geändert am 10.05.2006 - Version Nr.: 1. 44

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Parteien, Verbände

Die beiden Anmelder Damann und Worch einigten sich auf einen gemeinsamen Demonstrationszug. Gleichzeitig legte Dammann beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Auflage ein, die NPD-Demonstration am 13. Mai nur als Auflauf beim Bahnhofsvorplatz zu genehmigen.

Bereich: Demonstration ~ fordern

Dr. Dieter Porth - GöttingenIn der Internet-Chronik ist dieser Artikel nur durch seine Überschrift thematisch umrissen. Manchmal sind mehrere Pressemitteilungen in dem Zitat mehrere Pressemitteilungen zusammengefasst.

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Pressemitteilung NPD-Göttingen [ Homepage ] (Gleichzeitig einigten sich )

[Göttingen - 08.05.06] [Quelle: Website]

Keine Zugeständnisse an den roten Mob ! - Göttingen: Oberverwaltungsgericht hebt Totalverbote auf / Kundgebung erlaubt
Jetzt wollen wir auch den Marsch!
Die von der Stadt Göttingen verhängten und vom Verwaltungsgericht bestätigten Versammlungsverbote gegen unsere beiden angemeldeten Demonstrationen am 13. Mai 2006 in Göttingen sind außer Kraft gesetzt. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht teilte zwar die Ansicht der Stadt, dass ein sogenannter "Polizeinotstand" am 13.Mai gegeben sei und mit erheblichen Ausschreitungen linksextremer Kreise zu rechnen sei, aber Totalverbote unserer Versammlungen seien dennoch unverhältnismäßig. Vielmehr ist das Oberverwaltungsgericht der Ansicht, dass zumindest eine stationäre Kundgebung möglich sein muss, um das Recht auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten. Der Beurteilung der Polizeidirektion Göttingen, dass angeblich in Göttingen gar kein geeigneter Platz für eine solche Kundgebung vorhanden sei, mochte das Gericht nicht folgen. Dieses polizeitaktische Manöver war dann wohl auch für die Richter etwas zu durchsichtig und fadenscheinig! Gewisse Zugeständnisse an den roten Mob machte aber auch das Oberverwaltungsgericht. Angeblich sei weder eine Zusammenlegung der beiden angemeldeten Demonstrationen noch eine Streckenänderung oder Streckenkürzung geeignet, den "Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu begegnen".
Mit dieser Beschneidung von Demonstrationen zu einer stationären Kundgebung geben wir uns nicht zufrieden! Die öffentliche Wahrnehmung von Demonstrationszügen ist offenkundig eine ungleich bessere als bei einer stationären Kundgebung. Zumal diese laut Gerichtsbeschluß lediglich in der knapp bemessenen Zeit von 12 bis14 Uhr auf dem Bahnhofsvorplatz stattfinden soll. Es kann nicht im Sinne des Rechtes auf Versammlungsfreiheit sein, dass wir mit Auflagen und erheblichen Einschränkungen schikaniert werden, obwohl die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit eindeutig und ausschließlich von der Gegenseite zu erwarten ist.
Keine Zugeständnisse an den roten Mob!
Beide Anmelder klagen nun gemeinsam vor dem Bundesverfassungsgericht, um das Recht auf die angemeldeten Demonstrationen durchzusetzen. Mit einer Entscheidung ist wohl nicht vor Donnerstag oder Freitag zu rechnen. Zumindest haben wir aber jetzt schon eine Rechtssicherheit in der Hinsicht, dass es auf jeden Fall zu einer öffentlichen Versammlung des nationalen Widerstandes in Göttingen am 13. Mai kommen wird.
Kameraden, nutzt die verbleibenden Tage für eine gute Mobilmachung!

Letzte Informationen gibt's bei www.frontstadt-goettingen.de !
07.05.2006

Aktuelles zur Demonstration - Stand: 8. Mai:
Am Freitag, dem 5. Mai, erging der Beschluß des Oberverwaltungsgerichts. Von der Einschätzung der Gefahrenlage schloß das OVG sich der Erstinstanz weitestgehend an und übernahm damit nahezu völlig kritiklos die übertriebenen und sachfremden Einschätzungen der Polizei. Trotzdem erkannte das OVG im Gegensatz zur Erstinstanz, daß ein Vollverbot gegen den Nicht- Störer verfassungswidrig wäre. Daher ließ es statt der angemeldeten zwei Demonstrationen nur eine (gemeinsame) stationäre Kundgebung auf dem Bahnhofsvorplatz zu und beschränkte diese auf eine Dauer von zwei Stunden.
Damit konnten sich die Anmelder natürlich nicht einverstanden erklären.
Am späten Abend des Sonntag, 7. Mai, sandte Anmelder Dammann einen Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Anordnung an das Bundesverfassungsgericht.
Anmelder Worch verzichtete darauf, mit Hilfe des Verfassungsgerichts die Demonstration, die am Hiroshimaplatz beginnen sollte, durchzusetzen. Grund dafür war, daß es äußerst unwahrscheinlich ist, daß das Verfassungsgericht sich bereit findet, zwei Demonstrationen per Einstweiliger Anordnung durchzusetzen. Dann aber wäre das Verfassungsgericht in der Zwickmühle gewesen, welche von beiden es zuläßt und welche nicht, da beide Anmelder natürlich die gleichen Rechte haben und damit gleichbehandelt werden müssen. Im Falle der versuchten Durchsetzung beider Demonstrationen hätte also die Gefahr bestanden, daß das Verfassungsgericht, um diese Zwickmühle zu vermeiden, dann einfach lieber beide Anträge abgelehnt hätte, indem es die Begründung des Oberverwaltungsgerichts thematisch übernommen hätte.
Der Ausgangsort Hiroshimaplatz entfällt damit.
Die Chancen des Anmelders Dammann, über die stationäre Kundgebung am Bahnhof hinaus noch einen Marsch durchzusetzen, können schlecht eingeschätzt werden - im Falle drohender Gewalttaten ist das Verfassungsgericht erfahrungsgemäß wesentlich zurückhaltender, als wenn es nur um Rechtsfragen geht. Um keine falschen Erwartungen zu wecken, würde ich davon ausgehen, daß der Fall ungefähr fünfzig zu fünfzig steht. Die Gründe, die Anmelder Dammann vorgetragen hat, sind auf jeden Fall sehr gut. Vor allem konnte durch neuere Nachforschungen herausgearbeitet werden, daß die Mobilisierung gewaltbereiter Linker wahrscheinlich nicht so dramatisch ist wie es die offenbar voreingenommene Polizei darstellt. Auch zeigt die bereits mehr als zehn Tage vor der Demonstration verstärkte Präsenz der Polizei psychologische Auswirkungen auf die Göttinger Linke. In dortigen Internetquellen beschwert man sich wortreich, daß man selbst bei nur kurzem Aufenthalt in der Innenstadt mindestens einem "Sixpack" begegnet. Und die Polizeibeamten, die dort einen auch eher langweiligen Job machen, vertreiben sich die Zeit damit, alles, was auch nur entfernt alternativ aussieht, gründlich unter die Lupe zu nehmen. Sogar Linke, die kein vorschriftsmäßiges Rücklicht am Fahrrad haben oder einen Kaugummi auf den Bürgersteig spucken, werden mit Ordnungswidrigkeitsanzeigen bedacht. Das hat die Linken so genervt, daß sie am 3. Mai eine Protestdemonstration gegen den "Belagerungszustand" durchgeführt haben. Nach Eigenangaben der Linken haben daran 200 Personen teilgenommen, nach Angaben der Polizei 150. (Die Polizeiangabe ist in dem Fall vertrauenswürdiger als die Eigenangabe der Linken.) Für Göttinger Verhältnisse kann das auch eher als lau bezeichnet werden.
Mit der Entscheidung des "Verfassungs"gerichts kann am Donnerstag (11. Mai) oder am Freitag (12. Mai) gerechnet werden. Da gesichert ist, daß wir am Sonnabend (13. Mai) um 12.oo Uhr am Bahnhofsvorplatz sein werden, kann sich das Gericht natürlich auch bis Sonnabendvormittag Zeit nehmen; ich würde aber eher vermuten, daß es spätetens am Freitag so weit ist.
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