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⇐ Stadtjugendring zeigt sich über Verbot enttäuscht 06.08.2009 Der Stadtjugendring Göttingen e.V. kritisiert, dass das Kultusministerium die Veranstaltung Gioe-Vote im September verboten hat. Sie verweist auf die politische Ausgewogenheit der Veranstaltung und darauf, dass bei den Europawahlen eine entsprechende Reihe durchgeführt werden konnte. [Der Meldung ist der beklagte Erlass beigefügt. Danach hat das Ministerium absolut korrekt gehandelt. Vielmehr muss man sich fragen, warum der Stadtjugendring nicht aus dem Warnschuss bei der Europawahl gelernt hat. In der Zeit vom 10.-28. August hätte der Stadtjugendring seine Goe-Vote problemlos machen können.Dr. Dieter Porth]
Kommentar,Gedanken, Anmerkungen, ...Redaktion buergerstimmen.de - Dr. Dieter Porth, Göttingen:
Wenn Behörden ordentlich und korrekt agieren, dann begründen sie ihr Handeln üblicherweise mit Verordnungen und Gesetzen. Bei der Europawahl ließ das Kultusministerium die Goe_Vote zu, weil die Europawahl nicht im Erlass erfasst ist.
Der Stadtjugendring hätte schon zur Europawahl hellhörig werden können und hätte die Rechtslage vorab prüfen können. Schließlich sollte dem Stadtjugendring klar sein, dass die Schule ein sensibler Ort ist, weil die Kinder ihn zwangsweise besuchen müssen. Deswegen wird von der Schule nicht nur Ausgewogenheit sondern eine Neutralität gefordert.
Der Erlass lässt nun Besuche von politischen Vertretern der Parteien aus didaktischen und pädagogischen Zwecken zu. Vier Wochen vor der Wahl kann man aber durchaus annehmen, dass die Besuche von politischen Vertretern mehr der politischen Stimmungsmache und weniger den pädagogischen und didaktischen Ideen dienen. Angesichts der erwarteten durchschnittlichen Teilnehmerzahlen von zweihundert Schülern pro Veranstaltung bestätigt sich der Eindruck, dass dass es auch den Veranstaltern um politische Stimmungsmache geht, wobei sich die Ausgewogenheit auf die fünf etablierten Parteien beschränkt. Angesichts der Tatsache, dass bei der Europawahl mehr als jeder zwanzigste, (also mehr als einer aus einer Klasse) eine kleinere Partei gewählt hat, darf man den Begriff der Ausgewogenheit durchaus hinterfragen
In Einem aber möchte ich dem Stadtjugendring zustimmen. "Der SJR hofft im Interesse der Schülerinnen und Schüler, dass das Kultusministerium doch noch zur Vernunft kommt.". Hoffentlich wird bald auch die Europawahl in das 4-Wochen-Tabu aufgenommen. Schließlich sind zwangsweise in der Schule. Und die wachsende Zahl der Nichtwähler zeigt, dass viele sich freiwillig nicht mehr mit der Politik auseinandersetzen wollen. Solche politik-desinteressierten Schüler haben ein Recht darauf, vor Wahlen in der Schule vor Veranstaltrungen zur politischen Meinungsmache geschützt zu werden.
Dr. Dieter Porth
Emailnachricht: Kontaktlink zu Stadtjugendring Göttingen e.V. [ Homepage ] (---)
Der Stadtjugendring Göttingen e.V. meldet - "Kultusministerium verhindert politische Bildung!" - Goe-Vote Schulaktionen des Stadtjugendring Göttingen können nicht stattfinden
Göttingen, 05.08.2009 - Sie sind bekannt und beliebt! Die Veranstaltungsreihen zur politischen Bildung, die Stadtjugendring Göttingen (SJR) im Vorfeld von Wahlen durchführt, genießen bei Schülern, Lehrern und Eltern seit vielen Jahren hohes Ansehen. Bei einer sogenannten GoeVote-Veranstaltung geht der SJR mit VertreterInnen der Jugendorganisationen, die den 5 im Bundestag vertretenen Parteinen nahe stehen, in eine Schule und führt in der 3.und 4. Std. eine moderierte Podiumsdiskussion durch. Das Konzept stellt sicher, dass die Schülerinnen und Schüler nicht einfach "zugetextet" werden, sondern selbst mitdiskutieren können. Ganz bewusst kommen keine "Profi"–Politiker, sondern Menschen, die kaum älter sind als die Schüler, nicht wenige davon gehen selbst noch zur Schule. Es soll bei Jugendlichen das Interesse an Politik geweckt werden. Das geht nach Erfahrung des SJR mit jüngeren Leuten einfach besser. Die wissen nämlich auch nicht alles, oder sagen z.B. deutlich, wenn sie mit dem, was die "Mutterpartei" gerade mal wieder "verbricht", nicht einverstanden sind. Politikunterricht wird dabei nicht ersetzt, sondern die Veranstaltungen bieten die ergänzende Kontaktfläche, die nötig ist, damit die Theorie nicht gleich wieder vergessen wird. "Es gibt von Schülerinnen und Schülern teilweise Kritik am Podium, aber nur ganz selten an der Veranstaltungsform, wir können in positivem Feedback in der Regel baden" berichtet Anton Götze, Vorstandsmitglied des SJR.
Im September hatte der SJR eine Reihe mit 15 Schulen geplant. 2000-3000 Schülerinnen und Schüler wären in den Genuss von GoeVote-Veranstaltungen gekommen.
Das wird jetzt vom Kultusministerium verboten. Hintergrund ist ein Erlass, der Schülerinnen und Schüler vor einseitiger politischer Einflussnahme schützen soll. Eigentlich besagt dieser nur, dass Politiker (also Parlamentsmitglieder oder Kandidaten♠ 1) 4 Wochen vor Wahlen keine Schulen besuchen dürfen.
Noch zur Europawahl konnte der SJR eine GoeVote-Reihe durchführen♠ 2. Das Kultusministerium hatte dazu sogar, als die Landesschulbehörde zunächst dagegen war, diese angewiesen die Reihe zuzulassen, "da die Pluralität offensichtlich sichergestellt" sei, so das Ministerium im Mai in einer Email an die Landesschulbehörde.
Jetzt will das Kultusministerium davon auf einmal nichts mehr wissen. Zur Bundestagswahl darf politische Bildung nicht stattfinden. Der Erlass, der die Entscheidung über solche Veranstaltungen in das Ermessen der Schule legt, ist Teil der großen Schulreform der Landesregierung ("Eigenverantwortliche Schule"). Jetzt will das Kultusministerium ihn ändern, und hat den Änderungsvorschlag einfach schon mal vor Abschluss des öffentlichen Anhörungsverfahrens in Kraft gesetzt.
"Demokratische Kultur verstehen wir anders! Dass politische Bildung im Kultusministerium einen so geringen Stellenwert zu haben scheint, finden wir schade. Und dass Schülerinnen und Schüler darunter leiden sollen, können wir nicht verstehen.", sagt Mira Frickemeier (ebenfalls Vorstand SJR).
Der SJR will nicht falsch verstanden werden: "Wir begrüßen, dass das Ministerium sensibel ist, was einseitige politische Einflussnahme auf SchülerInnen und Schüler angeht. Aber dass das Kind gleich mit dem Bade ausgeschüttet und Schule zum apolitischen Raum erklärt werden soll, macht keinen Sinn.", sagt Tom Schmidt (Vorstand SJR) "Das wird am Ende nur dazu führen, dass politischer Einfluss unkontrolliert in die Schule kommt. Politische Ausgewogenheit ist so jedenfalls nicht zu erreichen. Auch dem Ministerium war ja in der Vergangenheit wichtig, dass das in Parlamenten vertretene politische Spektrum abgebildet wird.", so Schmidt weiter.
Der SJR hofft im Interesse der Schülerinnen und Schüler, dass das Kultusministerium doch noch zur Vernunft kommt. Ausgewogene politische Bildung schützt vor Empfänglichkeit für "einfache Lösungen". Im Interesse der politischen Kultur wäre dieser Schutz den Schülerinnen und Schülern zu wünschen.
Der Stadtjugendring Göttingen e.V. ist der Zusammenschluss der Göttinger Jugendverbände. Er vertritt die Interessen Göttinger Kinder und Jugendlicher und unterstützt jugendliches Engagement. Er hat 30 Mitgliedsverbände, in denen der überwiegende Teil der Göttinger Jugendlichen organisiert ist.
Redaktionelle Anlage – Der Erlass betrifft die Europawahlen nicht
(Link zum Erlass)
Besuche von Politikerinnen und Politikern in Schulen
RdErl. d. MK v. 10.1.2005 - 35-81 704 - VORIS 22410 -
Fundstelle: SVBl. 2005 Nr. 3, S. 133; ber. Nr. 4, S. 197
Bezug:
Erl. d. MK v. 25.3.1993 - 308-81 704 (SVBl. S.106) - VORIS 22410 00 00 00 045 -
(Inhaltlich unveränderte Neufassung des mit Wirkung vom 1.1.2005 außer Kraft getretenen Bezugserlasses mit Anpassungen an inzwischen erfolgte Gesetzesänderungen)
1. Informationsbesuche
1.1 Abgeordnete des Deutschen Bundestages und des Niedersächsischen Landtages haben jederzeit das Recht, sich über Probleme in den Schulen zu informieren. Sie bedürfen hierzu keiner Genehmigung. Im Interesse einer guten Zusammenarbeit sollten sie allerdings ihren Besuch mindestens drei Tage vorher ankündigen, damit sich die Schule darauf einrichten kann.
1.2 Bei Besuchen, die nicht ausschließlich pädagogischen Zielsetzungen in der Schule gewidmet sind, ist die Zuständigkeit des Schulträgers zu beachten. Die Schulleiterin oder der Schulleiter sollten in diesen Fällen den Schulträger unverzüglich von einem angekündigten Besuch unterrichten.
1.3 Den Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten wird empfohlen, bei Besuchen von Mitgliedern des Rates bzw. Kreistages in Schulen, für die sie Schulträger sind, entsprechend zu verfahren.
2. Teilnahme am Unterricht
2.1 Es entspricht einer in Niedersachsen seit vielen Jahren bewährten Praxis, Fachkräfte außerhalb des Lehrerkollegiums für praxisbezogene Vorträge und Diskussionen zu gewinnen, die den Unterricht ergänzen. Die Schulen dürfen daher Abgeordnete des Deutschen Bundestages und des Niedersächsischen Landtages sowie sonstige Vertreterinnen und Vertreter demokratischer Parteien einladen, in didaktisch und methodisch begründeten Fällen am Unterricht, insbesondere im Fach Sozialkunde/Gemeinschaftskunde teilzunehmen. Die Besuche der Politikerinnen und Politiker müssen sich in den planmäßigen Unterricht einfügen. Die Lehrkraft behält die Verantwortung für den Unterricht. Bei der Planung solcher Veranstaltungen sind Schülerinnen und Schüler sowie Eltern zu beteiligen (§ 80 Abs.3 Satz 2, § 96 Abs.4 NSchG).
2.2 Die Schule ist zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet. Die Lehrkraft hat deshalb stets darauf zu achten, dass die Sachverhalte im Unterricht insgesamt ausgewogen dargestellt werden. Die Schule hat dafür zu sorgen, dass bei den Einladungen, die im Laufe eines Jahres ausgesprochen werden, keine demokratische Partei bevorzugt oder benachteiligt wird.
2.3 Für die letzten vier Unterrichtswochen vor einer Wahl zum Deutschen Bundestag, zum Niedersächsischen Landtag oder zur kommunalen Vertretung des Schulträgers dürfen Einladungen nach Nr.2.1 nicht ausgesprochen werden. Dies gilt auch für Mitglieder der Bundesregierung, der Niedersächsischen Landesregierung oder andere Landesregierungen.
3. Teilnahme an Veranstaltungen der Schülervertretungen
Die Schülervertretungen sind zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet. Die Veranstaltungen von Schülerräten, Klassenschülerschaften und ihren Arbeitsgemeinschaften dürfen nicht einseitig sein oder eine bestimmte politische Richtung bevorzugen. Die Veranstalter haben deshalb darauf zu achten, dass bei Einladungen, die im Laufe eines Jahres ausgesprochen werden, keine demokratische Partei bevorzugt oder benachteiligt wird. Veranstaltungen in den letzten vier Wochen vor einer Wahl zum Deutschen Bundestag, zum Niedersächsischen Landtag oder zur kommunalen Vertretung des Schulträgers dürfen nur außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden.
4. Veranstaltungen von Schülergruppen
§ 86 NSchG privilegiert nur eigene Aktivitäten der Mitglieder von Schülergruppen. Öffentliche und schulöffentliche Veranstaltungen von Schülergruppen mit Politikerinnen und Politikern sind deshalb in der Schule nicht erlaubt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn sichergestellt ist, dass Vertreter aller demokratischen Parteien in der Veranstaltung Gelegenheit erhalten, ihre Ansichten in angemessenem Umfang darzulegen.
5. Schlussbestimmungen
Dieser Erlass tritt mit seiner Bekanntgabe in Kraft. Der Bezugserlass ist mit Wirkung vom 1.1.2005 außer Kraft getreten.Liste der redaktionellen Inline-Kommentare♠ 1) Und auch Vertreter von Parteien, als welche die Jugendlichen der Jugendorganisationen ja wohl gelten dürfen.
Dr. Dieter Porth
♠ 2) Hier ist auch eine Lücke im erlass.
Dr. Dieter Porth
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Farbeimer Waschen kann teuerwerden 06.08.2009 In Bonaforth bei Hann Münden hat eine Hausbesitzerin nach Anstreichen ihres Hauses einen Farbeimer ausgespült. Das verschmutzte Spülwasser ist in den Steinbach gelangt, was zu einem Einsatz von Feuerwehr, Polizei und des Göttinger Umweltamtes führte. Gegen die Hausbesitzerin wurde ein Verfahren wegen Verdachts der Gewässerverunreinigung eingeleitet.
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