geändert am 07.12.2006 - Version Nr.: 1. 17
10.11.06 (set: 15.11.2006) ~ <<< 06.12.06 (set: 07.12.2006) ~ >>> ~ Dr. Dieter Porth - Hannover,irgendwo
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Pressemitteilung Kontaktlink zu Lawes (nidersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherteit) [ Homepage ] (- Andrea Jark)[Hannover,irgendwo - 15.11.06] [Internet-Zitat: Website]
Cumarin in zimthaltigen Lebensmitteln
Der natürliche Pflanzeninhaltsstoff Cumarin besitzt aromatisierende Eigenschaften und ist in der Pflanzenwelt weit verbreitet. Insbesondere ist er in vielen Gräsern, Waldmeister und der Tonka-Bohne enthalten. Auch in einigen Zimtsorten ist Cumarin in deutlichen Konzentrationen festzustellen. Diese Zimtsorten werden seit vielen Jahrhunderten als würzende Zutaten bei der Herstellung von Lebensmitteln verwendet. In Europa findet der Zimt hauptsächlich Verwendung zur Zubereitung von Backwaren, Frühstückscerealien, Getränken und Milcherzeugnissen und gerade in den Rezepten der vorweihnachtlichen Küche ist der Zimt ein wichtiger Bestandteil.
Toxikologische Untersuchungen und Bewertungen haben ergeben, dass bei übermäßiger Aufnahme von Cumarin eine leberschädigende Wirkung nicht ausgeschlossen werden kann. Bei normalen Verzehrgewohnheiten eines erwachsenen Menschen wird die aus toxikologischer Sicht akzeptable tägliche Aufnahmemenge an Cumarin jedoch nicht überschritten, so die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Diese akzeptablen Aufnahmemengen können bei Kindern jedoch aufgrund des geringeren Körpergewichts überschritten werden. Es wird daher empfohlen, dass der Verzehr von zimthaltigen Lebensmitteln durch Kinder auf einmal pro Woche, unabhängig davon, ob aus dem privaten Haushalt oder der gewerblichen Herstellung, beschränkt wird. Grundsätzlich wird zu einem sparsamen Einsatz von Zimt im privaten Haushalt geraten. Eine entsprechende Information der Öffentlichkeit hat das Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 18.10.2006 durch eine Pressemitteilung vorgenommen.
In Zusammenarbeit mit den kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden führt das LAVES zur Zeit ein niedersächsisches Untersuchungs- und Überwachungsprogramm hinsichtlich Cumarin in zimthaltigen Lebensmitteln durch. Die aktuellen Ergebnisse können in einer tabellarischen Zusammenfassung hier eingesehen werden.
Cumarin in Lebensmitteln-Untersuchungsergebnisse Niedersachsen [PDF, 25 KB]
Unabhängig von dieser Risikobewertung ist die Lebensmittelwirtschaft aufgefordert worden, Minimierungsmaßnahmen für Cumarin in ihren zimthaltigen Lebensmitteln zu ergreifen.
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
Nds. Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bundesinstitut für Risikobewertung
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
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