Meldung gesetzt von ~ Dr. Dieter Porth
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⇐ Abschiebung
War Abschiebung rechtens – ja oder nein?
13.04.2012 Herr A., der als 14 jähriger mit seinen Eltern nach Deutschland kam, wurde jetzt als 27-jähriger nach Armenien zurückgeschoben. Seine Rechtsanwältin erwirkte vor Gericht zwar eine aufschiebende Verfügung, die seitens der ausführenden Behörden keine Beachtung fand. Der Landkreis Göttingen verweist in einer Pressemeldung darauf, dass aus zeitlichen Gründen die Verfügung nicht mehr umsetzbar gewesen sei und dass wenig Chancen auf eine Aufhebung der Abschiebung bestanden hätten. In einer Pressemeldung beschreibt der niedersächsische Flüchtlingsrat anlässlich des Vorfalls kritisierend, wie in Niedersachsen durch bürokratische Maßnahmen den Flüchtlingen die Durchsetzung ihrer Rechte immer mehr erschwert wird.
Reporterbericht: Kontaktlink zu Meldungszusammenstellung durch die Redaktion buergerstimmen.de [ Homepage ]
Zusammenfassung der Redaktion der Internet-Zeitung
Zu dem Thema Abschiebung eines Armeniers, welcher durch die lokale Presse bekannt wurde, gibt es verschiedene Meldungen, die hier zusammengefasst werden.
Anlass war für einige Pressemeldungen die Nachricht beim Göttinger Tageblatt:
http://www.goettinger-tageblatt.de/Nachrichten/Goettingen/Uebersicht/Kritik-an-Abschiebung (Meldung laut Eigenangabe vom 11.4. nachmittags – angesurft am 13.4.12)
Die Göttinger Kreistagsfraktion der Linken meldet – LINKE entsetzt über rechtswidrige Abschiebung eines 27jährigen Studenten
(Email vom 12.4.12)
DIE LINKE in Göttingen ist entsetzt über die rechtswidrige Abschiebung eines 27jährigen Studenten nach Armenien, die ohne vorherige Terminankündigung erfolgt ist.
Der Fraktionsvorsitzende von DIE LINKE im Kreistag Dr. Eckhard Fascher: "Nicht nur das Land Niedersachsen, auch der Landkreis Göttingen ist hier in der Verantwortung. Auch unter dem neuen Landrat werden eigene Spielräume zu Gunsten der Betroffenen nicht genutzt und regelmäßig hier lange lebende und gut integrierte Menschen abgeschoben, die kaum noch Bezug zu ihrer alten Heimat haben. Im vorliegenden Fall wurde zudem zur Durchsetzung dieser unmenschlichen Praxis rechtswidrig gehandelt. Dies ist ein Skandal. Die Argumente von Herrn Riethig sind absolut nicht nachvollziehbar. Der Landkreis hätte die Abschiebung umgehend stoppen sollen und den Mann notfalls nach der Zwischenladung in Moskau aus dem Flugzeug holen lassen können. Wir fordern den Landkreis auf, sofort den abgeschobenen jungen Mann nach Göttingen zurückkehren zu lassen."
Stefan Wenzel MdL fordert - Göttingen/Hannover: Abschiebung nach Gerichtsentscheid
(Email vom 12.4.12)
Der Göttinger Abgeordnete Stefan Wenzel (Grüne) fordert, dass von Abschiebung bedrohte Menschen grundsätzlich vorab informiert werden. "Es ist in jedem Fall notwendig, dass sich von Abschiebung bedrohte Personen auf eine solch einschneidende Maßnahme vorbereiten können", sagte Wenzel. Dazu gehöre in jedem Fall auch die Prüfung möglicher Rechtsschutzmaßnahmen.
"Schünemann muss sicherstellen, dass Entscheidungen der Gerichte in jeder Phase einer Abschiebung beachtet werden", so Wenzel, nach Berichten über eine Abschiebung in der Göttinger Presse. Der Fall sei tragisch, auch wenn jetzt unterschiedliche Informationen über den Hergang noch geprüft werden müssten.
"In jedem Fall muss sich eine von Abschiebung bedrohte Person von Freunden, Bekannten oder gar Verwandten verabschieden können", sagte Wenzel. Das gelte auch dann, wenn keine juristische Möglichkeit zur Verhinderung bestehe.
Der Göttinger Landkreis regiert mit folgender Pressemeldung - Landkreis weist Vorwürfe energisch zurück - "Abschiebung konnte nicht mehr verhindert werden"
(Anfrage vom 13.4.12 gegen Mittag – Emailantwort knapp zwanzig Minuten später)
Der Landkreis Göttingen weist die Vorwürfe der Rechtsanwältin Schäfer scharf zurück, wonach er den armenischen Staatsbürger Sohrab A. rechtswidrig abgeschoben habe. Das Verwaltungsgericht Göttingen hatte mit einem so genannten Hängebeschluss am 28.03.2012 zunächst entschieden, dass von der Abschiebung vorläufig abzusehen sei. Grund war ein eine Stunde vor Abflug gestellter Antrag der Rechtsanwältin auf einstweiligen Rechtsschutz. Diesen Beschluss hat das Gericht zwischenzeitlich aufgehoben.
Der Landkreis habe durch zweimalige Anrufe bei der Bundespolizei versucht das Flugzeug zu stoppen, um Sohrab A. noch aus dem Flugzeug herausholen zu lassen. Das Flugzeug habe sich allerdings schon in Startposition befunden, sodass dies nicht mehr möglich gewesen sei, erklärte Pressesprecher Marcel Riethig. Wäre der Antrag beim Verwaltungsgericht früher gestellt und dem Landkreis durch die Rechtsanwältin im Vorfeld zur Kenntnis gebracht worden, hätte das Flugzeug eventuell noch rechtzeitig gestoppt werden können, vermutete Riethig. Die Rechtsanwältin habe den Antrag beim Verwaltungsgericht erst gegen 14:00 Uhr gestellt, nachdem bereits am frühen Morgen des 28.03. Sohrab A. von der Polizei zum Vollzug der Abschiebung festgenommen worden sei. Der Landkreis sei von der Rechtsanwältin vorab über den Antrag auf einstweiligen Rechtschutz nicht informiert worden und habe unverzüglich nach telefonischer Information durch das Verwaltungsgericht über dessen Hängebeschluss gegen 14:50 Uhr gehandelt. Der Flug war auf 15:00 Uhr terminiert.
Das Verwaltungsgericht Göttingen wird sich nun in dem anhängigen Verfahren zum einstweiligen Rechtsschutz dazu äußern, ob der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. Der Antragsteller war bereits vollziehbar ausreisepflichtig, entsprechende Entscheidungen der Gerichte erlangten Rechtskraft. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Göttingen im September 2010 eine Klage von Sohrab A. auf Erteilung eines Aufenthaltstitels abgelehnt. Ein Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg wurde im Februar 2012 von dort abgelehnt.
Die Rechtsanwältin trug nun im anhängigen Eilverfahren vor, dass der vollziehbar ausreisepflichtige Sohrab A. einen Pass besitze, zurzeit ein Studium absolviere und eine Eheschließung unmittelbar bevorstünde. Aus diesen Gründen dürfe er nicht abgeschoben werden. Zur unmittelbar bevorstehenden Eheschließung wurde eine eidesstattliche Versicherung beigebracht, die sich als nicht wahr herausstellte. Auf Nachfrage der Ausländerbehörde des Landkreises teilte das Standesamt schriftlich mit, dass eine unmittelbare Eheschließung nicht bevorstünde, kein Termin dazu anberaumt sei und weder Sohrab A. noch die von ihm benannte Verlobte dort bekannt seien. In einem Telefonat mit der Ausländerbehörde bestätigte zudem Sohrab A., der fließend deutsch spricht, am Tag seiner Abschiebung ausdrücklich nicht, dass er einen Pass besitze. Der Besitz eines Passes kann ein Verfahren zur Erteilung eines Aufenthaltstitels nach dem Aufenthaltsgesetz begründen.
Auch ein laufendes Studium sei bei der Ausländerbehörde nicht bekannt und bis heute nicht belegt worden, erklärte Riethig. Der Ausländerbehörde sei vielmehr bekannt, dass Sohrab A. zwar ein Studium aufgenommen habe, das er aber 2010 ohne Abschluss abgebrochen habe. "Vor diesem Hintergrund muss der Landkreis davon ausgehen, dass die bereits die Rechtskraft erlangten Entscheidungen der Verwaltungsgerichte weiterhin Bestand haben und handlungsleitend für die Behörde sein müssen", sagte Riethig.
Das Verwaltungsgericht hat nun seinen Hängebeschluss vom 28.03.2012 am 30.03.2012 aufgehoben, da der mit ihm verfolgte Zweck nicht mehr erreicht werden könne. Der Antragsteller habe keinen Anspruch gegen den Landkreis auf Rückübernahme, der Beschluss habe lediglich eine Unterlassungspflicht hinsichtlich der beabsichtigten Abschiebung begründet. Dieser Anspruch habe sich jedoch erledigt, da die Ausreise nicht mehr hätte aufgehalten werden können und bereits vollzogen sei.
Die Wiedereinreisesperre könne bei Vorliegen eines Anspruches auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nachträglich befristet werden, erklärte Riethig. Ein Antrag liege der Ausländerbehörde entgegen der Aussagen der Rechtsanwältin jedoch nicht vor. Zu Auskünften über die Kritik am Verwaltungsgericht verweist der Landkreis an die dortige Pressestelle.
Landkreis Göttingen schiebt Armenier nach 13 – jährigem Aufenthalt ab - Abschiebung erfolgte trotz eines gegenteiligen Gerichtsbeschlusses
(Laut Selbstmitteilung beim niedersächsischen Flüchtlingsrat - : Meldung vom Mittwoch den 11.04.2012 - Abgelegt unter: Pressemitteilungen – Link zur Meldung angesurft am 13.4.12)
Heirat nach kirchlicher Trauung mit deutscher Verlobten stand bevor
Wieder einmal hat eine niedersächsische Ausländerbehörde einen langjährig in Deutschland lebenden Flüchtling ohne eine vorherige Terminankündigung festgenommen und abgeschoben. Der 27 Jahre alte Sohrab A. , der vor über 13 Jahren als Vierzehnjähriger mit seiner Familie aus Armenien nach Deutschland geflohen war, wurde am 28. März 2012 bei seiner Arbeit festgenommen und über den Frankfurter Flughafen abgeschoben.
Sohrab A. war, wie seine Anwältin Silke Schäfer aus Göttingen deutlich macht, in Deutschland sehr gut integriert. Er studierte Immobilienwirtschaft, arbeitete nebenbei zur Sicherung des Lebensunterhalts bei einer Telekommunikationsfirma und hatte seine deutsche Verlobte bereits kirchlich geheiratet. Seine ganze Familie und alle seine Freunde leben in Deutschland.
Weniger als eine Stunde vor dem Abflug stellte Anwältin Schäfer noch einen Eilantrag gegen die Abschiebung, der ca. eine Viertelstunde vor dem Abflug vom Verwaltungsgericht Göttingen positiv beschieden wurde. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen wurde Sohrab A. trotz dieser einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts Göttingen abgeschoben: Der Bundesgrenzschutz erklärte zunächst, er benötige für einen Stopp der Abschiebung die schriftliche Bestätigung des Verwaltungsgerichts. Nach Übermittlung der Entscheidung hieß es dann, die Türen seien bereits geschlossen und ließen sich "nur noch aus Sicherheitsgründen” öffnen. Ein Sprecher des Landkreises erklärte lapidar, die Anordnung sei zu spät beim Landkreis eingegangen, daher habe die Abschiebung nicht mehr gestoppt werden können.
Der Fall belegt erneut, dass der Landkreis Göttingen offenbar bis heute nicht bereit ist, einen menschenwürdigen Umgang mit Flüchtlingen zu pflegen. Warum wurde dem jungen Mann nicht die Heirat in Deutschland ermöglicht oder wenigstens der Abschiebungstermin vorher angekündigt? Wollte der Landkreis dem Betroffenen so die Chance auf einen effektiven Rechtsschutz verbauen? Warum hat der Landkreis, der über die Stellung des Eilantrags beim Gericht informiert war, nicht dafür gesorgt, dass die Gerichtsentscheidung sofort dem BGS vorgelegt wurde? Warum wurde Sohrab A. nicht wenigstens bei der Zwischenlandung in Moskau aus dem Flugzeug geholt und zu seiner Familie zurückgebracht?
Der Fall des Sohrab A. dokumentiert freilich auch und auf’s Neue das Versagen der Fachaufsicht durch das niedersächsische Innenministerium, das keinerlei Wert darauf legt, die Ausländerbehörden zu einem menschenwürdigen Umgang mit Flüchtlingen anzuhalten, sondern die Ausländerbehörden im Gegenteil zu einer rücksischtslosen Abschiebung geduldeter Flüchtlinge anhält. Der Erlass des Innenministeriums aus dem Jahr 1995, der den Ausländerbehörden die Ankündigung des Abschiebungstermins im Regelfall vorschrieb, wurde auf Anordnung von Innenminister Uwe Schünemann im Jahr 2003 ersatzlos gestrichen. Wahrscheinlich kann sich der Landkreis Göttingen der Rückendeckung durch die Landesregierung auch in diesem Fall sicher sein.
Sohrab A. hat aufgrund der erfolgten rechtswidrigen Abschiebung zunächst ein lebenslängliches Betretensverbot für die Bundesrepublik Deutschland. Dieses kann durch den Landkreis Göttingen jedoch befristet werden. Wir fordern den Landrat Bernhard Reuter auf, im Rahmen einer Rechtsfolgenbeseitigung eine sofortige Aufhebung der Einreisesperre anzuordnen und alles dafür zu tun, um Sohrab A. eine baldige Einreise und standesamtliche Heirat seiner deutschen Verlobten zu ermöglichen.
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Göttinger Land 13.04.2012 Wasserschutz |
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Erklärung 13.04.2012 Mit einer gemeinsamen Erklärung bekräftigen die Göttinger Ratsfraktionen von SPD, Grünen und CDU ihre Zustimmung zum Vertrag der der Stadt eine merklichen Entschuldung und viele Kürzungen bei der Lebensqualität bringen wird. Neben einigen kleineren Korrekturen bei städtischen Subventioneinsparplänen spricht sich die Meldung auch für den Erhalt des Weender Freibades aus, so dass die Verantwortung für den Erhalt in private Hände verschoben wird. Im Theaterbereich wird das effiziente Junge Theater dem wenig effizienten Deutschen Theater einverleibt. Die Fusion von KAZ und Musa ist vom Tisch, wobei das KAZ die Einsparungen allein tragen muss. Wasserschutz 13.04.2012 Mit einer kleinen Anfrage wollte der niedersächsischer Landtagsabgeordneter der SPD, Ronald Schminke, vom Innenminister wissen, warum die Wasserschutzpolizei in Hann. Münden aufgelöst wurde. In seiner Pressemeldung sieht er in dieser Entscheidung ein weiteres Beispiel für die desolate Politik des niedersächsischen Innenministers Schünemann. Als Beispiel für frühere Missgriffe des Ministers wird unter anderem die Entscheidung Schünemanns gegen die Polizeihochschule in Hann Münden aufgeführt. Sparantrag 13.04.2012 In einer Pressemeldung weist die Ratsfraktion der SPD auf den interfraktionellen Antrag hin, der die Stadthalle betrifft. Man verspricht sich dadurch die Einsparungen der Subventionen, die sich derzeit im sechsstelligen Bereich bewegen. Mit dem Prüfauftrag soll die Verwaltung drei Varianten vergleiche: die Renovierung der Stadthalle, Ihren Abriss mit Neubau oder ihren Abriss mit Neubau bei der Lokhalle. Offener Brief 13.04.2012 In einem offenen Brief beklagt sich die Göttinger Ratsfraktion der Linken über die Terminplanungen innerhalb der Stadt. Es wird zum Beispiel kritisiert, dass wichtige Ausschusstermine so gelegt werden, so dass kleine Fraktionen diese nicht mit der notwendigen Vorbereitung wahrnehmen können. Zum Zweiten wirt die Hinterzimmerpolitik des Oberbürgermeisters beklagt, der nur noch mit den großen Parteien in Geheimtreffen die Kürzungen für den Zukunftsvertrags auskungelt. Mit Transparenz und Demokratie hat diese Form des Verwaltungshandeln unter der Leitung des Göttinger Oberbürgermeisters Wolfgang Meyer nach Ansicht der Linken nun noch wenig zu tun. Termine – Eichsfeld 13.04.2012 Die Interdisziplinären Eichsfeldfreunde bieten eine private Exkursion durch die schönen Bauten im Eichsfelds an. Interessierte sind herzlich eingeladen, sich von engagierten Ehrenamtlichen einige schöne Seiten des Eichsfelds näher bringen zu lassen. Hitartikel 12.04.2012 In der Woche ab dem 2. April 2012 kamen die folgenden Artikel unter die Top7 der 7-Tage-Artikel: 1) 'Fünfzehn Osterfeuer in Göttingen und seinen Ortsteilen', 2) 'Neuser zeigt musikalisches Potential', 3) 'Fünfzehn Osterfeuer in und um Northeim', 4) 'Diskussionspapier zum Wachstums-Problemen der Welt bleibt ohne eindeutige Antwort', 5) 'Für kurzfristig Entlassene gilt Drei-Tages-Frist', 6) 'Transparency fordert - Wer spendet, solte Empfänger nennen müssen', 7) 'Mittwochabend - Vorpremiere des 3D-Recyclings "Titanic"'. | |
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Harmonien 15.04.2012 Ein theoretischer Physiker entwickelte einen neuartigen Algorithmus, der exemplarisch das Stimmen eines Klaviers durch einen Klavierstimmer modelliert. Der Algorithmus basiert auf dem in der theoretischen Physik bekannten Entropiekonzept. Diese Arbeit stieß auf vielfältiges Echo im Internet und in der englisch sprachigen Presse, weil mit Verweis auf die Forschung den Klavierstimmern die Arbeitslosigkeit prophezeit wurde. Laut Pressemeldung will der theoretische Physiker diese Arbeit nicht weiterverfolgen. Er wird sich wieder seinem eigentlichen Forschungsgebiet in der theoretischen Physik widmen. Wissenschaft 15.04.2012 Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. weist anlässlich der Jahrestagung in Mannheim auf die Erfolge der Nichtraucherschutzgesetzgebung hin, die vor einigen Jahren verbessert wurde. Gemäß einer statistischen Auswertung ist die alterstypische Wahrscheinlichkeit für einen Herzinfarktes bei Nichtrauchern gesunken, während das altertypische Herzinfarktrisiko bei Rauchern konstant geblieben ist. Die Studie zeigt, dass die Gesetzgebung die Nichtraucher besser schützt. In einer zweiten Meldung wird auf die Gründung eine Deutschen Zentrums für Herz-Kreislauf-Forschung:hingewiesen, welches unter anderem auch einen Forschungsstandort in Göttingen fördern wird. Innovativ ist das Finanzierungskonzept, bei welchem die Forschungseinrichtungen ihre Forschungsprojekte vorfinanzieren müssen und erst bei erfolgreicher Forschung die Auslagen erstattet bekommen. Auch will man mit diesem Zentrum langfristige Forschungen unterstützen. Premiere 14.04.2012 Am 11.4.12 feierte im Theater im OP das englischsprachige Stück "Arsenic & old Lace" seine Premiere. Durch die schauspielerischen Leistungen kamen Witz und schwarze Ironie, die das Stück auszeichnen, voll zur Geltung. Insgesamt erlebte ich (trotz meiner mittelmäßigen Englischkenntnisse) einen vergnüglichen Abend. Es ist ein lohneswertes Stück, dass auch mit normalen Schulenglich gut zu genießen ist. Dr. Dieter Porth. Polizeiaufgaben 14.04.2012 In einer Pressemeldung vom 23.3.12 veröffentlichte das Niedersächsische Innenministerium die Antwort des Innenministers Schünemann auf eine Kleine Anfrage vom SPD-Landtagsabgeordneten Ronald Schminke. Seine Fragen betrafen die Übertragung des polizeilichen Wasserschutzes für Fulda, Werra und Weser bis zum Kilometerstein 43 an die hessische Polizei. Der Pressemeldung beigefügt ist eine Anfrage der Redaktion an das Innenministerium, wie Niedersachsen zukünftig im Bereich des Wasserschutzes sicherstellen will, dass zum Beispiel die Einleitungsgrenzen von Unternehmen mit Einleitungsrechten kontrolliert oder dass Straftaten auf den südniedersächsischen Gewässern auch bemerkt werden. StadtRadiotipps 13.04.2012 Für die werktägliche Woche ab dem 16.4.12 hat das StadtRadio Göttingen unter anderem folgende Themen vorbereitet: " Zur Einweihung des neuen Sartorius-Gebäudes"[Mo. 8:20] "Live-Schalte zur Demonstration am Weender Freibad"[Di. 17:05] und "Wanderung durch das Römerlager Hedemünden"[Fr. 8:20]. Im Rahmen des Bürgerfunks wird nächste Woche zum Beispiel am Samstagabend die Sendung Musik-Portrait ausgestrahlt. |
Widerspruch 02.05.2012 In einer Pressemeldung widerspricht der Landkreis Göttingen dem niedersächsischen Flüchtlingsrat, dass er wegen einer Auslegung des Rechts im Bereich der Asylanten vom Innenministerium gerügt wurde. Seitens des Landkreises heißt es vielmehr, dass nur eine sprachliche Regelung gerügt worden sei. Der Landkreismeldung ist die Meldung vom niedersächsischen Flüchtlingsrat beigefügt. Sie verdeutlicht, dass der Landkreis rechtlich zu kritisierende Formulierungen in Krankenscheinen, also in amtlichen Dokumenten, verwendet hat. |