geändert am 11.05.2006 - Version Nr.: 1. 90

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Stadt Göttingen

Die Grünen werfen der SPD Taktieren vor. Nach Meinung der Grünen soll es bei dem 20%-Aufschlag für die Kosten der Unterkunft der SPD um einen Streit mit dem Landkreis gehen. Die Kosten des Streits erleiden die Hartz IV Empfänger.

Bereich: Armut ~ fordern

Dr. Dieter Porth - GöttingenIn der Internet-Chronik ist dieser Artikel nur durch seine Überschrift thematisch umrissen. Manchmal sind mehrere Pressemitteilungen in dem Zitat mehrere Pressemitteilungen zusammengefasst.

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Pressemitteilung Die Grünen - Stadtratsfraktion [ Homepage ] (Rolf Becker, Heike Nückel )

[Göttingen - 27.03.06] [Quelle: Email]

Debatte um die Kosten der Unterkunft (Hartz IV) - GRÜNE: SPD agiert "unseriös"
Die Äußerung von SPD-Fraktionschef Tom Wedrins, die GRÜNEN würden eine Lösung für die Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger verhindern, stößt auf große Verwunderung bei der GRÜNEN Stadtratsfraktion. "Tom Wedrins Behauptungen sind politisch unseriös und offensichtlich dem aktuellen Bedeutungsverlust der SPD geschuldet. Die Kommunalwahl rückt näher und das Getöse der Genossen wird lauter. Wenn die SPD sich auf die Seite der Langzeitarbeitslosen schlagen will, muss sie nur unserem Antrag, die Unterkunftskosten um 20 % zu erhöhen, zustimmen", so der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN Rolf Becker. Das Gegenteil sei der Fall: Die Stadt-SPD sei in der Frage der Kosten der Unterkunft bisher nur durch ihre Verzögerungstaktik aufgefallen und habe seit 2 Monaten erfolgreich verhindert, dass der Antrag der GRÜNEN im Sozialausschuss zur Abstimmung komme.
"Wir warten außerdem vergeblich auf einen Antrag der SPD im Kreis, die Unterkunftskosten um 20 % als Regelleistung zu erhöhen", so Becker. Hier seien GRÜNE und CDU im Kreis schon wesentlich weiter, die bereits einen Aufschlag von 20 % angeboten hätten, wenn die Stadt sich zur Hälfte an der Finanzierung beteiligen würde. Die Gemeinde Friedland, sei diesem Angebot bereits gefolgt. Die SPD in Stadt und Landkreis hätte sich in bekannter "hasenfüßiger" Art lediglich dafür stark gemacht, die rechte Spalte der Wohngeldtabelle zur Anwendung zu bringen. Dies sei ohnehin Stand der Rechtsprechung und keine Leistung, für die man sich rühmen müsse, weil dadurch der besonderen Wohnungsmarktlage in Göttingen nicht Rechnung getragen werde.
Hinter dem seit einem Jahr währenden Streit um die Unterkunftskosten stehe in Wirklichkeit der Finanzstreit zwischen Stadt und Landkreis. Dieser werde auf Kosten der Langzeitarbeitslosen ausgetragen, obwohl die Stadt mindestens 2,5 Mio. EUR jährlich durch Hartz IV einspare. Die Kosten der Stadt für eine hälftige Beteiligung an einem Aufschlag von 20 % würden maximal 400.000 EUR betragen. Hier weigere sich die SPD, den GRÜNEN zu folgen und versuche wider besseres Wissen, den GRÜNEN den "schwarzen Peter" zuzuschieben. Die formale Frage, ob der Aufschlag als freiwillige Leistung oder als Regelleistung nach dem SGB II gewährt werden müsse, ist für Becker erst einmal zweitrangig. "Es geht darum, jetzt endlich für die betroffenen Langzeitarbeitslosen eine Lösung zu finden. Diese Menschen benötigen den Aufschlag von 20 %, weil nicht ausreichend kostengünstiger Wohnraum in Göttingen vorhanden ist", so Becker. Letztendlich würde ohnehin das Sozialgericht oder das Sozialministerium entscheiden müssen, ob der Aufschlag eine Pflichtleistung in Göttingen sei.
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14.02.06 11:23:07s
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