geändert am 11.05.2006 - Version Nr.: 1. 43
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Dr. Dieter Porth - GöttingenIn der Internet-Chronik ist dieser Artikel nur durch seine Überschrift thematisch umrissen. Meist sind mehrere Pressemitteilungen in dem Zitat mehrere Pressemitteilungen zusammengefasst.
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Pressemitteilung Die Linke.PDS - Stadtrat [ Homepage ][Göttingen - 10.03.06] [Quelle: Website]
gestellte Ratsanträge:
Antrag zur Ratssitzung am 10. März 2006 - Ermäßigung bei Vereinsmitgliedschaft
Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt darauf hinzuwirken, dass zukünftig Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII bekommen, eine Ermäßigung der Mitgliedsbeiträge für Sportvereine in der Stadt Göttingen erhalten.
Die Stadt Göttingen zahlt den Vereinen jeweils den Fehlbetrag, der diesen durch die Ermäßigung entsteht.
Begründung:
Durch die immer stärker werdende "Verarmung" von Kindern und Jugendlichen, wird die Möglichkeit sich in Turn- und Sportvereinen zu betätigen immer mehr eingeschränkt, so dass sich in Zukunft nur noch Kinder von finanziell besser gestellten eine Mitgliedschaft leisten können.
Dies ist sicherlich auch nicht der Wunsch der Vereine.
Deshalb muss den Entscheidungsträgern in öffentlichen Verwaltungen, Sportvereinen und freien Trägern geholfen werden, das Thema Bewegungsförderung stärker als bisher in die Planung mit einzubeziehen. Dies hätte zur Folge, dass Kinder und Jugendliche aller sozialen Schichten gemeinsam Sport treiben können, ohne dass sich jemand ausgegrenzt fühlt .
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Die Zitate heute können morgen wichtig werden.
Vorläufer - Meldung, auf die Bezug genommen wird
Nachfolger - Meldung, die sich auf vorliegende Meldung beziehen
10.05.06 (set: 11.05.2006) / - Göttingen: Die Ratsfraktion fordert die Wohngeldtabelle für die Hartz IV-Empfänger durch einen zwanzig prozentigen Aufschlag sozial anzupassen. Die Hinhaltetaktik der SPD und der Sozialderzernentin Dagmar Schlapeit-Beck wie auch das Finanzierungsgerangel zwischen Stadt und Landkreis auf Kosten der Hartz IV-Empfänger wird kritisiert.