karstadt Göttingen und heutige Bundestagsabgeordnete der CDU, Hartwig Fischer, fordert vom ehemaligen Acandorvorsitzenden, dass er die mit Acandor-Geldern gestifteten Lehrstühle an der Privatuniversität Witten/Herdecke sowie an der Said Business School nachträglich aus seinem privaten Vermögen bezahlt bzw. Acandor den Schaden ersetzt. Der Bundestagsabgeordnete weist darauf hin, dass gemäß dem Spiegelartikel der Manager schließlich im Gegenzug einen persönlichen Sitz im Beirat erhalten hat. Das Verhalten des Managers empört den Abgeordneten, weil er die Gelder verschwendete als die Karstadtmitarbeiter schon um ihre Löhne zitterten.
[Ironie zur Meldung: Der Manager Middelhoff zeigt als Vorbild den Hartz IV-Empfängern, was mit dem Hartz-IV-Leitsatz "Fordern und Fördern" gemeint ist. Dr. Dieter Porth
22.12.2009Falsche Pressemelder-Zuordnung - Die Pressemeldung kam vom Abgeorndete selbst.]

Wirtschaftsförderung
1450 k€ für klein und mittelständische Unternehmen (KMU)

22.12.2009 Die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung Göttingen mbH (GWG) zieht in der aktuellen Pressemeldung ein Resümee zur Wirtschaftsförderung in der Stadt Göttingen. Danach investiert die Stadt 366k€ und das Land 1180 k€ in die Förderung der städtischen Wirtschaft. Das Fördergeld unterstützte laut Pressemeldung Investitionen mit Gesamtwert von 17800 k€.
[1 k€ = 1 'kilo' Euro = Tausend Euro. Zum Vergleich: Für die Betreuung der Kinder wird die Stadt nächstes Jahr voraussichtlich 19000 k€ ausgeben, also 1500k€ mehr als im Jahr 2009. Dr. Dieter Porth]

Bewertung
Hartz IV = Unreform zur sozialen Kälte

21.12.2009 In einer Pressemeldung bewertet das Erwerbslosenforum die aktuelle Hartz IV Gesetzgebung. Die Meldung weist darauf hin, dass selbst bei einem Mindestlohn von 7,50€ / Stunde ein Single auf ergänzende Hartz-IV Hilfe angewiesen sei. In der Pressemeldung wird auch wertend auf den Vorschlag des Wirtschaftswaisen Wolfgang Franz eingegangen, der einer Kürzung des Regelsatzes von jetzt 359 € auf 250 € gefordert haben soll. Begrüßt wird dagegen die Idee, den Hartz-IV-Empfängern ein Weihnachtsgeld zuzubilligen.

Südspange
FDP: Umfrage ist Indiz für Entmachtung des Oberbürgermeisters

21.12.2009 Die SPD und die Grünen haben beschlossen, die Planungen für die Südspange zurückzustellen und zuerst eine Umfrage durchzuführen. In der Pressemeldung beschäftigt sich die FDP-Ratsfraktion mit der politischen Bewertung dieses Vorgangs. Zum einen wird in der Meldung von Wortbruch seitens der SPD gesprochen. Zum Zweiten wird dies als Indiz für die Entmachtung vom Oberbürgermeister Meyer betrachtet. Nach Meinung der FDP hat jetzt Wedrins im Rathaus das Sagen.

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