geändert am 13.09.2005 - Version Nr.: 1. 9
Dr. Dieter Porth Nach einem Urteil des Göttinger Verwaltungsgerichts, haben Kinder, die länger als 8 Jahre in Deutschland gelebt haben, Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft. Dies gilt unabhängig vom Asylverfahren. Dies kann nach Ansicht der Grünen auch Konsequenzen für die Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Kosovo haben, die teilweise auch schon länger als acht Jahre in Deutschland leben.. Die Fraktion der Grünen unterstellt der Verwaltung systematisches Handeln, um die Flüchtlinge aus dem Kosovo zukünftig abschieben zu können.
Ein chinesisches Sprichwort sagt, wer einem Menschen das Leben rettet, der hat Verantwortung für diesen geretteten Menschen. Wie viele Leben kann Göttingen, Niedersachsen, Deutschland retten, ohne sich selbst zu gefährden?
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[Göttingen - 09.09.05 - Pressemitteilung] [Quelle: Email]
Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft bei Flüchtlingskindern - GRÜNE: Stadt soll auf den Boden des Ausländerrechts zurückkehren
Nach dem das Verwaltungsgericht Göttingen die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit von Kindern ehemals anerkannter Asylbewerber durch die Stadt Göttingen aufgehoben hat, fordern die GRÜNEN Rechtsdezernent Wolfgang Meyer (SPD) auf, in Zukunft wieder auf den Boden Ausländerrechts zurückzukehren und auch in den weiteren gleich gelagerten Fällen zum Wohle der Kinder zu entscheiden. Aus einer Anfrage der GRÜNEN vom Februar diesen Jahres geht hervor, dass mindestens 4 weitere Kinder von der rechtswidrigen Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft betroffen sind. Das Gericht dagegen hatte bestätigt, dass kein Zweifel daran besteht, dass Kinder ausländischer Eltern, die mindestens 8 Jahre in der Bundesrepublik leben und eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besitzen, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen ♥ . So auch im Falle von Kindern von Asylberechtigten.
Der sozialpolitische Sprecher der GRÜNEN, Michael Höfer, kritisiert die seiner Meinung nach "menschenrechtsverachtende" Argumentation der Stadtverwaltung im Verwaltungsgerichtsprozess, die dieses Recht nicht Kindern von Asylberechtigten zukommen lassen wollte. Nach Informationen der GRÜNEN hatte die Stadtverwaltung im Gerichtsverfahren argumentiert, die asylberechtigten Eltern könnten zielgerichtet Kinder zeugen, um später den Folgen eines möglichen asylrechtlichen Widerrufsverfahrens zu entgehen. "Wenn man der Argumentation der Stadtverwaltung folgt" - so Höfer - "würde das im Umkehrschluss bedeuten, dass Asylberechtigte in Deutschland keine Kinder zeugen dürften, ohne sich dem Verdacht des Asylmissbrauchs auszusetzen". Dies könne nicht die Auslegungspraxis in einer weltoffenen Universitätsstadt sein. Die Grünen vermuten, dass die Verwaltungsspitze gezielte Rechtsauslegung betreibt, um weitere Abschiebungen, u. a. in den Kosovo begründen zu können ♥ .
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