geändert am 12.09.2008 - Version Nr.: 1. 1099

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Armendiskriminierung
Ferienjob wird nicht auf Bedarfsgemeinschaft angerechnet

12.09.2008 Die Linke hakte in einer kleinen Anfrage nach, warum Hartz-IV-Schüler mit ihrem Einkommen vom Ferienjob oberhalb von 100€ für die Bedarfsgemeinschaft aufkommen müsse. Die Bundesregierung antwortete, dass dies überhaupt nicht der Fall sei. Einkommen aus Ferienjobs oberhalb von 100€ dürften die Kinder vollständig behalten. Die Regierung räumte aber ein, dass das Einkommen selbstverständlich zur Minderung der Zuschüsse führen würde.
[Schade, dass es bisher kaum Kredit-Stiftungen für Hartz-IV-Empfänger gibt. Dr. Dieter Porth.]

Kommentar,Gedanken, Anmerkungen, ...

Redaktion buergerstimmen.de - Dr. Dieter Porth, Göttingen: Eine Stiftung wäre wirklich interessant, da sich ein Hartz IV Empfänger soviel Geld leihen darf, wie er will. Das Amt berücksichtigt schließlich bei der Ermittlung des Vermögens auch nicht die Schulden des Hartz IV Empfänger. Wenn nun ein Schüler arbeitet, so könnte er seine Arbeit unter das Edikt der Gemeinnützigkeit stellen und einen Teil seines Lohnes an eine Stiftung direkt abführen lassen. Die Stiftung hätte natürlich das Ziel, Hartz IV Empfängern die Schmach der privaten Insolvenz zu ersparen, indem es aus wohltätigen Zwecken die Ablösung von hohen Krediten übernimmt. Da die Kredite von den Sozialbehörden bei der Ermittlung des Vermögens nicht berücksichtigt werden, kann die Behörde natürlich auch die Übernahme von Krediten durch die Stiftung und deren Verzicht auf weitergehende Zahlung berücksichtigen. Schließlich fließt kein Geld und damit wird auch kein Einkommen erzielt.
Aus faktischer Sicht wäre die gesamte Prozedur natürlich ein betrügerisches Unternehmen. Aber es hätte eine gewisse Aussicht auf Erfolg und wäre sicher günstiger als die gesetzlich vorgeschrieben Varianten. Da sich das System rechnet, ist es nur eine Frage der Zeit, bis es sich in einer ähnlichen Form etabliert. Hinter dem ganzen Betrug steht immer ein Scheingeflecht aus Zahlungen.
Eine Alternative zum aktuellen System bestünde in der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommen. das wäre zwar nicht unbedingt günstiger, aber es würde die Menschen weniger in die Illegalität zwingen. Dr. Dieter Porth.

 
Emailnachricht: Kontaktlink zu Sozialticker e.V. [ Homepage ] (---)
 

Meldungen vom SozialTicker - Anrechnung von Einkommen aus Ferienjobs auf "Hartz IV" - Arbeit und Soziales/AntwortBerlin:

(hib/FAL) Das Einkommen von Schülerinnen und Schülern wird laut Bundesregierung nicht zur Bemessung von "Hartz IV"-Leistungen als Einkommen der gesamten Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/10160) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/10092) hervorgeht, trifft es nicht zu, "dass ein Schüler oder eine Schülerin 80 Prozent des Einkommens aus einem Ferienjob, das 100 Euro übersteigt, 'in den Topf der Bedarfsgemeinschaft werfen' müsse".
Das Einkommen unverheirateter Kinder, die mit ihren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben, werde nur als eigenes Einkommen und nicht als solches der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt, so die Bundesregierung.
Die Fraktion Die Linke hatte in ihrer Anfrage unter Bezug auf Medienberichte angemerkt, dass das Einkommen aus Ferienjobs zu den Einkommen der Bedarfsgemeinschaft gezählt und mit den Regelleistungen verrechnet werde. Von der Anrechnung ausgenommen sei lediglich der Grundfreibetrag von 100 Euro pro Monat. Alles was diese Grenze überschreitet, müsse zu 80 Prozent in den Topf der Bedarfsgemeinschaft geworfen werden, so Die Linke.
Quelle: Deutscher Bundestag
Mit großem Interesse darf nun den Antworten der unzähligen Selbsthilfeorganistionen im Bereich des SGB II entgegen gefiebert werden, die dieser Äußerungen mit Sicherheit einiges abgewinnen werden.
Anmerkung von sozialdicker.com

Leserbriefe / Kommentare zur Meldung

Zu allen Leserbriefe kommen sie über den folgenden Link.
 
  1. 17.09.2008 - 23:10Sozialticker

    Warum so ...

    ... kompliziert, wenn man nur im § 11 SGB II eine (2) kleine Änderungen machen müsste, wo solche Gelder nicht mehr als Einkommen zählen.

    Das gleiche Prozedere zu der eigentlichen Steuerentlastung für Familien mit Kindern - zu deutsch das angebliche Kindergeld - dieses als Einkommen nicht mehr zu werten und schon wären 2,5 Millionen Kinder aus dem gröbsten Elend raus.

    Man macht es aber nicht, denn so kontrolliert man die Armut, aus der es kein Entrinnen gibt und keinen Ausbruch zulassen soll.

    Gruß Sozialticker
  2. Ende der Leserbriefe

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