geändert am 08.03.2006 - Version Nr.: 1. 91

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Gemeinde

Der Ratsfraktion der Grünen fordert im Sozialausschuss eine freiwillige Leistung von der Stadt ein. Die Stadt soll sich an den Kosten für die Unterkunft bei den Hartz IV-Empfänger beteiligen, die in nach 1992 gebauten Wohnungen zu teuer wohnen.

Meldung aus dem Bereich: Armut

Dr. Dieter Porth In Göttingen leben 830 Hartz IV Empfänger in zu teurem Wohnraum. Derzeit könnten bestenfalls 280 Hartz IV Empfänger angemessen preiswerten Wohnraum finden. In der kommenden Sitzung des Sozialausschusses will Michael Höfer beantragen, dass die Stadt Göttingen zumindest für die Hartz IV-Empfänger in neueren Wohnungen die Wohngeldbeihilfe um 20% erhöht, um ein massenhaftes Umziehen zu vermeiden.

Göttingen - x!-- Datum --x27.01.06 (set: 01.02.2006) - Pressemitteilung
Die Grünen - Stadtratsfraktion [ [Homepage] ] (Michael Höfer, Heike Nückel )

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[Göttingen - 27.01.06 - Pressemitteilung] [Quelle: Email]

GRÜNE fordern Beteiligung der Stadt bei den Unterbringungskosten für Hartz IV-Empfänger
Die GRÜNEN im Rat der Stadt Göttingen sind der Aufforderung der Kreistages gefolgt und haben eine Initiative auf den Weg gebracht, wonach sich die Stadt zur Hälfte an dem Zuschlag von 20 % auf die Unterkunftskosten von Hartz IV-Empfängern beteiligen soll.
Das Mietpreis-Gutachten  Kommentarpiktogramm   der Fa. GEWOS habe bestätigt, dass ein Zuschlag von 20 % auf die Kosten der Unterkunft - ausgehend von der Baualterklasse ab 1992  Kommentarpiktogramm   - erfolgen müsse, um Massenumzüge und unbillige Härten bei den Betroffenen zu vermeiden. Die Finanzierung dieser Kosten sei zwar Sache des Landkreises. Der seit Jahren währende Finanzstreit zwischen Stadt und Landkreis dürfe jedoch nicht auf den Schultern der betroffenen Langzeitarbeitslosen ausgetragen werden. Sollte keine finanzielle Einigung erzielt werden, würden Stadt und Landkreis die Betroffenen weiterhin mit einer Umzugsaufforderung bedrohen, obwohl nachweislich derzeit für 2/3 der 830 betroffenen Haushalte kein angemessener Wohnraum zur Verfügung stehe. "Die Existenzsorgen der unmittelbar Betroffenen müssen in den Vordergrund des Handelns rücken. Die Arbeitsmarktreform hat zum Ziel, Arbeitslose in den Arbeitsmarkt zu integrieren.  Kommentarpiktogramm   Hierauf müssen sich die Verwaltungen in Stadt und Landkreis konzentrieren", fordert der sozialpolitische Sprecher der GRÜNEN Michael Höfer.
Auch im Interesse ihrer eigenen Stadtentwicklungsstrategie müsse die Stadt dem Landkreis entgegenkommen. Keinesfalls dürften durch eine verfehlte Sozial- und Wohnungspolitik die sozialen Brennpunkte ausgeweitet werden. "Die Stadt würde am falschen Ende sparen, wenn sie dem Landkreis nicht finanziell entgegenkommt. Die sozialen Folgekosten werden größer sein", so die Einschätzung von Höfer.


ANLAGE - Antrag für den Sozialausschuss am 7.2.2006

Umzüge für BezieherInnen von ALG II weitestgehend vermeiden
Der Ausschuss möge dem Rat zum Beschluss vorlegen:
Ausgehend vom Kreistags-Beschluss vom 21.12.2005 zu den Kosten der Unterkunft (KdU) beteiligt sich die Stadt Göttingen ab dem 01.01.2006 - zunächst befristet bis zum 30.06.2007 - zur Hälfte an dem Zuschlag von 20% auf die vom Kreistag als angemessen anerkannten Mietkosten der Baualtersklasse ab 1992  Kommentarpiktogramm   für EmpfängerInnen von ALG II im Stadtgebiet.
Dieser Zuschlag wird unabhängig von einer rechtlichen Verpflichtung als freiwillige Leistung der Stadt Göttingen gewährt.
Die Verwaltung der Stadt Göttingen stellt darüber hinaus - wie im Kreistags-Beschluss gefordert - der Verwaltung des Landkreises alle im Zusammenhang mit den Kosten der Unterkunft von ihr dokumentierten Zahlen zur Verfügung.
Begründung:
Das von der Stadt Göttingen in Auftrag gegebene Gutachten zur Mietpreisstuktur in Göttingen (GEWOS-Gutachten) kam zu dem Ergebnis, dass - um Massenumzüge von ALG II-Bedarfsgemeinschaften in kostenmäßig nicht angemessenem Wohnraum zu vermeiden - die Angemessenheitsgrenze so zu ändern sei, dass die Wohngeldtabelle, ausgehend von der Baualtersklasse ab 1992, um 20% angehoben werden müsse, um die Auswirkungen einer Umzugsaufforderung die Bedarfsgemeinschaften zu beschränken, für die nach dieser Änderung dann angemessener Wohnraum im Stadtgebiet auch mittelfristig zur Verfügung stehe.
Diese Auffassung hat sich der Landkreis Göttingen als optierende Kommune leider nicht vollständig zu eigen gemacht, da er im GEWOS-Gutachten formale und rechtliche Mängel zu erkennen glaubte. Zwar wurde der oben zitierte Beschluss gefasst, der eine Ausweitung der Wohngeldtabelle um 20% für die Baualtersklasse ab 1992 nunmehr als (noch) angemessene Kostenobergrenze definiert, allerdings nur für die kreisangehörigen Gemeinden - und somit auch für die Stadt Göttingen - , die die durch diesen Zuschlag sich ergebenden Mehrkosten der KdU  Kommentarpiktogramm   zu 50% auf freiwilliger Basis übernehmen.
Bereits im Laufe des Jahres 2005 haben Bündnis 90/Die Grünen durch Anträge mehrfach versucht, die existentielle Bedrohung einer Umzugsaufforderung von den ALG II-EmpffängerInnen zu nehmen. Wir haben zuletzt in der Ratssitzung im Juni 2005 beantragt, die Verwaltung möge anstehende Umzugsaufforderungen aussetzen, evtl. dadurch entstehende Mehrkosten für den städt. Haushalt als freiwillige Leistung zu übernehmen, und sich diese Mehrkosten - zumindest anteilig - vom Landkreis erstatten zu lassen.
Diese im Antrag formulierte Situation ist durch die vorliegende Beschlusslage des Landkreises wieder aktuell geworden. Da nach dieser Beschlusslage Umzugsaufforderungen laut GEWOS-Gutachten für ca. ein Drittel der über der Kostengrenze liegenden Bedarfsgemeinschaften nicht zu vermeiden sind, fordern wir wenigstens die Übernahme des vom Landkreis geforderten Zuschussanteils, um für die restlichen Bedarfsgemeinschaften eine Sicherheit für ihre persönliche Lebensplanung zu erreichen. Uns geht es darum, die Existenzsorgen der unmittelbar Betroffenen in den Mittelpunkt des Handelns zu rücken.
Ziel aller unserer Anträge zur KdU war und ist es darüber hinaus, die Intention und das Ziel der Arbeitsmarktreform nach SGB II in den Vordergrund zu stellen: Es geht um eine bestmögliche Unterstützung von Menschen bei der Vermittlung in den Arbeitsmarkt - und nicht um eine unnötige Belastung mit Fragen nach Angemessenheit von Mietkosten. Ein möglicher Streit mit dem Landkreis Göttingen über die Richtigkeit der Aussagen des GEWOS-Gutachtens ohne eine Änderung des Status quo würde eine noch größere Zahl bisher nicht angemessen wohnender ALG II-EmpfängerInnen mit einem Umzug bedrohen, der durch eine Anerkennung der in unserem Antrag geforderten freiwilligen Leistung vermeidbar ist.
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Wie geht die Stadt mit seinen Ärmsten um? Die Zahl der Müllsammler wächst auch in Göttingen.

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