geändert am 24.01.2007 - Version Nr.: 1. 22
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Pressemitteilung Kontaktlink zu Verbraucherzentrale Niedersachsen [ Homepage ] (- Abteilung für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)[Internet,Göttingen - 15.09.06] [Quelle: Email]
Als Student "richtig" krankenversichert Infos und Tipps zur studentischen Krankversicherung
Die Frage der Krankenversicherung stellt sich den meisten Studenten erst zum Zeitpunkt der Immatrikulation. Wenn die Uni den Studienbeginn ohne Vorlage einer Versicherungsbescheinigung verwehrt, dann ist Rat gefragt. Dabei ist die Frage der Krankenversicherung am Anfang eines Studiums recht einfach.
Bei gesetzlich versicherten Eltern ist der Studienanfänger bis zur Vollendung des 25. Labensjahres kostenfrei familienversichert. Diese Zeit verlängert sich bei geleistetem Wehr- bzw. Ersatzdienst entsprechend. Eine beitragsfreie Familienversicherung ist jedoch nur möglich, wenn das regelmäßige Einkommen des Studenten unter 350,- Euro liegt bzw. bei einer geringfügigen Beschäftigung 400,- Euro nicht überschreitet. In diesem Fall und ab dem 26. Lebensjahr ist aber eine studentische Versicherung möglich.
Der Monatsbeitrag für pflichtversicherte Studenten ist bei allen Krankenkassen gleich und beträgt für das Wintersemester 2006/2007 47,53 Euro für Krankenversicherung zuzüglich 7,92 Euro beziehungsweise 9,09 Euro (für Kinderlose ab 23 Jahren) für die Pflegeversicherung. BaföG-Empfänger können hier einen staatlichen Zuschuss beantragen.
Wer sich durch einen Nebenjob etwas Geld dazuverdient, sollte darauf achten, dass das Studium dabei immer noch den größten Teil der Zeit beansprucht. Die Nebentätigkeit darf wöchentlich nicht mehr als 20 Stunden ausgeübt werden, es sei denn, sie findet vorwiegend an freien Tagen, abends oder in den Semesterferien statt. Das Ende der studentischen Pflichtversicherung tritt allerdings dann ein, wenn das 14. Fachsemester beendet oder der 30. Geburtstag vorüber ist.
Fragen zum Krankenversicherungsschutz von Studenten beantworten unsere Mitarbeiter unter der Hotline 09001 79 79-07, montags 10 - 12 Uhr für 1,50 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz. Für persönliche Beratung empfiehlt sich eine Terminvereinbarung unter der Rufnummer 0511/91196-11.
Weitere Informationen bietet der Ratgeber "Gesetzliche Krankenversicherung", den es zum Abholpreis von 12,90 Euro in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt. Für zusätzlich 2,50 Euro für Porto und Versand kommt er - gegen Rechnung - auch ins Haus. Bestellmöglichkeiten: per Telefon 0180/500 14 33 (0,12 Euro/Min. aus d. Festnetz), im Internet unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/link196283A.html oder über den Versandservice der Verbraucherzentralen, Adersstr. 78, 40215 Düsseldorf.
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