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⇐ e.on-Rückkauf
Grünen-Fraktionen von Hersfeld bis Höxter wollen Rückkauf prüfen
14.07.2012 Die Göttinger Kreistagsfraktion der Grünen meldet, dass alle Kreistagsfraktionen der Grünen der beteiligten kommunalen Anteilseigner die Rückkaufoption für die e.on-Mitte prüfen wollen. In der Pressemeldung zählt die Fraktion die Bedingungen auf, die sie vorm Verkauf prüfen will bzw. die sie für den Verkauf fordert. Ein wichtiger Punkt ist dabei unter anderem die Forderung nach einem Wertgutachten, wobei der Gutachter selbst unabhängig von e.on sein muss. Ein zweiter Punkt der insgesamt fünf Hauptpunkte fordert die volle Übernahme aller Kundenverträge.
Emailnachricht: Kontaktlink zu Göttinger Kreistagsfraktion der Grünen [ Homepage ]
Göttinger Kreistagsfraktion der Grünen – Regionale Absprache - GRÜNE wollen EON-Angebot ernsthaft prüfen!
(Email vom 12.7.12) - 11.07.2012
Die GRÜNEN im Netzgebiet der EON Mitte AG sprechen sich dafür aus, die Übernahme der EON Mitte AG ernsthaft zu prüfen. Dies ist das Ergebnis eines länderübergreifenden Koordinationstreffens in Kassel an dem VertreterInnen GRÜNER Kreistags- und Stadtratsfraktionen aus dem gesamten Netzgebiet teilgenommen haben. Die Vorsitzenden der Fraktionen (siehe Briefkopf) sind sich einig: "Das Verkaufsangebot der EON Energie AG begreifen wir als Chance, die Energiewende, den Ausbau der dezentralen Erneuerbaren Energien und den sinnvollen Einsatz von effizienten Technologien im heutigen Netzgebiet der EON Mitte AG in kommunaler Hand schneller voranzubringen." Grundvoraussetzung für das Zustandekommen des Handels ist jedoch ein faires Angebot des Energiekonzerns.
In diesem Zusammenhang stellen die GRÜNEN an die EON Energie AG und die Verwaltungsspitzen folgende Forderungen:
1. Keine Vorfestlegung auf den Kauf der EON Mitte AG (Kassel) – vollständige Offenlegung des Angebots der EON Energie AG (München)
2. Die Unabhängigkeit des beauftragten Gutachterbüros zur Wertermittlung muss sichergestellt sein.
3. Die gutachterliche Prüfung muss beinhalten:
a) Varianten der Gebietsgliederung und Steuerung unter besonderer Berücksichtigung der möglichen Reintegration bereits ausgegliederter Netzgebiete,
b) den Investitionsbedarf für den zukunftsweisenden Netzumbau zur Förderung erneuerbarer Energien,
c) die Beteiligung weiterer Stadt- und Gemeindewerke,
d) Möglichkeiten der BürgerInnenbeteiligung,
e) den Erhalt und die Übernahme der Arbeitsplätze.
4. Bei einer möglichen Übernahme der EON Mitte AG müssen alle wichtigen operativen Strukturen des Vertriebs und KundInnenverträge im Kaufpaket enthalten sein.
5. In allen Schritten der Transaktion ist größtmögliche Verhandlungstransparenz sicherzustellen.
Zum Hintergrund:
Das Netz der EON Mitte AG erstreckt sich vom südlichen Niedersachsen bis weit nach Mittelhessen und Nordrhein-Westfalen bis Thüringen. 26,7% der Anteile an dieser Aktiengesellschaft gehören einem Verbund aus zwölf Landkreisen und der Stadt Göttingen. Anfang Juni gab die EON Energie AG in einer Pressemitteilung bekannt, dass sie diesen Kommunen auch die restlichen 73,3 % der Anteile zum Verkauf anbieten wird. Erste Verhandlungsgespräche zwischen der EON Energie AG und den Verwaltungsspitzen der betroffenen Kommunen wurden bereits geführt.
GRÜNE Essentials für die Verhandlungen über den Kauf der EON Mitte AG
1. Keine Vorfestlegung auf den Kauf der EON Mitte AG (Kassel) – vollständige Offenlegung des Angebots der EON Energie AG (München)
EON und die Verwaltungsspitzen werden aufgefordert, schnellstmöglich zu erklären, was genau zum Verkauf steht und eine exakte und aktuelle Karte über die zum Verkauf stehenden Strom- und Gasnetze vorzulegen. Voraussetzung für einen Kauf ist die Einigung auf ein Nachfolgeunternehmen, dessen Strukturen geeignet sind, die Umsetzung der Energiewende zu beschleunigen, im Sinne der Förderung erneuerbarer Energien, dezentraler Produktions- und Netzstrukturen und demokratischer Mitbestimmung. Die EON Mitte AG darf zudem keinesfalls überteuert gekauft werden!
2. Die Unabhängigkeit des beauftragten Gutachterbüros zur Wertermittlung muss sichergestellt sein.
In der Vita der führenden Personen darf auf keinen Fall eine Verbindung zu EON auftauchen.
3. Die gutachterliche Prüfung muss beinhalten:
a) Varianten der Gebietsgliederung und Steuerung unter besonderer Berücksichtigung einer möglichen Reintegration bereits ausgegliederter Netzgebiete,
Ergänzend zur Übernahme des Eigentums an der EON Mitte AG sollte von vornherein geprüft werden, ob und wie sich das Netzgebiet des Regionalversorgers im Zuge der Weiterveräußerung sinnvoll gliedern und steuern lässt, z.B. in Einheiten von regionalem oder kommunalem Zuschnitt. Am Ende des gutachterlichen Prozesses müssen echte Entscheidungsalternativen stehen.
b) den Investitionsbedarf für den zukunftsweisenden Netzumbau zur Förderung
erneuerbarer Energien,
Das von EON und den Kommunen gemeinsam zu beauftragende Gutachten muss in grober Näherung eine Abschätzung des Investitionsbedarfs für den nachhaltigen Netzum- und Ausbau, die Erzeugung, die Verteilung und den Vertrieb für die nächsten 20 Jahre umfassen.
c) die Beteiligung weiterer Stadt- und Gemeindewerke,
Eine mögliche Beteiligung von Stadt- und Gemeindewerken im inneren und angrenzenden Netzgebiet ist – sofern sie Interesse signalisieren – in die Prüfung einzubeziehen.
d) Möglichkeiten der BürgerInnenbeteiligung,
Zu prüfen ist, welche sinnvollen Instrumente der BürgerInnenbeteiligung im Zuge der Transaktion eingeführt werden können. Es muss sichergestellt sein, dass zivilgesellschaftliche AnteilseignerInnen im Aufsichtsrat der Nachfolgegesellschaft mindestens einen Sitz halten.
e) den Erhalt und die Übernahme der Arbeitsplätze.
Ein entsprechendes Konzept muss am Ende Teil der Beschlussfassung sein.
4. Bei einer möglichen Übernahme der EON Mitte AG müssen alle wichtigen operativen Strukturen des Vertriebs und KundenInnenverträge im Kaufpaket enthalten sein.
Die Vertriebssparte ist für die Unternehmenswirtschaftlichkeit unverzichtbar.
5. In allen Schritten der Transaktion ist größtmögliche Verhandlungstransparenz
sicherzustellen.
Insbesondere nach den Treffen zwischen der Verhandlungsdelegation der Landkreise und den Verhandlungsführern der EON Energie AG sind die in den Kreistagen vertretenen Parteien zeitnah und vollständig über die Ergebnisse zu informieren – so weit wie rechtlich zulässig in öffentlicher Sitzung. Angesichts der Dimension des Geschäfts und des großen öffentlichen Interesses ist die Öffentlichkeit zeitnah und umfassend zu informieren.
(Ergebnis eines Koordinierungstreffens von Fraktionen und MandatsträgerInnen der GRÜNEN im Göttinger Stadtrat und in den zwölf Landkreisen im Netzgebiet der EON Mitte AG)
Unsere Ansprechpersonen:
(Die verschiedenen Ansprechpartner wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht – Die Aufzählung soll die regionale Kooperation verdeutlichen)
- Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Kreistag des Landkreis Northeim
- Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Kreistag des Landkreis Göttingen
- Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Kreistag des Landkreis Kassel
- Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Kreistag des Landkreis Schwalm-Eder-Kreis
- Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Kreistag des Landkreis Hersfeld-Rotenburg
- Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Kreistag des Landkreis Lahn-Dill-Kreis
- Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Kreistag des Landkreis Marburg-Biedenkopf
- Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Kreistag des Landkreis Werra-Meißner-Kreis
- Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Kreistag des Landkreis Eichsfeld
- Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Kreistag des Kreis Höxter
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