Filmförderung LUX - Filmpreis an "Auf der anderen Seite" 26.10.2007 Im Namen des europäischen Parlaments wurde der Filmpreis LUX an den Film "Auf der anderen Seite" vergeben. 51 von 785 Abgeordneten des europäischen Parlaments hatten die Zeit, die drei Finalfilme anzuschauen und wählten den Siegerfilm. Die Siegprämie ist eine Untertitelung des Films in allen Amtssprachen der EU. [Anmerkung: Wie demokratisch ist die EU, wenn 6% für das Parlament sprechen. Dr. Dieter Porth]
Vergangenheitsbewältigung Schüler im Gespräch über die KZ Moringen 07.11.2007 Am 14.11. fand ein Erzählcafe statt. Im Rahmen eines Zeitzeugenprojekts sprechen Schüler der Gesamtschule Moringen über ihre Erfahrungen beim Kontakt mit slowenischen Jugendlichen und sprechen über ihre Meinungen zur NS-Vergangenheit.
Stromverträge Wenzel warnt vor vorzeitigem Abschluss 11.11.2007 Die Stromversorger wie e.on bemühen sich derzeit um einen vorzeitigen Ausstieg aus den gemeindlichen Stromversorgungsverträgen, um neue langfristige Konzessionsverträge abzuschließen und um die Konkurrenz zu überrumpeln. Stefan Wenzel spricht sich dafür aus, die Vergabe von Konzessionsverträgen transparent zu gestalten und auch den Rückkauf der Stromnetze und andere energiepolitische Alternativen zu überlegen.
Erdverkabelung Wenzel: in Berlin blockieren, in Hannover blenden 14.11.2007 Stefan Wenzel, Fraktionsvorsitzender der Grünen im niedersächsischen Landtag, äußert Zweifel an dem Willen der CDU, die Erdverkabelung wirklich durchzusetzen. Der Gesetzentwurf von Ministerpräsident Wulff (CDU) wird von Hessens Ministerpräsident Koch (CDU) kritisiert und von Bundeswirtschaftsminister Glos (CDU) blockiert. Stefan Wenzel spricht sich für die Erdverkabelung aus, weil es ökologisch sinnvoll und wirtschaftlich machbar ist. [Anmerkung: Wulff (CDU) ist auch bei seiner Kneipenregelung im Nichtrauchergesetz eingeknickt. Dr. Dieter Porth.]
Studiumsbedingungen Widerstand lohnt sich. 14.11.2007 Nele Hirsch, bildungspolitische Sprecherin Fraktion DIE LINKE, kritisiert die Erhöhung des BAFöG um 10% als zu gering. Wenn man die Urteile des Familiengerichts berücksichtigt, müsste die Erhöhung mindestens 19% betragen. In einer zweiten Mitteilung weist sie auf das Oberverwaltungsgericht hin, welches die Rechtmäßigkeit der Studiengebühren angezweifelt hat.
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