geändert am 13.09.2006 - Version Nr.: 1. 89

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Die Ratsfraktion der Grünen will vom Rat eine Resolution zum Bleiberecht von langjährige geduldeten Flüchtlingen beschließen lassen. Göttingen soll damit ein Zeichen von Christlichkeit und Menschlichkeit setzen.

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[Göttingen - 06.09.06] [Quelle: Email]

GRÜNE: Schünemanns Mini-Bleiberecht ist unchristlich!

Resolution im Rat zu Abschiebung und Bleiberecht

In einer Resolution zum Rat im September fordern die GRÜNEN ein umfassendes Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge. Außerdem sollen bereits beschlossene Abschiebungen bis zur einer endgültigen Bleiberechtslösung sofort gestoppt werden. Schon auf der Innenministerkonferenz im November sei eine abschließende Bleiberechtslösung zu erwarten. Die Resolution ist als Appell an den niedersächsischen Innenminister Schünemann (CDU) gerichtet, der sich bis vor kurzem sowohl gegen die Einrichtung einer Härtefallkommission also auch gegen ein Bleiberecht ausgesprochen hatte.
Das am vergangenen Freitag von Schünemann vorgeschlagene Bleiberecht für solche Flüchtlinge, die Kinder im schulpflichtigen Alter haben und ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können, wird von den Grünen scharf kritisiert. "Schünemanns Mini-Bleiberecht ist unmenschlich und zutiefst unchristlich. Gerade die Menschen, die aus humanitären Gründen vor Abschiebung geschützt werden müssen, nämlich Alte, Kranke, Behinderte und alleinstehende Frauen, werden von Schünemann ausgeschlossen", so der sozialpolitische Sprecher der Ratsgrünen Michael Höfer. Viele Städte und Kreise hätten sich bereits für ein umfassendes Bleiberecht ausgesprochen. Die Universitätsstadt Göttingen müsse deutlich machen, dass auch sie für Toleranz und Weltoffenheit steht und sich für ein Bleiberecht für alle langjährig geduldeten Flüchtlinge aussprechen.
Angesichts der Gefahr, dass die Göttinger Ausländerbehörde noch vor einer Bleiberechtsregelung möglichst viele Abschiebungen veranlasst, appelliert Höfer an den Rechtsdezerneten Wolfgang Meyer (SPD), keinesfalls vorm Herbst weitere Fakten zu schaffen. Es gebe begründete Hoffnung, dass schon in wenigen Monaten die von Abschiebung bedrohten Menschen von einer Bleiberechtsregelung profitieren könnten.

Anhang:
Antrag für den Rat am 15.09.2006

Der Rat möge folgende Resolution verabschieden:
"Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge
Die Stadt Göttingen spricht sich für ein Bleiberecht für die seit langem in Deutschland lebenden geduldeten Flüchtlinge aus. Ziel einer Bleiberechtsregelung muss es sein, die seit Jahren geduldeten MigrantInnen aus ihrem rechtlosen Status zu befreien und ihnen die Chance zu einem menschenwürdigen und gleichberechtigten Leben in Deutschland zu gewähren.
Die Stadt Göttingen appelliert an den Innenminister des Landes Niedersachsen, sich dafür einzusetzen, dass bei der nächsten Innenministerkonferenz im Herbst diesen Jahres eine Bleiberechtsregelung für geduldete Flüchtlinge beschlossen wird.
Des weiteren fordert der Stadtrat den niedersächsischen Innenminister auf, einen halbjährlichen Abschiebestopp nach § 60a AufenthG (vorübergehende Aussetzung der Abschiebung) zu erlassen, um geduldeten Flüchtlinge in Niedersachsen die Inanspruchnahme einer Bleiberechtsregelung zu ermöglichen.
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, diese Resolution dem niedersächsischen Innenminister und dem Deutschen Städtetag bekannt zumachen und sich für eine entsprechende Entschließung einzusetzen."

Begründung:
Mit dem neuen Zuwanderungsgesetz war die Hoffnung verbunden, dass sich für viele geduldete MigrantInnen ohne regulären Aufenthaltsstatus die rechtliche Situation deutlich verbessert. Diese Hoffnungen haben sich nicht erfüllt. Die Abschiebepraxis wird immer härter. Insbesondere das CDU/FDP-geführte Niedersachsen spielt in dieser Hinsicht eine unrühmliche Rolle, obwohl Bundesinnenminister Schäuble seit längerem bereits öffentlich über ein Bleiberecht für langjährig Geduldete nachdachte, verharrte die Landesregierung lange beim kategorischen "Nein". Auch mit dem heute vorgelegten Minimalvorschlag zum Bleiberecht werden Kranke, Behinderte, Alte und alleinstehende Frauen und Mütter faktisch ausgeschlossen, weil nach dem Willen der Landesregierung als Kriterium eine eigenständige Lebensunterhaltssicherung gelten soll.
Bundesweit leben mehr als 200.000 Flüchtlinge mit dem Status der Duldung, in Niedersachsen sind es über 23.000 davon in Göttingen fast 600. Betroffen sind oft auch Familien, die seit zehn Jahren und mehr bei uns leben, deren Kinder hier geboren sind und die hier zur Schule gehen. Deutschland ist ihr Heimatland geworden und Göttingen ihr Heimatort. Das Herkunftsland ist ihnen fremd, oftmals kennen sie es nur aus Erzählungen und sprechen seine Sprache nicht. Durch den rechtlosen Status können die Betroffenen keine Zukunftsperspektive entwickeln, sie erhalten keine Arbeitserlaubnis oder Ausbildungsstelle, weil sie nicht die richtigen Aufenthaltspapiere besitzen und sie leben in ständiger Angst vor Abschiebung.
Diese gegenwärtige Praxis ist mit dem Selbstverständnis eines humanen und demokratischen Rechtsstaats oftmals nicht vereinbar und bedarf dringend einer Korrektur. In Niedersachsen ist zwar nach langem Ringen auch auf Landesebene eine Härtefallkommission eingerichtet worden. Doch leider hat die Landesregierung in der Härtefallkommissionsverordnung die Zugangsbedingungen so rigide formuliert, dass - wie auch schon zuvor im Petitionsausschuss - die meisten Härtefälle erst gar nicht die Chance bekommen, angehört zu werden.
Seit mehreren Jahren fordern Flüchtlingsinitiativen, Integrationsräte, Wohlfahrtverbände, Kirchen und Gewerkschaften eine entsprechende Regelung. Vor diesem Hintergrund haben bereits mehrere Kommunen (z.B. Freiburg, Münster, Oldenburg, Dannenberg und der Landkreis Göttingen), ein Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge gefordert. Der Niedersächsische Städtetag hat sich dieser Forderung angeschlossen.
Mitte November diesen Jahres tagt die Innenministerkonferenz zu diesem Thema und es besteht Anlass zur Hoffnung, dass eine humanitäre Lösung im Sinne einer Bleiberechtsregelung gefunden wird. Deshalb dürfen keinesfalls vor Inkrafttreten einer neuen, hoffentlich humanitäreren Regelung Abschiebungen vorgenommen werden. Wenn sich der Rat der Stadt Göttingen dem Kreis der Kommunen, die sich für ein Bleiberecht aussprechen, noch rechtzeitig - d. h. vor November 2006 - anschließen möchte, dann muss dies jetzt in dieser Ratssitzung geschehen, da keine weiteren Ratstermine vor der Innenministerkonferenz vorgesehen sind.
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