geändert am 12.04.2006 - Version Nr.: 1. 18
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Dr. Dieter Porth - GöttingenDas Engagement des Landkreises zur Schaffung von Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte ist lobenswert. gerade diese Menschen haben es am Arbeitsmarkt einmal wegen ihrer Behinderung und wegen ihres besonderen Kündigungsstatus schwer.
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Pressemitteilung Landkreis Göttingen [ Homepage ] (PresseSprecher D. Hübsch)[Göttingen - 16.03.06] [Quelle: Email]
Landrat: Beschäftigtenquote von Behinderten beim Kreis beispielhaft
"Die Beschäftigtenquote von schwerbehinderten Menschen beim Landkreis Göttingen ist mit 8,67 % im Jahr 2005 beispielhaft. Dies zeigt die besondere Verpflichtung und Fürsorge des Kreises für benachteiligte Menschen in unserer Gesellschaft und setzt zugleich hohe soziale und zugleich nachahmbare Maßstäbe."
Das erklärte Landrat Reinhard Schermann in Anbetracht der jetzt ermittelten Daten des Vorjahres. Bei einem Beschäftigtendurchschnitt des Vorjahres im Umfang von 796 Mitarbeitern wiesen 69 Personen den Behindertenstatus aus. Im Jahr 2004 waren es 67 Personen bei 827 Beschäftigten (8,14 %).
Nach den Angaben des Landrats sind laut Sozialgesetzbuch alle Arbeitgeber verpflichtet, auf mindestens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Diese Auflage wird seit langer Zeit vom Kreis übererfüllt. In den Jahren 1978 - 2004 lag die durchschnittliche Beschäftigungsquote bei 8,03 %. In keinem der fast 30 Jahre hat es eine Unterschreitung der Pflichtquote gegeben.
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Die Quote von über 8% ist sehr hoch. Selbst der Bund beschäftigt "nur" 6,5%. Bei den privaten Arbeitgeber, selbst bei Krankenkassen, ist das Verhältnis noch schlechter und sozialfeindlicher. http://www.aerztezeitung.de/docs/2002/04/04/062a0603.asp