geändert am 07.04.2008 - Version Nr.: 1. 873

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Massengentest
Polizei handelt staatsrechtlich bedenklich

07.04.2008 Im Fall des Holzklotzwurfes auf die Autobahn A29 denkt die niedersächsische Polizei an die Durchführung von Massengentests. Die Piratenpartei Niedersachsen sieht das Vorgehen der Polizei kritisch, weil der Test ohne konkrete Verdachtsmomente durchgeführt wird. Das Prinzip der Unschuldsvermutung wird durch Massengentest umgekehrt, weil die unschuldigen Bürger über den Gentest beweisen müssen, dass sie auch wirklich unschuldig sind. Das Vorgehen der Polizei wird als staatsrechtlich bedenklich bezeichnet.
[Anmerkung: Ich würde an einem solchen Gentest nicht teilnehmen. Dr. Dieter Porth.]

Kommentar,Gedanken, Anmerkungen, ...

Redaktion buergerstimmen.de - Dr. Dieter Porth, Göttingen: Das deutsche Grundgesetz will den Einzelnen vor der Gewalt des Staates schützen. Das Recht legt die Rahmenbedingungen dar, in welchen sich die verschiedenen Gruppen bewegen dürfen, um ihre Aufgaben und Interessen durchzusetzen. Wenn die Polizei als exekutive Institution mit dem Gewaltmonopol diese Rahmenbedingungen immer seltener respektiert, dann ist dies bedenklich.
Ich habe irgendwann folgenden Leitsatz gehört:
"Die Ziel des Rechtsstaates liegt nicht darin, jeden Schuldigen zu überführen und die verinzelte Verurteilung von Unschuldigen in Kauf zu nehmen. Die Würde des Rechtsstaats liegt vielmehr darin, keinen Unschuldigen zu überführen. Dafür nimmt der Rechtsstaat in Kauf, dass der eine oder andere Schuldige nicht verurteilt wird. "
Wenn mit rechtsstaatlichen Mitteln der Holzklotzwerfer nicht ermittelt werden kann, dann sind der Polizei die Hände gebunden. Dr. Dieter Porth.

 
Emailnachricht: Kontaktlink zu Piratenpartei Nidersachsen [ Homepage ] (- Christian Koch)
 

Piratenpartei Niedersachsen meldet - Polizei Niedersachsen will Gen-Rasterfahndung etablieren

Der niedersächsische Landesverband der Piratenpartei Deutschland beobachtet mit Sorge die Pläne der Polizei, im Fall des Holzklotzwurfes auf die Autobahn A29 Massengentests ins Auge zu fassen. "Natürlich müssen alle Anstrengungen unternommen werden, den Anschlag aufzuklären," so Dirk Hillbrecht, Vorstandsmitglied des Landesverbandes. "Dabei müssen aber die Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter gewahrt bleiben." Den genetischen Fingerabdruck einer Person zu erfassen stellt einen erheblichen Eingriff in diese Persönlichkeitenrechte dar, zumal wenn sie, wie hier beabsichtigt, völlig ohne konkrete Verdachtsmomente passieren soll.
Besorgniserregend ist dabei vor allem, so Hillbrecht weiter, die Tatsache, dass die Freiwilligkeit an der Teilnahme nicht nur unerwähnt bleibt, sondern sogar gezielt unterlaufen werden soll. "Die Polizei spekuliert offen auf einen 'gesellschaftlichen Druck', an der Maßnahme teilzunehmen. Dabei ist von Gesetzgeber mit gutem Grund festgelegt, dass bei einem Massengentest ohne Verdachtsmomente die Teilnahme nicht nur freiwillig ist, sondern eine Nichtteilnahme zu keinerlei Nachteilen führen und insbesondere nicht als Anfangsverdacht ausgelegt werden darf. Es lässt nichts Gutes ahnen, wenn die Verantwortlichen sich bereits im Vorfeld derart über grundsätzliche rechtsstaatliche Erwägungen hinwegsetzen. Auch sollte hier vorab geklärt werden, in wie weit es einer Zustimmung der Erziehungsberechtigten bedarf."
In Deutschland gilt als grundlegendes rechtsstaatliches Prinzip die Unschuldsvermutung. "Nicht der Bürger muss seine Unschuld beweisen, sondern die Ermittlungskräfte müssen den Täter überführen." Ein Massengentest kehrt dieses Prinzip um. Die Piratenpartei fordert deshalb die Polizei auf, von der generalverdächtigenden Maßnahme Abstand zu nehmen, zumal sie nach aktuellem Stand vor allem Jugendliche und sogar Minderjährige treffen soll.
Zudem empfiehlt die Piratenpartei schon jetzt allen potentiell Betroffenen, sich genau zu überlegen, ob sie einer "freiwilligen" Erfassung ihres genetischen Fingerabdrucks zustimmen wollen. "Gentests werden oft als ein überragendes Beweisverfahren dargestellt. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Das Verfahren kann mit nennenswerter Wahrscheinlichkeit Genproben verschiedener Menschen als gleich erkennen. Zudem wird nichts über die Qualität des für den Gen-Vergleich verfügbaren Materials ausgesagt," gibt Hillbrecht zu bedenken. "Gerade im Oldenburger Fall stellt sich die Frage, wie sicher die Indizien auf die in Auge gefasste Tätergruppe wirklich sind. Das Phantombild erinnert jedenfalls eher an den Umschlag eines Jugendbuches." Man müsse sich schon genau überlegen, so Hillbrecht, ob man sich unter diesen Umständen einem falschen Anfangsverdacht auf Grund eines nicht eindeutigen Tests aussetzen wolle.

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