geändert am 15.11.2005 - Version Nr.: 1. 11
Dr. Dieter Porth Der Landkreis plant für das Jahr 2006 den Hebesatz für die Kreisumlage bei 48% zu halten. Der Hebesatz liegt gut 2%-Punkte unter dem Landesdurchschnitt. Damit setzt der Landrat seine kommunalfreundliche Politik fort.
In Bezug auf die Entlastung der Kommunen wies der Landrat Schermann darauf hin, dass durch das SGB II die Kommunen im aktuellen Jahr für die laufenden Kosten schon 1,6 M€ Entlastung erfahren haben Der Landkreis will diese Entlastung durch Verhandlungen um 20% kürzen. Es wird bei den Leistungen für die Armen gespart.
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[Göttingen - 06.10.05 - Pressemitteilung] [Quelle: Website]
Schermann will Kreisumlage bei 48 % halten - Landrat setzt kommunalfreundliche Politik fort
Landrat Reinhard Schermann will auch im kommenden Jahr den Hebesatz für die Kreisumlage konstant bei 48 % der Umlagegrundlagen halten. Dies sieht nach Mitteilung des Landrats der Haushaltsplanentwurf 2006 vor. Damit setze er seine kommunalfreundliche Politik der Vorjahre fort. Der Verwaltungschef betonte, dass dies in Anbetracht der schlechten Kassenlage des Kreises ein riesiger Kraftakt sei. Denn diese Absicht führe zu Mindereinnahmen von ca. 850.000,-- € . Er gehe diesen Schritt trotz der steigenden Defizite beim Landkreis bewusst, um die Städte und Gemeinden im Landkreis Göttingen, die ebenfalls zum Teil enorme Fehlbedarfe ausweisen, finanziell nicht auch noch seitens des Kreises weiter zu belasten.
Die Kommunalfreundlichkeit seiner Politik werde auch darin deutlich, so Schermann, dass der Landkreis Göttingen mit dem Hebesatz von 48 % seit einigen Jahren deutlich den Durchschnitt im ehemaligen Regierungsbezirk Braunschweig von derzeit 53 % und dem im Land in Höhe von 50,7 % unterschreitet. Der Landrat verwies einschränkend darauf, dass der Hebesatz nach einer Beschlussfassung durch den Kreistag durch die Aufsichtsbehörde genehmigt werden müsse.
Im Hinblick auf die finanzielle Entlastung der Kommunen unterstrich der Hauptverwaltungsbeamte, dass die kreisangehörigen Städte und Gemeinden seit Beginn des Jahres vom Landkreis Göttingen anteilig bei den Personal- und Sachkosten für die Erledigung der originären Aufgaben nach dem SGB II im Umfang von rd. 1,6 Mio. Euro entlastet werden.
Des Weiteren werde derzeit mit den Städten und Gemeinden im Kreisgebiet verhandelt, dass diese ergänzend ab dem 01.01.2006 auch für die Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB XII die Personal- und Sachkosten vom Landkreis im Umfang von 1,3 Mio. Euro erstattet bekommen. Die finanzielle Erleichterung für die Städte und Gemeinden führe beim Kreis zu Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 2,9 Mio. Euro pro Jahr. In der Vergangenheit hatten die Kommunen die Aufwendungen selbst zu tragen.
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Welche Ausgabenpolitik verfolgt der Landkreis? Finanziert die geplante Kürzung der SGB-Entlastung die Nichterhöhung des Hebesatzes für die Kreisumlage?