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Fraktionschef Wenzel (Grüne) kritisiert den Zukunftsvertrag und dessen allgemeine Ausstiegsklausel.

Meldung aus dem Bereich: Wissenschaft

Dr. Dieter Porth Wenzel, der Vorsitzenden der Landtagsfraktion der Grünen und Göttinger Landtagsabgeordneter kritisiert die Re

Was macht die Meldung wichtig?

Wie sicher ist die Laufzeit des Vertrags angesichts der Ausstiegsklausel?

Hannover/Göttingen - x!-- Datum --x29.10.2005 - Pressemitteilung
Stefan Wenzel [ [Homepage] ] (MdL - Grüne)

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[Hannover/Göttingen - 11.10.05 - Pressemitteilung] [Quelle: Email]

Wenzel: "Zukunftsvertrag" mit der Universität Göttingen ist kein Grund zum Feiern - Landesregierung hat Vertragsbruch bereits fest eingeplant
"Keinen Grund zum Feiern" sehen die Landtagsgrünen in dem heute (Dienstag) abgeschlossenen so genannten Zukunftsvertrag, der die Mittelzuweisung an die Hochschulen für die kommenden fünf Jahre festschreibt. "Alle Beteiligten wissen: Die Landesregierung hat den Vertragsbruch schon fest eingeplant", sagte der Göttinger Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende Stefan Wenzel. "Stratmanns Studiengebührenmodell ist nicht vereinbar mit den Ausführungen des Zukunftsvertrages." Der sichere den Hochschulen nämlich die Einnahmen aus Studiengebühren in voller Höhe zu."
Es sei ausgesprochen zweifelhaft, ob in den noch anstehenden Gesetzesberatungen über die Studiengebühren die mit den Hochschulen ursprünglich getroffenen Vereinbarungen wieder hineinverhandelt werden könnten, so der Grünen-Abgeordnete. Weder im Hinblick auf den geplanten Vorabzug von den Gebühreneinnahmen für den Kreditdienst noch bezüglich der Zwangsverpflichtung auf einheitlich 500 Euro habe der Wissenschaftsminister Gesprächsbereitschaft signalisiert.
Aber auch die bereits im Rahmen des Zukunftsvertrages gemachten Zugeständnisse der Hochschulen dämpften die Feierlaune, sagte Wenzel. Die Übernahme der Kosten für Besoldungs- und Tarifanpassungen sowie für den Berufungspool werde den Hochschulen noch manche böse finanzielle Überraschung bescheren. Zudem habe sich das Land eine generelle Ausstiegsklausel aus dem Vertrag gesichert. "Ob dieser Vertrag tatsächlich seine angestrebte Laufzeit erreichen wird, bleibt abzuwarten."

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