geändert am 15.03.2006 - Version Nr.: 1. 18
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Dr. Dieter Porth - Göttinger LandIn der Internet-Chronik ist dieser Artikel nur durch seine Überschrift thematisch umrissen. Meist sind mehrere Pressemitteilungen in dem Zitat mehrere Pressemitteilungen zusammengefasst.
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Pressemitteilung Landkreis Göttingen [ Homepage ] (PresseSprecher D. Hübsch)[Göttinger Land - 02.03.06] [Quelle: Website]
Vogelgrippe - Der Landkreis Göttingen fordert die Geflügelhalter zur aktiven Mithilfe auf
Angesichts der Ausbreitung der Vogelgrippe in Deutschland hat der Landkreis Göttingen seine Kontrollen der Stallpflicht bzw. Geflügelhaltung in abgedichteter Volierenhaltung verstärkt. Nach den bisherigen Erfahrungen des Veterinäramtes sind die Geflügelhalter selbst sehr bemüht alle Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz ihres Bestandes einzuhalten.
"Ich fordere alle Geflügelhalter auf, die Stallpflicht strikt zu befolgen und im eigenen Interesse aktiv daran mitzuarbeiten, ein Überspringen der Tierseuche auf Hausgeflügel zu verhindern", so Christel Wemheuer, Dezernentin des Landkreises Göttingen. Das Veterinäramt bittet insbesondere alle Geflügelhalter, die von der Ausnahmeregelung der Außen-Volierenhaltung seit Herbst 2005 Gebrauch machen, sich mit dem Veterinäramt in Verbindung zu setzen.
Auf ein weiteres Problem macht Frau Wemheuer aufmerksam und fordert hier vor allem die Mithilfe von bislang nicht amtlich registrierten Geflügelhaltern, nach Erfahrungen eher Hobbytierhaltern. Das Veterinäramt kann den Schutz dieser Geflügelbestände nur unterstützen, wenn die Bestände an Hühnern, Enten, Puten und Gänsen bekannt sind. Auch kleinste Tierhaltungen/Hobbyhaltungen (gilt ab einem Tier) sollten beim Veterinäramt unter Tel. 0551/525-493 unter Angaben der Geflügelart und Anzahl der Tiere, angemeldet werden.
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