geändert am 12.04.2006 - Version Nr.: 1. 89

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Stadt Göttingen

SPD-Ratsfraktion stellte der Stadtverwaltung Fragen zur Verkehrssituation für die Bürger des Holtenser Bergs nach der Fertigstellung der Umfahrung von Holtensen.

Bereich: Bauen ~ fordern

Dr. Dieter Porth - GöttingenIn der Internet-Chronik ist dieser Artikel nur durch seine Überschrift thematisch umrissen. Manchmal sind mehrere Pressemitteilungen in dem Zitat mehrere Pressemitteilungen zusammengefasst.

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Pressemitteilung SPD-Stadtratsfraktion [ Homepage ]

[Göttingen - 07.04.06] [Quelle: Email]

[Anmerkung der Redaktion:
Eine Übersichtskarte findet sich im Amtsblatt Nr. 7.- http://rathaus.goettingen.de/pics/medien/1_1143107008/0707_-_Amtsblatt_fuer_die_Stadt_Goettingen.pdf]

Verkehrsanbindung Holtenser Berg/Hagenberg
In einer Anfrage hat die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Göttingen die Sorgen von Bewohnern des Holtenser Berges und des Hagenbergs aufgegriffen, wonach sich durch den Bau der Ortsumfahrung Holtensen ihre Verkehrsanbindung verschlechtern könnte. Dabei stehen die "Umklappung" der Anschlussstelle Holtensen an die B 27 neu (früher Autobahnzubringer) und die künftige Anbindung der Holtenser Landstraße in Richtung Osten über die Hermann-Kolbe-Straße im Vordergrund.
Wir übermitteln Ihnen hiermit die fünf Punkte umfassende Anfrage und die Antwort von Stadtbaurat Thomas Dienberg im Bauausschuss am 30. März 2006 zur Auswertung für Ihre Berichterstattung. Für die SPD-Fraktion ist von besonderer Bedeutung, dass die Holtenser Landstraße künftig ohne Unterbrechung in die Hermann-Kolbe-Straße übergeht und die Zufahrt nach Holtensen als untergeordnete Einmündung angeschlossen wird.

Frage 1. Wie wird die verkehrliche Anbindung in Richtung Universität Nordbereich, Uni-Klinikum und Weender Krankenhaus gewährleistet?
Antwort der Verwaltung: Die verkehrliche Anbindung der Bereiche Holtenser Berg/Hagenberg in Richtung Weende ist über die neue Verknüpfung mit der B 27 neu im Bereich Hermann-Kolbe- Straße/Eisenbreite gewährleistet.
Frage 2. Ist die Erhaltung der bisherigen Auffahrt in Richtung Weende zur Vermeidung längerer Verkehrswege weiterhin möglich?
Antwort: Der Erhalt des bisherigen Anschlusses an der Holtenser Landstraße ist nicht möglich. Der Abstand zwischen dem neuen und dem alten Anschluss wäre zu kurz, ein Beibehalten wird deshalb von der Landesstraßenbauverwaltung abgelehnt. Zwar entstehen dadurch für Fahrten in Richtung Weende etwas längere Wege, dafür entfällt die lichtsignalgeregelte Kreuzung Holtenser Landstraße/Hermann-Kolbe-Straße/Zufahrt B 27 neu mit ihren erheblichen Problemen hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Verkehrssicherheit etc. Die Holtenser Landstraße geht zukünftig als Hauptverkehrsstraße in die Hermann-Kolbe-Straße über. Die Zufahrt nach Holtensen wird als untergeordnete Einmündung angeschlossen.
Frage 3. Wie gestaltet sich die Verkehrsführung in das Wirtschaftsgebiet südwestlich der Hermann-Kolbe-Straße?
Antwort: Die Erschließung des Gewerbegebiets südlich der Hermann-Kolbe-Straße wird wesentlich verbessert, da (neben der lichtsignalgeregelten Kreuzung Otto-Brenner-Straße/Eisenbreite/Hermann-Kolbe-Straße) mit dem ausgebauten Anschluss der August-Spindler-Straße (Kreisverkehr im Zuge der neuen Abfahrt von der B 27 neu) zukünftig auch die zweite wesentliche Erschließung des Gewerbegebiets deutlich leistungsfähiger wird.
Frage 4. Sind verkehrslenkende Maßnahmen geplant, die Irrfahrten des Fernverkehrs aus dem Industriegebiet über die Holtenser Landstraße in Richtung BAB vermeiden?
Antwort: Es wird sichergestellt, dass über eine ausreichende Wegweisung eine eindeutige Verkehrsführung vom Gewerbegebiet auf die B 27 neu und zur A 7 gegeben ist.
Frage 5. Ist bei der Umklappung der Auffahrt in Richtung BAB an Lärmschutzmaßnahmen in Richtung Holtensen/Silberbreite gedacht?
Antwort: Wie bereits bei der früheren Lösung ist auch bei dem neuen Konzept ein baulicher Lärmschutz nördlich des "umgeklappten" Anschlusses der B 27 neu in Richtung Holtensen/Silberbreite in Form eines Lärmschutzwalls vorgesehen. Darüber hinaus wird im Zuge des laufenden Bauleitplanverfahrens geklärt, inwieweit noch zusätzlicher Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen besteht.
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14.02.06 11:23:07s
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