geändert am 15.11.2006 - Version Nr.: 1. 40

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~ Dr. Dieter Porth - Hannover

Lebensmittelfälschungen - ein Messprinzip zur Aufdeckung von Weinpanschereien wird auch in der Untersuchung von Aromastoffen angewandt. Auch Vanille wird häufiger mal "gefälscht".

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Pressemitteilung Kontaktlink zu Landkreis Göttingen / Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit [ Homepage ] (Andrea Jark)

[Hannover - 08.11.06] [Internet-Zitat: Website]

Isotopenanalyse im LAVES bestätigt Verdacht: Einsatz von echter Vanille in Produkten selten
Vanilleeis, Vanillepudding, Vanillekipferl: Die Vanillepflanze, ein in den Tropen beheimatetes Orchideengewächs, liefert für das Herstellen von Lebensmitteln eines der beliebtesten und teuersten Gewürze der Welt. Echte Vanille wird aus fermentierten Vanilleschoten gewonnen, Hauptaromastoff ist das Vanillin. Preis und steigende Nachfrage können es zu einem lukrativen Ziel machen, echtes Vanillin zu durch synthetisch oder biotechnologisch hergestelltes zu ersetzen. Um eine solche Verfälschung nachzuweisen, bedarf es einer aufwändigen Analytik (Isotopenverhältnis-Massenspektrometrie).
Das Lebensmittelinstitut Oldenburg (LI OL) des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) verfügt über diese Möglichkeit (Isotopenanalyse) und hat entsprechende Produkte geprüft. Untersucht wurden Vorprodukte für Bäckereien (z. B. Vanille-Zucker) sowie Aromavormischungen für die Eisherstellung.
Sieben Proben des aromatisierten Zuckers aus Backstuben wurden untersucht. Zwei als "Vanille-Zucker" gekennzeichnete Proben enthielten synthetisch hergestelltes Vanillin und mussten wegen Täuschung beanstandet werden. Bei 18 Vormischungen zum Aromatisieren von Speiseeis mussten 16 Proben von den Experten des LI OL beanstandet werden, weil keine echte Vanille enthalten war, obwohl nach Kennzeichnung und Aufmachung davon auszugehen war. Bei 14 dieser Vormischungen, die beanstandet wurden, waren sogar die für Vanille- Schoten typischen kleinen Körnchen enthalten, die als äußerlicher Nachweis für das Vorhandensein von echtem Vanillearoma gelten. Rechtlich ist die Situation eindeutig: Überall da, wo "Vanille" draufsteht, muss auch echte Vanille drin sein; so erwartet es der Verbraucher. Wenn der Hersteller dagegen nur synthetisch oder biotechnologisch hergestelltes Vanillin zur Geschmacksgebung verwendet, so muss er in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung des Lebensmittels die Angabe "mit Vanillegeschmack" benutzen. Die Angabe "Vanille" wäre in diesem Fall irreführend.

"Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit" im INTERNET: www.laves.niedersachsen.de
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