geändert am 18.04.2007 - Version Nr.: 1. 18

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~ Dr. Dieter Porth - Göttinger Land

Der Landrat Reinhard Schermann zeigt sich erfreut, dass gemäß der Interpretation der Sozialministerin Konfirmationsgeschenke nicht auf das ALG II angerechnet werden müssen. Der Landkreis Göttingen hält sich an diese Interpretation.

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Pressemitteilung Kontaktlink zu Landkreis Göttingen [ Homepage ] (---)

[Göttinger Land - 05.04.07] [Internet-Zitat: Website]

Pressemeldungen vom Landkreis Göttingen

Auf folgender Internetseite des Landkreises Göttingen erhalten Sie einen Überblick über alle derzeit aktuellen Meldungen:

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Landrat dankt Sozialministerin für Interpretationshilfe - Landrat: Keine Anrechung von Kommunions-/Konfirmationsgeschenken auf Einkommen von ALG II-Empfängern - Klarstellung gegenüber Gemeinden
Schermann: Unverständliches und menschenunwürdiges Ärgernis bereinigt
Kommunions- bzw. Konfirmationsgeschenke in Form von Geldbeträgen an Kinder von ALG II-Empfängern werden im Landkreis Göttingen nicht auf das Einkommen der Eltern angerechnet.
Diese Klarstellung hat Landrat Reinhard Schermann in einem Schreiben an die zuständigen Gemeinden jetzt vorgenommen. Damit will er einer schematischen Anrechnungspraxis - wie teilweise in anderen Kommunen erfolgt - vorbeugen.
Diese Landrats-Verfügung ist das Ergebnis eines persönlichen Gesprächs mit Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann am Rande einer Veranstaltung in Göttingen. In einem schriftlichen Antwortschreiben des Sozialministeriums wurde die Rechtsauffassung vertreten, dass die Konfirmation, die Kommunion oder ähnliche Feste als ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg ins Erwachsenensein gälten. Dieser Bedeutung trügen auch Geschenke Rechnung, die den Start in ein selbstständiges Leben ermöglichen sollen. Infolgedessen dienten Bargeld-Präsente zu diesen Festen nicht der Deckung des Lebensunterhalts, sondern der finanziellen Ausstattung für das weitere Leben.
Schermann zeigte sich "erleichtert und erfreut" über die Rechts- und Interpretationshilfe der Ministerin. Gleichzeitig dankte er ihr für die schnelle und wirksame Reaktion.
Denn die bestehende Bundesregelung habe vor Ort zur Verunsicherung und im Falle der Anrechnung zu schwerwiegenden Härten bei den betroffenen jungen Leuten und deren Familie geführt.
Nunmehr sei klargestellt, dass die "unverständliche, bürokratische und menschenunwürdige Regelung" des Bundesministeriums nicht stringent angewandt werde.
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Anmerkung

Wie lange diese Interpretation Bestand hat, muss angesichts der Überschuldung der öffentlichen Hand fraglich erscheinen. Wann beginnt das Schweigen der Mafia auch in unsere Gesellschaft Einzug zu halten?

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