geändert am 11.07.2007 - Version Nr.: 1. 40
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07.07.07 (set: 07.07.2007) ~ <<<
11.07.07 (set: 11.07.2007) ~ >>>
~ Dr. Dieter Porth - irgendwo
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Pressemitteilung Kontaktlink zu Oberfinanzdirektion Hannover [ Homepage ] (Pressestelle)[irgendwo - 10.07.07] [Zitatenliste]
Mitteilungen von der Oberfinanzdirektion Hannover zu aufgedeckten Sozialbetrugsfällen.
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--- Vechta - Minijob nach Meldung beim Sozialversicherer entdeckt worden (Link)
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Ehepaar wegen Leistungsbetrug verurteilt - Geldstrafen in Höhe von 800 und 1.000 Euro verhängt
Nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück verurteilte das Amtsgericht Vechta ein Ehepaar wegen gemeinschaftlichen Betruges zu Geldstrafen in Höhe von 800 Euro für die Frau und 1.000 Euro für den Mann. Beide hatten zusammen rund 3.500 Euro an sozialen Leistungen zu Unrecht von der Arbeitsgemeinschaft Vechta bezogen.
Mehr als ein Jahr lang bezog die Familie aus Vechta Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Dass die 40-Jährige zeitgleich eine geringfügige Beschäftigung ausübte und somit auch zum Familieneinkommen beitrug, verschwiegen die Eheleute der Arbeitsgemeinschaft Vechta. Gegenüber den ermittelnden Zollbeamten gestand der Ehemann: "Der Antrag wurde von meiner Frau ausgefüllt und von mir unterschrieben".
Der Betrug flog auf, weil der Arbeitgeber die Frau zur Sozialversicherung angemeldet hatte.
Mit dem Rückzahlen der Gelder an die Arbeitsgemeinschaft Vechta hat das Ehepaar noch während der laufenden Ermittlungen begonnen.
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--- Nordhorn - Hartz-IV-Ehepaar mit einen ungemeldeten Minijob wegen Sozialbetrug verurteilt. (Link)
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Ehepaar wegen Leistungsbetrug verurteilt - Sieben Monate Freiheitsstrafe sowie 600 Euro Geldstrafe verhängt
Gleich in vier Fällen wegen Verdachts des Leistungsbetruges mussten die Beamten des Hauptzollamts Osnabrück bei einem Nordhorner Ehepaar ermitteln. Jetzt verurteilte das Amtsgericht Nordhorn die beiden Eheleute wegen dieser gemeinschaftlichen Betrügereien. Der Ehemann erhielt eine siebenmonatige Freiheitsstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Ehefrau bekam eine Geldstrafe über 120 Tagessätze von insgesamt 600 Euro. Beide hatten zusammen 4.301 Euro an sozialen Leistungen zu Unrecht vom Grafschafter Comeback des Landkreises Nordhorn bezogen.
Fast zwei Jahre lang bezog die Familie aus Nordhorn Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Dass die 35-jährige zeitgleich eine geringfügige Beschäftigung ausübte und somit auch zum Familieneinkommen beitrug, verschwiegen die Eheleute gemeinsam dem Grafschafter Comeback. Gegenüber den ermittelnden Zollbeamten gestand die Ehefrau ein: "Wir waren auf diese Leistungen angewiesen und haben die Einkünfte wissentlich verschwiegen".
Der Betrug flog auf, weil der Arbeitgeber die Frau zur Sozialversicherung angemeldet hatte. Mit dem Rückzahlen der Gelder an den Landkreis Nordhorn hat das Ehepaar bereits begonnen.
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