geändert am 05.06.2008 - Version Nr.: 1. 943

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Blauzungenkrankheit
30.5. - Impfstoff angekommen

29.05.2008 Der Landkreis Göttingen kündigt an, dass der Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit bei Rindern am 30. Mai eintrifft. Ab dem Tag kann mit der Impfung der Rinder begonnen werden. Gleichzeitig wird der Eintrag ins "HI-Tier" empfohlen. Die HI-Tier entstand auf Grundlage EG-Verordnung Nr. 820/97 und soll unter anderem die Überwachung der Rinderproduktion verbessern.

 
Internet-Zitat: Website: Kontaktlink zu Landkreis Göttingen [ Homepage ] (---)
 

Pressemeldungen vom Landkreis Göttingen - Veterinär- und Verbraucherschutzamt Göttingen informiert:

Was müssen Tierhalterinnen und Tierhalter bei der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit beachten?
Ab Freitag, den 30. Mai 2008, wird dem Veterinär- und Verbraucherschutzamt Göttingen Impfstoff zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit bei Schafen und Ziegen zur Verfügung stehen. In den kommenden Wochen wird dann der Impfstoff für die Rinder erwartet. Der Impfstoff wird noch am Eingangstag an die im Landkreis Göttingen tätigen Tierärzte ausgegeben.
Um den Erfolg der Impfungen zu gewährleisten, müssen die Tierhalterinnen und Tierhalter folgende Maßnahmen beachten:

* Die Tierhalterin bzw. der Tierhalter meldet sich bei seinem Hoftierarzt, um mit ihm den Impfplan zu besprechen. Dazu zählen: Zeitpunkt der Impfung sowie Anzahl und Standort der Tiere (Stall oder Weide).
* Sie bzw. er muss dem impfenden Tierarzt mitteilen, ob sie bzw. er eine Einzeltier- oder Bestandskennzeichnung in der Tierseuchensoftware "HI-Tier" (bundeseinheitliche Registrierungssoftware) wünscht. Für alle Betriebe, die Zuchttiere verkaufen, empfiehlt sich die Einzelkennzeichnung in "HI-Tier". Dadurch lassen sich Schwierigkeiten bei späteren Attesten leicht vermeiden.
* Die Tierhalterin bzw. der Tierhalter muss dem Tierarzt eine "Hoftierarztvollmacht" erteilen. Mit der Bevollmächtigung kann dieser die Kennzeichnung der geimpften Tiere in "HI-Tier" vornehmen. Er hat damit allerdings nur das Recht, die geimpften Tiere in dem entsprechenden Bestand zu kennzeichnen. Eine Kennzeichnung durch die Tierhalterin bzw. den Tierhalter ist nicht möglich.
* Die Tierhalterin bzw. der Tierhalter muss eine geeignete Vorrichtung zur Fixierung der Tiere bei der Impfung bereithalten. Erhöht sich für den Tierarzt der Aufwand bei der Impfung, weil ihm die Tierhalterin bzw. der Tierhalter nicht die notwendige Hilfestellung anbietet, muss sie bzw. er evtl. entstandene Mehrkosten direkt tragen.

weitere Hinweise:
Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen - Wird in einem neuen Fenster angezeigt. (Informationen zur Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit

erstellt am 29.05.2008

Zusammenfassung, Übersicht, Zusatzinformation, ..

Redaktion buergerstimmen.de - Dr. Dieter Porth, Göttingen: Hinweise zur "HI-Tier" bei Rindern
.... Informationen zum HI-Tier- Rinderdatenbank
Das verbesserte Kennzeichnungs- und Registriersystems für Rinder auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 820/97 basiert auf folgenden Elementen:
- 2 identischen Ohrmarken zur Einzelkennzeichnung von Tieren
- elektronischen Datenbanken
- Tierpässen
- Registern in jedem Betrieb

Das Kennzeichnungs- und Registriersystem wird in Deutschland unter dem Namen Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) geführt und umfasst den Bereich der Rinder.

In der elektronischen Datenbank sind alle Rinder in Deutschland einschließlich der Haltungsorte und -zeiträume sowie alle im Hoheitsgebiet ansässigen Rinderhalter mit Name und Anschrift zu speichern.

Weitergehende Informationen siehe Informationsbroschüre zur Bewegungsmeldung und Bestandserfassung.

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[Anmerkung: Die CDU sieht gedankenlos der systematischen Ausgrenzung der Armen zu. Dr. Dieter Porth]

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