geändert am 15.02.2007 - Version Nr.: 1. 17
06.12.06 (set: 07.12.2006) ~ <<< 06.02.07 (set: 15.02.2007) ~ >>> ~ Dr. Dieter Porth - irgendwo,Göttingen,Hannover
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Pressemitteilung Kontaktlink zu Verbraucherzentrale Niedersachsen [ Homepage ] (Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)[irgendwo,Göttingen,Hannover - 19.01.07] [Quelle: Email]
Kassenwechsel hilft sparen Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung
Grundsätzlich können Versicherte nur alle 18 Monate ihre Gesetzliche Krankenkasse wechseln. Im Falle einer Beitragserhöhung steht ihnen allerdings ein Sonderkündigungsrecht zu. Im Zuge der aktuellen Anhebung der Beitragssätze zum 1. Januar 2007 können Betroffene bis zum 28. Februar 2007 kündigen. Weil viele Kassen nur in ihren Mitgliederzeitschriften über Beitragserhöhungen informieren, rät die Verbraucherzentrale zu erhöhter Aufmerksamkeit.
Bis zum Ende des auf die Erhöhung folgenden Kalendermonats muss die schriftliche Kündigung bei der Krankenkasse eingegangen sein. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Wird wegen einer Beitragserhöhung zum Jahresbeginn 2007 Mitte Januar gekündigt, ist der Wechsel der Kasse zum 1. April möglich. Lässt man sich mit der Kündigung Zeit bis Ende Februar, ist man erst ab 1. Mai Mitglied bei der neuen Kasse. Die bisherige Kasse muss die Kündigung innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigen. Diese Bestätigung muss der neuen Krankenkasse vorgelegt werden. Sie stellt dann eine Mitgliedsbescheinigung und die Versichertenchipkarte aus. Noch innerhalb der Kündigungsfrist legt man die Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse bei der bisherigen Krankenkasse - und wenn vorhanden - dem Arbeitgeber vor. Erst dann ist die Kündigung wirksam.
Ein Kassenwechsel sollte allerdings gut vorbereitet sein. Wichtig sind nicht nur die Beitragssätze, sondern auch Leistungen, Service, Erreichbarkeit und fachliche Beratung. Informationen rund um das Thema Kassenwahl gibt's am Verbrauchertelefon jeden Montag von 10-12 Uhr, unter 09001 79 79-07 für 1,50 Euro/Min aus dem Festnetz.
Weitergehende Informationen bietet auch der Ratgeber "Gesetzliche Krankenversicherung" zum Abholpreis von 12,90 Euro in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Für zusätzlich 2,50 Euro für Porto und Versand kommt er - gegen Rechnung - auch ins Haus. Bestellmöglichkeiten: per Telefon 0180/500 14 33 (0,14 Euro/Min. aus d. Festnetz), im Internet unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/link193982A.html oder über den Versandservice der Verbraucherzentralen, Adersstr. 78, 40215 Düsseldorf.
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Terminabsprachen unter: Tel:0511-91196-0 oder Fax:0511-91196-33 Bestelltelefon: 0180 5 00 14 33 (Mo - Fr 9 - 16 Uhr, 0,14 ? pro Minute aus dem Festnetz)
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