geändert am 08.03.2006 - Version Nr.: 1. 42
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Dr. Dieter Porth - GöttingenIn der Internet-Chronik ist dieser Artikel nur durch seine Überschrift thematisch umrissen. Meist sind mehrere Pressemitteilungen in dem Zitat mehrere Pressemitteilungen zusammengefasst.
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Pressemitteilung Die Grünen - Stadtratsfraktion [ Homepage ] (Michael Höfer, Heike Nückel )[Göttingen - 02.03.06] [Quelle: Email]
Mietkosten für ALG II-Empfänger - Ratsgrüne fordern 20 % Zuschlag auf die rechte Spalte
In der Debatte um die angemessene Höhe von Mietkosten für Empfänger des sog. Arbeitslosengeld II fordern die GRÜNEN im Rat der Stadt Göttingen die Kreisverwaltung auf, sich an der tatsächlichen Verfügbarkeit von Wohnraum zu orientieren. "Es kann nicht sein, dass die Kreisverwaltung hier nur auf ihre Finanzen schaut und Langzeitarbeitslose nötigt, einen Teil ihrer Mietkosten selbst zu finanzieren", so der sozialpolitische Sprecher der GRÜNEN Michael Höfer. Günstiger Wohnraum sei ausweislich eines eigens eingeholten Gutachtens nicht in ausreichender Zahl im Stadtgebiet Göttingen vorhanden. Die neuesten von der Verwaltung vorgelegten Zahlen belegen, dass die Anzahl der ALG II-Empfänger, die mit ihren Mieten über der vom Landkreis angewandten Wohngeldtabelle liegen, so gar noch gestiegen sei. "Wenn der Landkreis nur die rechte Spalte der Wohngeldtabelle als angemessen festlegt, leben immer noch fast 800 Bedarfsgemeinschaften in einer zu teuren Wohnung. Das wird der Göttinger Wohnungsmarkt nicht hergeben", so Höfer.
Nach einem Jahr Hartz IV würden trotz des Umzugsdruckes der Verwaltung auf die Leistungsbezieher, sogar noch mehr Haushalte in vermeintlich zu teuren Wohnungen leben. Dies sei nicht verwunderlich, da immer wieder neue Arbeitslosengeldempfänger in das ALG II "rutschen" würden. Der Landkreis müsse jetzt endlich die Angemessenheit der Mietkosten an den Realitäten festmachen und den Druck von den ALG-II-Beziehern nehmen. Höfer weist darauf hin, dass der Landkreis offensichtlich selbst der Ansicht sei, die Höchstgrenzen der Wohngeldtabelle reichten für die Beurteilung der Angemessenheit nicht aus. Dies zeige sich an dem Beschluss des Kreistages, um 20% über der Tabelle liegende Mieten anzuerkennen, wenn auch nur als sog. freiwillige Leistung und mit hälftiger Beteiligung der kreisangehörigen Kommunen. Die GRÜNEN fordern, deshalb, den Zuschlag von 20 % auf die Wohngeldtabelle (rechte Spalte) als angemessen festzulegen und als gesetzliche Leistung voll zu übernehmen.
Um den Druck von den Betroffenen zu nehmen, beantragten die GRÜNEN bereits im Februar im Sozialausschuss, die Stadt Göttingen möge bis zu einer endgültigen Klärung der rechtlichen Situation mit dieser hälftigen Beteiligung in Vorleistung treten. Der entsprechende Antrag der GRÜNEN wird im Sozialausschuss am 21.03.2006 erneut beraten werden.
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Vorläufer - Meldung, auf die Bezug genommen wird
(set: 27.01.06 () / - Göttingen: Der Ratsfraktion der Grünen fordert im Sozialausschuss eine freiwillige Leistung von der Stadt ein. Die Stadt soll sich an den Kosten für die Unterkunft bei den Hartz IV-Empfänger beteiligen, die in nach 1992 gebauten Wohnungen zu teuer wohnen.
Nachfolger - Meldung, die sich auf vorliegende Meldung beziehen